HANDBUCH ARBEITSRECHT
Urteile und Kommentare: Insolvenz des Arbeitgebers
Urteilsanmerkungen zum Thema Insolvenz des Arbeitgebers von 2001 bis heute: Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei für Arbeitsrecht
Unser Rechtsanwaltsteam kommentiert seit 2001 laufend aktuelle Urteile und wichtige Gesetzesänderungen zum Arbeitsrecht, unter anderem zum Thema Insolvenz des Arbeitgebers.
Im Folgenden finden Sie unsere Beiträge zu diesem Thema, geordnet nach Jahrgängen seit 2001, im Überblick.
Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen arbeitsrechtlichen Einschätzungen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise überholt sein können.
Arbeitsrecht aktuell 2021
Arbeitsrecht aktuell 2019
- 19/192 Betriebsübergang zwecks Liquidation
19.08.2019. Für einen Betriebsübergang ist keine bestimmte Mindestzeit verbindlich vorgeschrieben, für die der Erwerber den übernommenen Betrieb aufrechterhalten halten muss: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.06.2019, C-664/17 (Ellinika Nafpigeia AE).
- 19/142 Unterzeichnung von Kündigungen bei Massenentlassungen
17.06.2019. Die Massenentlassungsanzeige muss nicht bei der Arbeitsagentur eingehen, bevor der Arbeitgeber die Kündigungen unterzeichnet: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.06.2019,6 AZR 459/18 (Pressemeldung des Gerichts.
- 19/120 Kündigungsschutz Schwerbehinderter bei Massenentlassungen
17.05.2019. Schwerbehinderte haben Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung. Fällt der Arbeitsbedarf infolge einer Organisationsentscheidung weg, hilft der Anspruch aber nicht: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2019, 6 AZR 329/18 (Pressemeldung des Gerichts).
- 19/068 Abfindung bei Insolvenz des Arbeitgebers
15.03.2019. Beantragt der Insolvenzverwalter die gerichtliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung, ist der Abfindungsanspruch eine Masseforderung: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.2019, 6 AZR 4/18 (Pressemeldung des Gerichts).
Arbeitsrecht aktuell 2018
Arbeitsrecht aktuell 2017
Arbeitsrecht aktuell 2016
Arbeitsrecht aktuell 2014
- 14/208 Insolvenzanfechtung von Arbeitslohn verfassungsgemäß
10.06.2014. Der Insolvenzverwalter kann Lohnzahlungen, die der Arbeitnehmer noch kurz vor der Insolvenz des Arbeitgebers erhalten hat, nach der Insolvenzordnung (InsO) herausverlangen, wenn ein Fall der sog. Insolvenzanfechtung vorliegt. Da der Arbeitnehmer gegen diesen Lohnausfall nicht immer durch das Insolvenzgeld abgesichert ist, fragt sich, ob § 131 Abs.1 InsO verfassungsgemäß ist. Ja, so das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer aktuellen Entscheidung: BAG, Urteil vom 27.02.2014, 6 AZR 367/13.
- 14/105 Gehaltsrückforderung durch Insolvenzverwalter weiter begrenzt
27.03.2014. Bei einer Insolvenz des Arbeitsgebers übernimmt der Insolvenzverwalter das Ruder und prüft Unterlagen, Konten, offene Forderungen und Zahlungen, die der Arbeitgeber kurz vor der Pleite geleistet hat. Dabei kann er in bestimmten Fällen Lohnzahlungen nachträglich wieder herausverlangen. Dieses Recht zur "Insolvenzanfechtung" hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Urteil weiter zugunsten der Arbeitnehmer begrenzt: BAG, Urteil vom 29.01.2014, 6 AZR 345/12.
Arbeitsrecht aktuell 2013
- 13/376 Interessenausgleich mit Namensliste in der Insolvenz
23.12.2013. Stimmt der Betriebsrat bei größeren Entlassungswellen einem Interessenausgleich mit Namensliste zu, haben Kündigungsschutzklagen der auf der Namensliste genannten Arbeitnehmer meist nur geringe Erfolgsaussichten. Denn ziehen die auf der Liste stehenden Arbeitnehmer vor Gericht, ist die Betriebsbedingtheit der Kündigung zu vermuten und das Gericht kann die Sozialauswahl nur noch auf "grobe" Fehler hin überprüfen. Diesen Spielraum hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) bei Kündigungswellen in der Insolvenz des Arbeitgebers vor einigen Tagen begrenzt: BAG, Urteil vom 19.12.2013, 6 AZR 790/12.
- 13/347 Rückzahlung von Arbeitslohn an den Insolvenzverwalter
23.11.2013. Lohnzahlungen kurz vor der Insolvenz des Arbeitgebers können Arbeitnehmer im Normalfall endgültig behalten, d.h. spätere Rückforderungen des Insolvenzverwalters sind meist ausgeschlossen. Anders ist es aber im Ausnahmefall, wenn der Arbeitnehmer die Lohnzahlung durch eine Schwesterfirma des insolventen Arbeitgebers erhalten hat: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.11.2013, 6 AZR 159/12.
- 13/309 Insolvenzanfechtung von Lohnzahlungen, die im Wege der Zwangsvollstreckung erlangt wurden
28.10.2013. Gemäß § 131 Abs.1 Insolvenzordnung (InsO) kann der Insolvenzverwalter Lohnzahlungen, die der Arbeitnehmer auf der Grundlage eines Titels durch eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung erlangt hat, im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers wieder herausverlangen, wenn die durch die Vollstreckung erreichte Zahlung "kurz vor Toresschluss" erfolgte. Bei der Ausübung seines Anfechtungsrechts muss der Insolvenzverwalter tarifliche oder arbeitsvertragliche Ausschlussfristen nicht beachten: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.10.2013, 6 AZR 466/12.
- 13/307 Auswahlrichtlinie und Interessenausgleich mit Namensliste
26.10.2013. Bei einer größeren betriebsbedingten Kündigungswelle muss der Arbeitgeber das Punkteschema für die Sozialauswahl mit dem Betriebsrat gemeinsam festlegen. Denn ein Punkteschema ist eine Auswahlrichtlinie im Sinne von § 95 Abs.1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), und hier hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Weicht ein Interessenausgleich mit Namensliste allerdings von diesem Punkteschema ab, wird ein Arbeitnehmer, der auf der Namensliste steht, betriebsbedingt gekündigt, obwohl er nach dem Punkteschema, d.h. der Auswahlrichtlinie eigentlich bleiben müsste. In einem vorgestern ergangenen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass die Namensliste in einem solchen Fall vorgeht: BAG, Urteil vom 24.10.2013, 6 AZR 854/11.
- 13/027 Anspruch auf Bonus bei Insolvenz
07.02.2013. Legt der Arbeitgeber entgegen einer arbeitsvertraglichen Zielvereinbarungsregelung keine Jahresziele fest und wird er später insolvent, ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf Schadensersatz wenig wert, da er kein Masseanspruch ist, sondern nur eine einfache Insolvenzforderung: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.11.2012, 10 AZR 793/11.
Arbeitsrecht aktuell 2012
- 12/341 Betriebsübergang trotz Beschäftigungsgesellschaft
28.10.2012. Investoren, die Teile eines insolventen Unternehmens kaufen, möchten meistens die Rechtsfolgen des § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) umgehen, denn bei einem Betriebsübergang im Sinne dieser Vorschrift haben sie automatisch alle Arbeitsverhältnisse "am Hals". Also versucht man, die Arbeitnehmer vorübergehend in einer Transfergesellschaft zu beschäftigen, damit sich der Investor von dort die ihm genehmen Arbeitnehmern heraussuchen und mit ihnen neue Verträge machen kann. Das geht aber schief, wenn die Tätigkeit in der Transfergesellschaft nur vorgeschoben ist: BAG, Urteil vom 25.10.2012, 8 AZR 572/11.
- 12/314 Massenentlassung und Unterrichtung des Betriebsrats
21.09.2012. Plant der Arbeitgeber eine Massenentlassung, d.h. eine größere Anzahl betriebsbedingter Kündigungen, muss er den Betriebsrat nach dem Gesetz zuvor, d.h. vor Ausspruch der Kündigungen detailliert über die geplante Massenentlassung informieren, und zwar schriftlich (§ 17 Abs.2 Kündigungsschutzgesetz - KSchG). Ein Verstoß gegen die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform macht die nachfolgenden Kündigungen aber nicht in jedem Fall unwirksam: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.09.2012, 6 AZR 155/11.
- 12/173 LAG Stuttgart: Kündigungsschutzklagen gegen Schlecker
30.04.2012. Aus einer Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg geht hervor, dass im April 2012 insgesamt 462 Kündigungsschutzklagen gegen Firma Schlecker in Baden-Württemberg anhängig gemacht wurden: LAG Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 24.04.2012.
- 12/132 Anrechnung von Hartz-IV-Leistungen auf rückständigen Lohn
23.03.2012. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat vorgestern eine Grundsatzentscheidung zu der Frage gefällt, wie Hartz-IV-Leistungen, die an eine Bedarfsgemeinschaft gezahlt werden, auf rückständigen Arbeitslohn anzurechnen sind, der einem Mitglied der Bedarsgemeinschaft zusteht. Dem BAG zufolge geht der Lohnanspruch auch in Höhe der an die anderen Bedarsgemeinschaftsmitglieder erbrachten Leistungen auf den Sozialleistungsträger über: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 5 AZR 61/11.
- 12/040 Ex-Geschäftsführer der Berliner Treberhilfe klagt gegen Kündigung
25.01.2012. Der ehemalige Chef der Berliner Treberhilfe wehrt sich vor dem Arbeitsgericht (ArbG) Berlin-Brandenburg gegen seine Kündigung. Ehlert war wegen seines aufwendigen Lebensstils in die Kritik geraten. Seine Klienten, die Obdachlosen in Berlin, haben oft nicht mehr als das, was sie am Leibe und in einem Plastikbeutel mit sich tragen, Herr Ehlert hingegen nutzte einen Maserati als Dienstwagen. Jetzt ist der Motor anscheinend aus: ArbG Berlin-Brandenburg, AZ: 5 Ca 19989/11.
Arbeitsrecht aktuell 2011
- 11/223 Kein Rücktritt vom Aufhebungsvertrag bei Insolvenz des Arbeitgebers
14.11.2011. Trotz Aufhebungsvertrags keine Abfindung: Wird aufgrund einer Insolvenz des Arbeitgebers die im Aufhebungsvertrag vereinbarte Abfindung nicht gezahlt, besteht nach Eröffnung des vorläufingen Insolvenzverfahrens kein Recht des Arbeitnehmers zum Rücktritt vom Aufhebungsvertrag: Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 357/10, 6 AZR 583/10, 6 AZR 342/10.
- 11/195 Lohnansprüche bei Insolvenz - BAG begrenzt Insolvenzanfechtung
07.10.2011. Arbeitnehmer insolventer Unternehmen müssen Lohnzahlungen, die sie vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten haben, in aller Regel nicht an den Insolvenzverwalter erstatten. Denn eine solche Erstattungspflicht aufgrund einer "Insolvenzeanfechtung" gemäß § 130 Abs.1 Satz 1 Insolvenzordnung (InsO) besteht nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) von vornherein nicht, wenn mit der Lohnzahlung Arbeitsleistungen der vorausgehenden drei Monaten beglichen werden. Und auch dann, wenn länger zurückliegende Zeiträume bezahlt werden, sind Lohnzahlungen nur dann an den Insolvenzverwalter zu erstatten, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Lohnzahlung die Zahlungsunfähigkeit seines Arbeitgebers aufgrund kaufmännischen Insiderwissens kannte: BAG, Urteil vom 06.10.2011, 6 AZR 262/10.
- 11/119 Urlaubsabgeltung in der Insolvenz nach langer Krankheit
22.06.2011. Dem Bundesarbeitsgericht zufolge werden vor dem Insolvenzverfahren angesammelte Urlaubsansprüche in der Insolvenz des Arbeitgebers so behandelt, als wären sie komplett nach Insolvenzeröffnung entstanden, womit sie als "Masseforderungen" Vorrang gegenüber gewöhnlichen "Insolvenzforderungen" haben, d.h. gegenüber Forderungen, die (ebenfalls) vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind. Begründet wird dies mit der Fälligkeit der Urlaubsansprüche, die erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintritt. Das Arbeitsgericht (ArbG) Ulm meint, dass dies auch gilt, wenn sich die Urlaubsansprüche wegen langer Krankheit jahrelang angesammelt haben: ArbG Ulm, Urteil vom 20.08.2010, 1 Ca 74/10.
- 11/092 Aufhebungsvertrag - Anfechtung oder Rücktritt bei Insolvenz?
12.05.2011. Nach Ansicht des niedersächsischen Landesarbeitsgerichts (LAG) hat ein Aufhebungsvertrag auch bei Insolvenz des Arbeitgebers Bestand: Arbeitnehmer können nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ihres Arbeitgebers nicht mehr von einem Aufhebungsvertrag zurücktreten. Auch eine Anfechtung wegen Irrtums ist meist ausgeschlossen: LAG Niedersachsen, Urteil vom 15.12.2010, 2 Sa 742/10.
- 11/002 Insolvenzanfechtung von Lohnzahlungen in aller Regel ungefährlich
04.01.2011. In der Insolvenz des Arbeitgebers sind Arbeitnehmer (Klein-)Gläubiger wie alle anderen Gläubiger auch. Da sie in keiner Weise bevorzugt werden, kann der Insolvenzverwalter auch von ihnen grundsätzlich zu unrecht erhaltene Geldbeträge zurückfordern. Dies geschieht durch die sogenannte Insolvenzanfechtung, die Geschäfte rückgängig machen soll, durch die ein Gläubiger gegenüber anderen Gläubigern bevorzugt wurde. Arbeitnehmer, die verspätet Lohnzahlungen bekommen, sind in diesem Sinne privilegiert. Die Rechtsprechung fordert aber darüber hinaus auch, dass der Arbeitnehmer von der schlechten Finanzlage seines Arbeitgebers wusste oder hätte wissen können. Die nötigen Voraussetzungen sind praktisch nie erfüllt und Lohnzahlungen daher selten erfolgreich anfechtbar: Thüringer Landesarbeitsgericht, Urteil vom 04.06.2010, 8 Sa 32/09.
Arbeitsrecht aktuell 2010
Arbeitsrecht aktuell 2009
- 09/217 Arbeitsentgelt in der Insolvenz: Anfechtung durch Insolvenzverwalter in der Regel erfolglos
24.11.2009. Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Jena kann ein Insolvenzverwalter bei Insolvenz des Arbeitgebers die an den Arbeitnehmer gezahlte Vergütung nur dann erfolgreich anfechten, wenn der Arbeitnehmer von der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers Kenntnis hatte. Die Anforderungen, die hieran zu stellen sind, sind hoch. ArbG Jena, Urteil vom 31.07.2009, 1 Ca 421/08.
- 09/115 Keine Haftung für Altersteilzeitguthaben bei Betriebsübergängen aus der Insolvenzmasse
03.07.2009. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 30.10.2008 (8 AZR 54/07) seine Rechtsprechung bestätigt, dass der Arbeitgeber, der einen Betrieb aus der Insolvenzmasse erworben hat, nicht für Wertguthaben aus Altersteilzeitvereinbarungen haftet, die vor der Insolvenz angespart wurden (wir berichteten darüber in Arbeitsrecht aktuell 08/137). Nunmehr liegen die Urteilsgründe vor: BAG, Urteil vom 30.10.2008, 8 AZR 54/07.
- 09/070 Anfechtung von Lohnzahlungen in der Insolvenz bleiben die Ausnahme.
28.04.2008. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung vom Februar 2009 die Möglichkeit des Insolvenzverwalters, kurz vor dem Insolvenzverfahren an Arbeitnehmer geflossene Lohnzahlungen im Wege der Insolvenzanfechtung herauszuverlangen, zugunsten der Arbeitnehmer erheblich eingeschränkt. Weiß ein Arbeitnehmer, dem der Arbeitgeber kurz vor dem Insolvenzverfahren rückständige Lohnforderungen zahlt, dass der Arbeitgeber anderen Arbeitnehmern ebenfalls Lohn schuldig ist, rechtfertigt allein diese Kenntnis nach Ansicht des BGH nicht den Schluss auf die Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung des Arbeitgebers: BGH, Urteil vom 19.02.2009, IX ZR 62/08.
- 09/063: Insolvenzarbeitsrecht im Bundestag
17.04.2009. Müssen Arbeitnehmer, die wegen Lohnrückständen kündigen, mit einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld rechnen? Kann bei einer Insolvenz des Arbeitgebers schon nachgezahlter rückständiger Lohn vom Insolvenzverwalter wieder zurückgefordert werden? Mit dieser Problematik beschäftigen sich eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke vom 09.02.2009 sowie die darauf gegebene Antwort der Bundesregierung vom 27.02.2009.
- 09/040 Betriebsrentenanpassung beim Tochteruntenehmen bei Insolvenz der Konzernmutter
13.03.2009. Arbeitgeber können die nach dem Gesetz alle drei Jahre zu prüfende Betriebsrentenanpassung verweigern, wenn ihre wirtschaftliche Lage so schlecht ist, dass eine Erhöhung der Betriebsrenten nicht machbar ist. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kann es bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage eines Konzern-Tochterunternehmens ausnahmsweise auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Konzernmutter ankommen. Voraussetzung dafür ist, dass am Anpassungsstichtag konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass in den nächsten drei Jahren die im Konzern bestehenden wirtschaftlichen Probleme (hier: Insolvenz der Konzernmutter) auf das Tochterunternehmen „durchschlagen“: BAG, Urteil vom 10.02.2009, 3 AZR 727/07.
Arbeitsrecht aktuell 2008
Arbeitsrecht aktuell 2007
Arbeitsrecht aktuell 2005
Arbeitsrecht aktuell 2001
- 01/06 Annahmeverzugslohn bei Insolvenz
15.12.2001. Zeigt der Insolvenzverwalter die "Unzulänglichkeit" der Insolvenzmasse bzw. die "Massearmut" an und nimmt er die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nach Insolvenzeröffnung nicht mehr entgegen, hat der Arbeitnehmer nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) keine Möglichkeit mehr, seinen (an sich bestehenden) Anspruch auf Annahmeverzugslohn gegen den Verwalter einzuklagen. Eine solche Leistungsklage ist nach Anzeige der Massearmut unzulässig: BAG, Urteil vom 11.12.2001, 9 AZR 459/00.
Letzte Überarbeitung: 12. Juli 2021
Wenn Sie von einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers oder von Lohnrückständen betroffen sind, wenn Sie vor einem solchen Hintergrund eine Kündigung erhalten haben oder mit dem Angebot eines Aufhebungsvertrags konfrontiert wurden, beraten wir Sie jederzeit gerne.
Wir unterstützen auch Betriebsräte bei der Gestaltung einer insolvenzbedingten Betriebs- oder Betriebsteilstillegung, insbesondere bei den Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan. Sollte kein Betriebsrat bestehen, können wir auch bei der kurzfristigen Wahl eines Betriebsrats behilflich sein.
Je nach Lage des Falles bzw. entsprechend Ihren Wünschen treten wir entweder nach außen nicht in Erscheinung oder verhandeln in Ihrem Namen mit der Gegenseite.
Für eine möglichst rasche und effektive Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Arbeitsvertrag
- Gehaltsnachweise
- Mitteilung über die bevorstehende Insolvenz (falls vorhanden)
- Planungen zu einer Betriebs(teil)schließung (falls vorhanden)
- Interessenausgleich und Sozialplan (falls vorhanden)
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