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Urlaubsabgeltung in der Insolvenz nach langer Krankheit
22.06.2011. Im Insolvenzverfahren gibt es zwei Gläubigergruppen. Die einen haben Forderungen aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung („Insolvenzforderungen“), die anderen Forderungen aus der Zeit danach („Masseforderungen“).
Masseforderungen müssen vorab erfüllt werden und sind damit werthaltig, während Insolvenzforderungen erst nach dem Ende des Verfahrens beglichen werden müssen und deshalb mangels Insolvenzmasse meist wertlos sind.
Dem Bundesarbeitsgericht (BAG) zufolge sind Urlaubsansprüche aus der Zeit vor der Insolvenz (trotzdem) Masseforderungen, und das gilt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Insolvenzeröffnung auch für den Anspruch auf Urlaubsabgeltung gemäß (§ 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz - BUrlG).
Ungeklärt ist, ob das auch für solche vorinsolvenzlichen Urlaubsansprüche gilt, die wegen langer Krankheit nicht zum Jahresende (vgl. § 7 Abs. 3 BUrlG) verfallen sind. Ein Fall des Arbeitsgerichts (ArbG) Ulm könnte die Frage klären (Urteil vom 20.08.2010, 1 Ca 74/10).
Einer Arbeitnehmerin, die seit Jahren durchgehend erkrankt war, wurde vom Insolvenzverwalter nach der Insolvenz ihres Arbeitgebers im Jahr 2010 gekündigt. Sie forderte Urlaubsabgeltung für 180 offene Urlaubstage der letzten sechs Jahre. Damit hatte sie vor dem ArbG Erfolg. Das Gericht meinte, dass auch bei langer Krankheit vorinsolvenzliche Urlaubsansprüche Masseforderungen sind, und nahm damit eine Besserstellung der Klägerin gegenüber anderen Gläubigern in Kauf.
Fazit: Es ist offen, ob diese Meinung in der nun anhängigen Berufung auch vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (6 Sa 109/10) und eventuell anschließend vom BAG geteilt wird. Formaljuristisch folgerichtig ist sie allemal. Arbeitnehmer sollten daher bei einer Kündigung durch den Insolvenzverwalter ihre Alt-Urlaubs(abgeltungs)ansprüche so schnell wie möglich einklagen, um der Gefahr zu entgehen, dass sie durch Ausschlussfristen vernichtet werden.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Arbeitsgericht Ulm, Urteil vom 20.08.2010, 1 Ca 74/10
- Arbeitsgericht Ulm (Webseite)
- Handbuch Arbeitsrecht: Ausschlussfrist
- Handbuch Arbeitsrecht: Insolvenz des Arbeitgebers
- Handbuch Arbeitsrecht: Urlaub, Urlaubsanspruch
- Handbuch Arbeitsrecht: Urlaub und Krankheit
- Handbuch Arbeitsrecht: Urlaubsabgeltung
- Arbeitsrecht aktuell: 18/050 Kündigung im Insolvenzverfahren bei Masseunzulänglichkeit
- Arbeitsrecht aktuell: 12/274 Urlaub bei Dauerkrankheit verfällt nach 15 Monaten
- Arbeitsrecht aktuell: 09/126 Kein Verfall von Resturlaubsansprüchen infolge von Krankheit seit dem 02.08.2006
- Arbeitsrecht aktuell: 09/023 Bei dauerhafter Krankheit kein Verfall von Resturlaubsansprüchen
- Arbeitsrecht aktuell: 01/06 Annahmeverzugslohn bei Insolvenz
Hinweis: In der Zwischenzeit, d.h. nach Erstellung dieses Artikels, hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg die Entscheidung des Arbeitsgerichts Ulm aufgehoben. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg finden Sie hier:
Letzte Überarbeitung: 4. Juni 2019
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