HANDBUCH ARBEITSRECHT
Urteile und Kommentare: Entsendung ausländischer Arbeitnehmer
Urteilsanmerkungen zum Thema Entsendung ausländischer Arbeitnehmer von 2007 bis heute: Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei für Arbeitsrecht
Unser Rechtsanwaltsteam kommentiert seit 2001 laufend aktuelle Urteile und wichtige Gesetzesänderungen zum Arbeitsrecht, unter anderem zum Thema Entsendung ausländischer Arbeitnehmer.
Im Folgenden finden Sie unsere Beiträge zu diesem Thema, geordnet nach Jahrgängen seit 2007, im Überblick.
Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen arbeitsrechtlichen Einschätzungen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise überholt sein können.
Arbeitsrecht aktuell 2021
Arbeitsrecht aktuell 2020
Arbeitsrecht aktuell 2019
Arbeitsrecht aktuell 2018
Arbeitsrecht aktuell 2017
Arbeitsrecht aktuell 2016
Arbeitsrecht aktuell 2015
Arbeitsrecht aktuell 2014
- 14/393 Lohnwucher im Anwaltsbüro
01.12.2014. Lausitzer Rechtsanwalt muss dem Jobcenter für die wucherisch geringe Bezahlung zweier Bürohilfskräfte Aufstockungsleistungen erstatten: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteile vom 07.11.2014, 6 Sa 1148/14 und 6 Sa 1149/14 (Pressemeldung des Gerichts).
- 14/385 Mindestlohn für Bereitschaftsdienst
21.11.2014. Gibt es keine Sonderregelungen für den Bereitschaftsdienst, ist ein Mindestlohn auch für solche Dienste zu zahlen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) für die Pflegebranche klargestellt: BAG, Urteil vom 19.11.2014, 5 AZR 1101/12.
- 14/299 Änderungen des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes
30.08.2014. Gesetzesänderungen durch das Tarifautonomiestärkungsgesetz: Neue Regeln für die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen, Mindestlohnbranchen und tarifrechtliche Streitigkeiten: Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz), vom 11.08.2014, Bundesgesetzblatt I 2014, S.1348.
- 14/271 Ausnahmen vom Mindestlohngesetz (MiLoG)
30.07.2014. Nachdem der Bundestag am 03.07.2014 und der Bundesrat am 11.07.2014 das Mindestlohngesetz angenommen hat, steht der Mindestlohn von 8,50 EUR. Hier finden Sie einen Überblick über die Ausnahmen: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss), vom 02.07.2014, Bundestag-Drucksache 18/2010 (neu).
- 14/195 Mindestlohn in der Fleischwirtschaft
30.05.2014. Nachdem sich die Tarifparteien im Januar 2014 auf einen bundeseinheitlichen Mindestlohn von 7,75 EUR für die Schlachterei und Fleischverarbeitung geeinigt haben, war der Gesetzgeber am Zug. Denn um den neuen Mindestlohn-Tarifvertrag für alle Beschäftigten der Branche verbindlich zu machen, ist eine entsprechende Verordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sinnvoll. Dazu wiederum ist zuvor eine Änderung des AEntG notwendig. Sie ist mit Wirkung zum 29.05.2014 in Kraft getreten: Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, vom 24.05.2014 (BGBl I, S.538).
- 14/131 Mindestlohn 2015
11.04.2014. Nach wochenlangem Hin und Her hat die Bundesregierung am 02.04.2014 beschlossen, ein Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) auf den Weg zu bringen. Das MiLoG mit einem bundesweiten Mindestlohn von 8,50 EUR soll als erster Artikel eines Pakets von Gesetzesänderungen in Kraft treten, das den Titel "Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie" trägt.
Arbeitsrecht aktuell 2013
Arbeitsrecht aktuell 2012
Arbeitsrecht aktuell 2010
Arbeitsrecht aktuell 2009
- 09/181 Welche Änderungen im Arbeitsrecht bringt die neue Regierungskoalition?
07.10.2009. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die arbeitsrechtlichen Forderungen (Mindestlohn, Kündigungsschutz, betriebliche Mitbestimmung)der zukünftigen Regierungskoalition.
- 09/161 Neuer Mindestlohn für Baubranche und Maler- und Lackiererhandwerk
07.09.2009.Der Tarifausschuss hat in seinen Beratungen am 31.08.2009 grünes Licht für einen Mindestlohn in mehreren neuen Branchen gegeben. Der Mindestlohn kann im Wege der Verordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz festgesetzt werden.
- 09/147 Die Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) ist nicht tariffähig.
18.08.2009. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat entschieden, dass die Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) nicht tariffähig ist, d.h. nicht als Gewerkschaft im Sinne des Tarifvertragsgesetzes (TVG) angesehen werden kann: LAG Köln, Beschluss vom 20.05.2009, 9 TaBV 105/08.
- 09/093 Reform des Mindestarbeitsbedingungengesetzes (MiArbG) in Kraft
03.06.2009. Die Reform des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (Mindestarbeitsbedingungengesetz – MiArbG) ist am 27.04.2009 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl I, 818 ff.). Die Reformfassung des Gesetzes ist daher seit dem 28.04.2009 in Kraft.
- 09/021 Mindestlohn: Bundesrat stimmt Erweiterung der bestehenden Regelungen zu.
16.02.2009. Der Bundesrat hat am 13.02.2009 seine Zustimmung dazu erteilt, dass die im Januar vom Bundestag beschlossenen Änderungen und Erweiterungen der gesetzlichen Mindestlohnregelungen in Kraft gesetzt werden: Beschluss des Bundesrats über das Erste Gesetz zur Änderung des MirArbG vom 13.02.2009 und Beschluss des Bundesrats über das AEntG vom 13.02.2009, Bundesarat Drucks. 52/09(B).
- 09/017 Mindestlohn: Reform des MiArbG und des AEntG beschlossen
10.02.2009. Der Bundestag hat den Regierungsentwurf einer Reform des Mindestarbeitsbedingungengesetzes (MiArbG) und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) am 22.01.2009 angenommen. Wesentlicher Teil der Reform ist die Aufnahme weiterer sechs Branchen in das AEntG.
- 09/016 Das sind die neuen Mindestlöhne
09.02.2009. Hier finden Sie eine Übersicht über die Mindestlohntarifverträge der Branchen, die in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bereits aufgenommen sind oder demnächst aufgenommen werden sollen.
Arbeitsrecht aktuell 2008
- 08/090 Der Berg kreißt und gebiert eine Maus
20.08.2008. Am 16.07.2008 präsentierte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Gesetzesentwurf zur Reform des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und einen weiteren Entwurf zur Reform des Mindestarbeitsbedingungengesetzes (MiArbG), das in Deutschland bereits 1952 in Kraft ist und seitdem eine staatliche Lohnfestsetzung erlaubt. Keiner der beiden Entwürfe erweitert den Spielraum für staatlich festgesetzte Mindestlöhne in nennenswertem Umfang.
- 08/078 Sittenwidrig geringe Vergütung bei Textildiscounter
18.07.2008. Ein Stundenlohn von 5,20 EUR brutto für eine Angestellte im Einzelhandel mit Verkaufsaufgaben ist sittenwidrig gering und stellt daher eine unwirksame Lohnvereinbarung dar. Er unterschreitet nämlich den Tariflohn in der Einzelhandelsbranche - hier: für Nordrhein-Westfalen - um mehr als 30 Prozent: Arbeitsgericht Dortmund, Urteil vom 28.05.2008, 4 Ca 274/08.
- 08/058 Umsetzung der Entsenderichtlinie in nationales Recht
30.05.2008. Die europäische Kommission fordert eine bessere Umsetzung der Entsende-Richtlinie. Künftig soll ein Binnenmarktinformationssystem (Internal Market Information System, IMI) den Informationsaustausch zwischen den EU-Ländern erleichtern. Zu diesem Informationssystem sollen auch entsandte Arbeitnehmer Zugang haben. Die Arbeitnehmer sollen damit leicht zugängliche, verlässliche und aktuelle Informationen über die Beschäftigungsbedingungen des Ziellandes erhalten und dadurch ihre Rechte besser durchsetzen können: Verbesserung der Arbeitsbedingungen für 1 Million entsandte Arbeitnehmer: EU fordert rasches Handeln, Pressemitteilung der Europäsischen Kommission vom 03.04.2008.
- 08/047 Mindestlohn: Aufnahme weiterer Branchen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
29.04.2008. Der Aufforderung der Bundesregierung an die Sozialpartner aller Branchen, ihr Interesse an einer Absicherung von branchenbezogenen Mindestlöhnen über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) zu bekunden, folgten bis zum 31.03.2008 acht Branchen: Abfallwirtschaft, Bergbauspezialarbeiten, Forstwirtschaft, Großwäschereien, Pflegewirtschaft, Wach- und Sicherheitsgewerbe, Weiterbildung und Zeitarbeit.
- 08/045 Ist der „Praktikant“ ein Arbeitnehmer, kann er einen entsprechenden Lohn verlangen
25.04.2008. Wird ein „Praktikant“ ausgebildet und zugleich zu regulären Tätigkeiten herangezogen, liegt ein Praktikum nur vor, wenn Ausbildung und Lernen deutlich im Vordergrund stehen. Legt der "Praktikumsvertrag" demgegenüber gewöhnliche Arbeitspflichten fest, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Ausbildung entgegen dem ersten Anschein überwiegt. Gelingt der Nachweis nicht, ist die vereinbarte Vergütung in der Regel viel zu gering und daher "sittenwidrig", da der Schein-Praktikant in Wahrheit Arbeitnehmer ist und den üblichen Arbeitslohn verlangen kann: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 08.02.2008, 5 Sa 45/07.
- 08/040 Kaum in Kraft getreten, schon europarechtswidrig?
18.04.2008. Seit dem 30.03.2008 gilt das Berliner Vergabegesetz in einer reformierten Fassung, die es allen Bewerbern um öffentliche Aufträge abverlangt, die in Berlin geltenden Tariflöhne zu zahlen. Betroffen von den vergaberechtlichen Mindestlohnanforderungen sind also nicht mehr nur (wie nach dem alten Vergabegesetz) Bauunternehmen und Anbieter immobilienbezogener Dienstleistungen. Diese Gesetzesänderung verstößt aber gegen die Richtlinie 96/71/EG (Vergaberichtlinie) bzw. gegen konkreten Anforderungen, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) aus dieser Richtlinie in seinem Urteil vom 03.04.2008, C-346/06 (Rüffert) abgeleitet hat.
- 08/039 Abschied von Tariftreueklauseln im Vergaberecht?
17.04.2008. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge kann die öffentliche Hand Bedingungen stellen, d.h. darauf achten, dass die beauftragten Unternehmen bestimmte Mindestlöhne zahlen. Das darf aber nicht zulasten ausländischer Anbieter gehen, denn das verbietet das europäische Recht und hier insbesondere die Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (Entsenderichtlinie). Der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Entsenderichtlinie mit vergaberechtlichen Vorschriften in EU-Mitgliedstaaten unvereinbar ist, denen zufolge Bauaufträge nur an Unternehmen vergeben werden können, die bei der Ausführung mindestens den am Ausführungsort geltenden Tariflohn zahlen: EuGH, Urteil vom 03.04.2008, Rs. C-346/06 (Rüffert).
- 08/031 Postmindestlohnverordnung für rechtswidrig erklärt
14.03.2008. Die Verordnungsermächtigung, die in der derzeit geltenden Fassung von § 1 Abs.3a Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) enthalten ist, erlaubt es dem Arbeitsministerium nur, einen Tarifvertrag per Rechtsverordnung auf die Arbeitsverhältnisse von Außenseitern für erstreckbar zu erklären, d.h. auf Arbeitsverhältnisse, die gar keinem Tarifvertrag unterstehen. Auf dieser gesetzlichen Grundlage ist es aber nicht möglich, einen Tarifvertrag auch auf Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu erstrecken, die bereits an einen anderen Tarifvertrag gebunden sind. Aus diesem Grund, d.h. aufgrund fehlender Verordnungsermächtigung, hat das Verwaltungsgericht Berlin die Postmindestlohnverordnung vom 28.12.2007 für rechtswidrig erklärt, da sie sich wie ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag auch auf anderweitig tariflich regulierte Arbeitsverhältnisse erstrecken soll: Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 07.03.2008, 4 A 439.07.
- 08/018 Mindestlöhne auch bei der Bahn?
30.01.2008. Die Bahn-Gewerkschaften Transnet und Gewerkschaft Deutscher Bundesbahnbeamten und Anwärter (GDBA) sowie die Deutsche Bahn AG denken darüber nach, die für die Bahn AG und ihre Töchter geltende Tarifverträge nach den Modell der Postbranche für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Auf der Grundlage eines solchen Vorgehens könnten dann die Einstiegs-Tariflöhne der Bahn AG und ihrer Töchter als "Mindestlöhne für die Bahnbranche" deklariert werden, so dass auch die Konkurrenz der Bahn AG an sie gebunden wäre, falls die "Bahnbranche" als neue Mindestlohn-Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) aufgenommen werde sollte: Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom 24.01.20008: Bahnbranche soll Mindestlohn bekommen.
- 08/010 Begrenzung von Managergehältern
17.01.2008. Angesichts der derzeitigen Debatte über hohe Managergehälter geben wir einen kurzen Überblick über die sehr begrenzten rechtlichen Möglichkeiten für den Staat, Bezüge von Managern zu begrenzen. Angesichts der bestehenden verfassungsrechtlichen Rechtslage wäre eine gesetzliche Deckelung von Managergehältern kaum möglich.
- 08/007 Arbeit und Soziales: Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel 2007/2008
14.01.2008. Zum Jahreswechsel 2007 / 2008 treten einige gesetzlichen Änderungen in den Bereichen des Arbeit- und Sozialrechts in Kraft. Hervorzuheben sind vor allem die geänderten Regelungen zur Riesterrente, der neue Mindestlohn für Briefträger und die Verlängerung des Arbeitslosengeldanspruchs für ältere Versicherte.
Arbeitsrecht aktuell 2007
- 07/88 Mindestlohn in der Postbranche
03.12.2007. Da umstritten ist, ob der Anfang September 2007 zwischen der Post und der ver.di ausgehandelte TV Mindestlohn von der Anzahl der erfassten Arbeitsverhältnisse her die Voraussetzungen für eine Allgemeinverbindlicherklärung erfüllt, haben Post und ver.di nachgebessert und am 29.11.2007 einen weiteren, vom Anwendungsbereich her enger gefassten Tarifvertrag vereinbart.
- 07/64 Gehaltserhöhung per Gesetz?
24.10.2007. Die CDU-Fraktion im Hessischen Landtag brachte im August 2007 einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, dem zufolge das Land Hessen als Gesetzgeber, d.h. auf eigene Faust ohne tarifvertragliche Einigung mit einer Gewerkschaft, eine Lohnerhöhung für seine Tarifangestellten umsetzen soll. Das Gesetz soll erst am 31.12.2012 außer Kraft treten: Gesetzentwurf der Fraktion der CDU vom 21.08.2007, Hessischer Landtag, Drucks. 16/7637.
- 07/62 Entwurf eines Mindestlohngesetzes liegt vor.
22.10.2007. Der von Rheinland-Pfalz am 04.09.2007 in den Bundesrat eingebrachte Mindestlohngesetzentwurf soll eine branchenübergreifende gesetzliche Mindestlohnfestsetzung ermöglichen. Vorbild ist Großbritannien: Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MindLohnG), Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz, Bundesrat, Drucks. 622/07 vom 04.09.2007.
- 07/61 Aufnahme der Briefdienstleistungsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) geplant
19.10.2007. Die geplante zweite Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) bezieht "Briefdienstleistungen" in das Gesetz ein. Wird das Gesetz beschlossen und wird der am 04.09.2007 zwischen dem Arbeitgeberverband Postdienste e.V. (bzw. der Deutschen Post AG) und der ver.di ausgehandelte „Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne in der Branche Postdienste (TV Mindestlohn)“ für allgemeinverbindlich erklärt, dann müssen alle in- und ausländischen Anbieter von Briefdienstleistungen ihren Zustellern einen Mindestlohn von 9,80 EUR (West) bzw. 9,00 EUR (Ost) bezahlen: Zweites Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, Entwurf der Bundesregierung vom 20.09.2007, Bundesrat Drucksache 644/07.
- 07/35 Verordnung über Meldepflichten nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
17.08.2007. Nach der Arbeitnehmer-Entsendegesetz-Meldeverordnung (AEntGMeldV), vom 16.07.2007 (BGBl I, S.1401), müssen Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmer im Geltungsbereich eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages des Gebäudereinigerhandwerks beschäftigen, die durch sie beschäftigten Arbeitnehmer melden. Die Meldung hat mit Hilfe eines objektbezogenen Einsatzplans zu geschehen.
- 07/33 EuGH billigt Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
15.08.2007.Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das deutsche Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) gegenüber einer Klage der Europäischen Kommission im wesentlichen abgesegnet. Die mit dem AEntG verbundenen finanziellen und organisatorischen Mehrbelastungen ausländischer Arbeitgeber, die in Deutschland mit ihren eigenen, d.h. vorübergehend nach Deutschland entsandten Arbeitnehmern Dienstleistungen erbringen, sind mit der Freiheit des Dienstleistungsverkehrs vereinbar: EuGH, Urteil vom 18.07.2007, Rs. C-490/04.
- 07/11 Kein Lohndumping im Gebäudereinigerhandwerk
15.05.2007. Auch im Gebäudereinigerhandwerk müssen ausländische Firmen künftig die deutschen allgemeinverbindlichen Tarifverträge beachten, wenn sie mit ihren aus dem Ausland entsandten Arbeitskräften in Deutschland Leistungen erbringen: Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, vom 25.04.2007.
Letzte Überarbeitung: 2. Juli 2021
Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz haben oder sich nicht sicher sind, ob ein bestimmter Mindestlohntarifvertrag auf Ihr Arbeitsverhältnis anzuwenden ist, beraten wir Sie jederzeit gerne. Wir unterstützen Sie auch bei der Durchsetzung offener Forderungen aus einem Mindestlohntarifvertrag, etwa wenn es darum geht, rückständige Lohnforderungen unter Beachtung etwaiger Ausschlussfristen beizutreiben.
Je nach Lage des Falles bzw. entsprechend Ihren Wünschen treten wir entweder nach außen nicht in Erscheinung oder aber wir verhandeln in Ihrem Namen mit Ihrem Arbeitgeber.
Für eine möglichst rasche und effektive Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Arbeitsvertrag
- Gehaltsnachweise
- Unterlagen / Belege für die rückständigen Forderungen (falls vorhanden)
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