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Mindestlohn: Bundesrat stimmt Erweiterung der bestehenden Regelungen zu
16.02.2009. Auf dieser Webseite berichten wir regelmäßig über den Stand der Gesetzgebung zum Mindestlohn.
Zuletzt informierten wir darüber, dass der Bundestag zwei Gesetzentwürfe angenommen hat, mit denen die bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn reformiert und und ihr Anwendungsbereich erweitert werden soll. Betroffen von der Gesetzesreform sind das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und das Mindestarbeitsbedingungsgesetz (MiArbG).
Vor drei Tagen hat nunmehr auch der Bundesrat diesen Gesetzesentwürfen zum MiArbG (Bundesrats-Beschluss vom 13.02.2009 BR-Drs.51/09(B)) und zum AEntG (Bundesrats-Beschluss vom 13.02.2009 BR-Drs. 52/09(B)) zugestimmt. Damit können die beiden Gesetze jetzt in Kraft treten.
Allerdings hat der Bundesrat in eine seiner beiden Beschlüsse eine „Entschließung“ aufgenommen. In dieser Entschließung die Befürchtung geäußert, dass sich in der Pflegebranche, die jetzt in das AEntG aufgenommen wurde, die Kostenträger bei Vergütungsverhandlungen künftig an den Mindestlöhnen orientieren würden.
Das könnte zur Folge haben, dass der Mindestlohn nicht wie vorgesehen eine unterste Mindestgrenze festlegen würde, sondern im Ergebnis zur Standardvergütung in der Branche werden würde, so der Bundesrat.
Daher fordert der Bundesrat eine Klarstellung im elften Sozialgesetzbuch (SBG XI), dass Vergütungsverhandlungen durch die Einführung des Mindestlohnes nicht berührt werden. Die „Entschließung“ des Bundesrats hat jedoch nur politische Appellwirkung und ändert daher nichts an dem Inkrafttreten der beiden Reformgesetze.
Einzelheiten zu diesem Vorgang finden Sie hier:
- Beschluss des Bundesrats über das Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen vom 13.02.2009, Bundesrat Drucks. 51/09(B)
- Beschluss des Bundesrats über das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) vom 13.02.2009, Bundesarat Drucks. 52/09(B)
- Arbeitsrecht aktuell: 09/161 Neuer Mindestlohn für Baubranche und Maler- und Lackiererhandwerk
- Arbeitsrecht aktuell: 09/017 Mindestlohn: Reform des MiArbG und des AEntG beschlossen
- Handbuch Arbeitsrecht: Entsendung ausländischer Arbeitnehmer
- Handbuch Arbeitsrecht: Mindestlohn
Letzte Überarbeitung: 6. Juni 2014
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
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Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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