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Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
Das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (kurz: "Arbeitnehmer-Entsendegesetz" oder auch "AEntG") schreibt ausländischen Unternehmen, die ihren Sitz in einem anderen EU-Staat als Deutschland haben und in Deutschland Dienstleistungen erbringen wollen, die Einhaltung bestimmter, in Deutschland geltender arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Mindeststandards vor.
Um eine verbotene Diskriminierung ausländischer Arbeitgeber aus dem EU-Ausland zu verhindern, müssen auch deutsche Arbeitgeber das AEntG beachten. Daher gilt das AEntG im Ergebnis nicht nur für sein "eigentliches" Anwendungsgebiet der Entsendung ausländischer Arbeitnehmer nach Deutschland.
Im wesentlichen schreibt das AEntG den Arbeitgebern bestimmtern, im Gesetz genannter Branchen vor, die für diese Branchen bestehenden Tarifverträge über Mindestlöhne einzuhalten. Dadurch ergänzt das AEntG das Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG), das aber auf staatliche anstatt auf tarifliche Festlegung von Mindestlöhnen setzt.
Nähere Informationen zu diesen Fragen finden Sie in unserem Online-Handbuch zum Arbeitsrecht unter den Stichworten "Entsendung ausländischer Arbeitnehmer" und "Mindestlohn".
Im folgenden werden die arbeitsrechtlichen Vorschriften des AEntG, d.h. die §§ 1 bis 15 wiedergegeben.
Damit Sie möglichst rasch zu jedem Paragraphen die passenden Rechtsinformationen finden, haben wir den Gesetzestext mit Links zu den einschlägigen Handbuchartikeln unseres Online-Handbuchs zum Arbeitsrecht versehen. Bitte beachten Sie, dass dies eine Gesetzesbearbeitung durch uns darstellt. Der rechtlich verbindliche ("amtliche") Gesetzestext ist nur im Bundesgesetzblatt (BGBl) enthalten, und zwar in dessen gedruckter Fassung. Aktuelle und verlässliche Fassungen des AEntG und anderer Gesetze finden Sie im Internet z.B. unter http://dejure.org/ oder unter www.gesetze-im-internet.de.
Abschnitt 1 Zielsetzung
Abschnitt 2 Allgemeine Arbeitsbedingungen
Abschnitt 3 Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
Abschnitt 4 Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche
Abschnitt 4a
Arbeitsbedingungen im Gewerbe des grenzüberschreitenden Straßentransports von Euro-Bargeld
Abschnitt 5 Zivilrechtliche Durchsetzung
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |