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Gehaltserhöhung per Gesetz?
24.10.2007. Nachdem sich die hessische Landesregierung im Mai 2007 mit dem Deutschen Beamtenbund (Landesbund Hessen) über eine Anhebung der Bezüge von Beamten und Richtern sowie von Versorgungsempfängern in Hessen geeinigt hatte, verhandelte sie auch mit der Gewerkschaft ver.di über eine dementsprechende Einkommensverbesserung für die Angestellten im öffentlichen Dienst.
Diese Verhandlungen wurden durch den Tarifvertrag über die Vereinbarung einer Meistbegünstigungsklausel (TV-Meistbegünstigung) vom 09.02.2005 blockiert. Nach diesem bis zum 31.12.2007 geltenden Tarifvertrag ist die Gewerkschaft ver.di nämlich an die Inhalte der von ihr abgeschlossenen Tarifverträge im Sinne einer „rechtlichen Breitenwirkung“ gebunden:
Wenn die ver.di für ein oder mehrere Bundesländer einen Tarifvertrag abschließt, der vom TVöD in den Bereichen Arbeitszeit und Sonderzahlungen abweichende Inhalte hat oder beim Entgelt für die Arbeitgeber günstigere Regelungen enthält, so gilt die rechtsverbindliche Unterschrift der ver.di unter den ausgehandelten Tarifvertrag zugleich als unwiderrufliches Angebot an den Bund und die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände, die Regelungen des Tarifvertrags in den TVöD zu übernehmen.
Der Bund und die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände können jeder für sich binnen einer Frist von vier Wochen nach Kenntnisnahme des entsprechenden Tarifvertrags das Angebot schriftlich annehmen. Anders gesagt: Von der ver.di ausgehandelte Abweichungen vom TVöD haben möglicherweise sofort eine für die Arbeitgeberseite günstige „Breitenwirkung“ für den gesamten öffentlichen Dienst landauf landab.
Um eine solche – ungewollte – bundesweite Auswirkung eines für Hessen beschlossenen Tarifvertrags zu vermeiden, haben die Landesregierung und die ver.di ihre Tarifgespräche vorübergehend bis zum Auslaufen des TV-Meistbegünstigung am Jahresende ausgesetzt.
Diese Situation nahm die CDU-Fraktion im Hessischen Landtag im August 2007 zum Anlass, um ein Gesetz in den Landtag einzubringen, dem zufolge das Land Hessen als Gesetzgeber auf eigene Faust eine Lohnerhöhung für seine Tarifangestellten umsetzen soll. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die Arbeitnehmer im November bzw. Dezember 2007 eine Einmalzahlung und ab April 2008 eine laufende Lohnerhöhung erhalten. Das Gesetz soll erst am 31.12.2012 außer Kraft treten.
Obwohl der Gesetzentwurf ausdrücklich das Recht der Tarifparteien, abweichende Regelungen durch Tarifvertrag zu vereinbaren, „unberührt“ sein lässt bzw. respektiert (§ 5 des Entwurfes), sind Gewerkschaften und die SPD-Opposition in Hessen von diesem Vorschlag nicht begeistert.
Eingewandt wird im Wesentlichen, dass die Lohnfestsetzung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst per (Landes-) Gesetz den Gewerkschaften – hier also vor allem der ver.di – ihr angestammtes und grundrechtlich durch Art.9 Abs.3 Grundgesetz (GG) garantiertes Betätigungsfeld nähme, d.h. die Tarifautonomie verletze.
Ob dieses Argument stichhaltig ist, wird sich im Laufe der nächsten Monate zeigen, falls das Gesetz entsprechend dem Entwurf beschlossen werden sollte: Dann nämlich wird die ver.di – spätestens nach Auslaufen des TV-Meistbegünstigung – mit der hessischen Landesregierung erneut über einen Tarifvertrag verhandeln, der rein rechtlich ohne weiteres neben dem Hessischen Einkommensverbesserungsgesetz bestehen könnte.
Eine andere Frage ist natürlich, ob ein solcher Tarifvertrag überhaupt noch zustande kommt und ob die Gewerkschaft hierüber noch druckvoll verhandeln kann, wenn die Arbeitnehmer bereits eine (gesetzliche) Lohnerhöhung erhalten haben. Nur dann, wenn Tarifverhandlungen durch die gesetzliche Lohnfestsetzung faktisch verunmöglicht werden, könnte man über eine mögliche Verletzung der Tarifautonomie durch das Einkommensverbesserungsgesetz diskutieren.
Die betroffenen Arbeitnehmer in Hessen jedenfalls haben keinen juristischen Grund, sich über das Einkommensverbesserungsgesetz zu beschweren, da ihre Rechtssituation durch dieses Gesetz lediglich verbessert, nicht aber verschlechtert wird.
Näheres zu diesem Thema finden Sie unter:
- Gesetzentwurf der Fraktion der CDU für ein Hessisches Gesetz über Einkommensverbesserungen für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst des Landes Hessen (GEVerbTöD), Hessischer Landtag, Drucks. 16/7637 vom 21.08.2007
- Handbuch Arbeitsrecht: Lohn und Gehalt
- Handbuch Arbeitsrecht: Tarifvertrag
Letzte Überarbeitung: 20. Dezember 2017
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