HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

ARBEITSRECHT AKTUELL // 20/107

Mo­bi­li­täts­pa­ket der EU zur Re­form des Lkw-Ver­kehrs

Ver­bes­ser­te Ar­beits­be­din­gun­gen, kla­re Re­geln für die Ent­sen­dung von Fah­rern und Be­kämp­fung il­le­ga­ler Prak­ti­ken
Bus Cockpit, Busfahrer, Unternehmen finden keine Busfahrer, Fachkräftemangel

03.11.2020. Am 08. Ju­li 2020 stimm­te das Eu­ro­pa­par­la­ment dem so­ge­nann­ten Mo­bi­li­täts­pa­ket zu. Die­ser ent­hält drei Rechts­ak­te, die das Re­gel­werk für den LKW-Ver­kehr re­for­mie­ren.

Die­ses Pa­ket soll die Ar­beits­be­din­gun­gen der Fah­re­rin­nen und Fah­rer ver­bes­sern, kla­re Re­geln für die Ent­sen­dung die­ser schaf­fen und die Be­kämp­fung il­le­ga­ler Prak­ti­ken ef­fek­ti­ver ma­chen.

Den drei Rechts­ak­ten hat­te be­reits der EU-Mi­nis­ter­rat im April die­ses Jah­res zu­ge­stimmt, nach­dem sich der Rat und das Eu­ro­pa­par­la­ment be­reits im De­zem­ber des Vor­jah­res auf die Än­de­run­gen ge­ei­nigt ha­ben.

Zum ei­nem sol­len die Vor­schrif­ten bes­se­re Ru­he­zei­ten er­mög­li­chen. Ins­be­son­de­re soll es den Fah­re­rin­nen und Fah­rern mög­lich wer­den, mehr Zeit zu­hau­se zu ver­brin­gen. Je nach Ar­beits­la­ge soll dies al­le drei oder vier Wo­chen mög­lich sein. Dar­auf müs­sen die Spe­di­teu­re künf­tig ach­ten.

Die vor­ge­schrie­be­nen Ru­he­zei­ten dür­fen die Lkw-Fah­re­rin­nen und Fah­rer nun nicht mehr im Fah­rer­haus ver­brin­gen. Statt­des­sen sol­len sie zu­hau­se ru­hen kön­nen, ist dies nicht mög­lich müs­sen die Un­ter­neh­men für die Un­ter­brin­gung zah­len.

Auch bei der Ent­loh­nung der Fah­re­rin­nen und Fah­rer sieht das Pa­ket ei­ne An­glei­chung vor: In Zu­kunft sol­len kla­re Re­geln für ei­ne ge­rech­te Ent­loh­nung sor­gen. Da­für wur­den die Ent­sen­de­vor­schrif­ten an­ge­passt. Aus­ge­schlos­sen sind da­von je­doch bi­la­te­ra­le Gü­ter­trans­por­te und der Tran­sit­ver­kehr.

Schließ­lich will die EU durch die neu­en Re­ge­lun­gen auch den Wett­be­werb fai­rer ge­stal­ten und il­le­ga­le Prak­ti­ken be­kämp­fen. Mit­tel sind grenz­über­schrei­ten­de Fahr­ten­schrei­ber, die die Fahr­ten eu­ro­pa­weit re­gis­trie­ren.

Auch ge­gen Brief­kas­ten­fir­men beim Gü­ter­ver­kehr wird ver­stärkt vor­ge­gan­gen: Gü­ter­kraft­ver­kehrs­un­ter­neh­men müs­sen nun nach­wei­sen, dass sie in dem Mit­glieds­staat, in dem sie re­gis­triert sind, auch tat­säch­lich im er­heb­li­chen Um­fang tä­tig sind.

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen fin­den Sie hier:

 

 

Letzte Überarbeitung: 16. November 2021

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

Bewertung:

Auf Facebook teilen Auf Google+ teilen Ihren XING-Kontakten zeigen Beitrag twittern

 

Für Personaler, betriebliche Arbeitnehmervertretungen und andere Arbeitsrechtsprofis: "Update Arbeitsrecht" bringt Sie regelmäßig auf den neusten Stand der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung. Informationen zu den Abo-Bedingungen und ein kostenloses Ansichtsexemplar finden Sie hier:

Alle vierzehn Tage alles Wichtige
verständlich / aktuell / praxisnah

HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.

Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.

© 1997 - 2024:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de