- -> zur Mobil-Ansicht
- Arbeitsrecht aktuell
- Arbeitsrecht 2023
- Arbeitsrecht 2022
- Arbeitsrecht 2021
- Arbeitsrecht 2020
- Arbeitsrecht 2019
- Arbeitsrecht 2018
- Arbeitsrecht 2017
- Arbeitsrecht 2016
- Arbeitsrecht 2015
- Arbeitsrecht 2014
- Arbeitsrecht 2013
- Arbeitsrecht 2012
- Arbeitsrecht 2011
- Arbeitsrecht 2010
- Arbeitsrecht 2009
- Arbeitsrecht 2008
- Arbeitsrecht 2007
- Arbeitsrecht 2006
- Arbeitsrecht 2005
- Arbeitsrecht 2004
- Arbeitsrecht 2003
- Arbeitsrecht 2002
- Arbeitsrecht 2001
- Tipps und Tricks
- Handbuch Arbeitsrecht
- Gesetze zum Arbeitsrecht
- Urteile zum Arbeitsrecht
- Arbeitsrecht Muster
- Videos
- Impressum-Generator
- Webinare zum Arbeitsrecht
-
Kanzlei Berlin
030 - 26 39 62 0
berlin@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Frankfurt
069 - 71 03 30 04
frankfurt@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hamburg
040 - 69 20 68 04
hamburg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hannover
0511 - 89 97 701
hannover@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Köln
0221 - 70 90 718
koeln@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei München
089 - 21 56 88 63
muenchen@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Nürnberg
0911 - 95 33 207
nuernberg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Stuttgart
0711 - 47 09 710
stuttgart@hensche.de
AnfahrtDetails
Mobilitätspaket der EU zur Reform des Lkw-Verkehrs
03.11.2020. Am 08. Juli 2020 stimmte das Europaparlament dem sogenannten Mobilitätspaket zu. Dieser enthält drei Rechtsakte, die das Regelwerk für den LKW-Verkehr reformieren.
Dieses Paket soll die Arbeitsbedingungen der Fahrerinnen und Fahrer verbessern, klare Regeln für die Entsendung dieser schaffen und die Bekämpfung illegaler Praktiken effektiver machen.
Den drei Rechtsakten hatte bereits der EU-Ministerrat im April dieses Jahres zugestimmt, nachdem sich der Rat und das Europaparlament bereits im Dezember des Vorjahres auf die Änderungen geeinigt haben.
Zum einem sollen die Vorschriften bessere Ruhezeiten ermöglichen. Insbesondere soll es den Fahrerinnen und Fahrern möglich werden, mehr Zeit zuhause zu verbringen. Je nach Arbeitslage soll dies alle drei oder vier Wochen möglich sein. Darauf müssen die Spediteure künftig achten.
Die vorgeschriebenen Ruhezeiten dürfen die Lkw-Fahrerinnen und Fahrer nun nicht mehr im Fahrerhaus verbringen. Stattdessen sollen sie zuhause ruhen können, ist dies nicht möglich müssen die Unternehmen für die Unterbringung zahlen.
Auch bei der Entlohnung der Fahrerinnen und Fahrer sieht das Paket eine Angleichung vor: In Zukunft sollen klare Regeln für eine gerechte Entlohnung sorgen. Dafür wurden die Entsendevorschriften angepasst. Ausgeschlossen sind davon jedoch bilaterale Gütertransporte und der Transitverkehr.
Schließlich will die EU durch die neuen Regelungen auch den Wettbewerb fairer gestalten und illegale Praktiken bekämpfen. Mittel sind grenzüberschreitende Fahrtenschreiber, die die Fahrten europaweit registrieren.
Auch gegen Briefkastenfirmen beim Güterverkehr wird verstärkt vorgegangen: Güterkraftverkehrsunternehmen müssen nun nachweisen, dass sie in dem Mitgliedsstaat, in dem sie registriert sind, auch tatsächlich im erheblichen Umfang tätig sind.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Rat der Europäische Union, Pressemitteilung vom 07.04.2020: Mobilitätspaket: Rat verabschiedet Reform des Regelwerks für Lkw-Fahrer
- Europäisches Parlament, Pressemitteilung vom 09.07.2020: Parlament beschließt große Reform des Lkw-Verkehrs
- Handbuch Arbeitsrecht: Entsendung ausländischer Arbeitnehmer
- Handbuch Arbeitsrecht: Entsendung ins Ausland (Auslandsentsendung, Auslandstätigkeit)
Letzte Überarbeitung: 16. November 2021
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
Bewertung:
HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.
Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw.
bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig.
Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.
© 1997 - 2024:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de