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Mindestlohngesetz (MiLoG)
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) garantiert in seinem § 1 jedem Arbeitnehmer einen Mindestlohn von 12,00 EUR brutto pro Stunde. Bei seiner Einführung zum 01.01.2015 betrug der Mindestlohnanspruch 8,50 EUR.
Der Mindestlohn wurde seitdem mehrfach angehoben und beträgt aktuell (ab dem 01.10.2022) pro Stunde 12,00 EUR.
Diese - vorläufig letzte - Anhebung wurde nicht durch die Bundesregierung auf der Grundlage eines Beschlusses der Mindestlohnkommission festgesetzt, sondern durch den Gesetzgeber, d.h. den Bundestag mit der Mehrheit von SPD, Grünen und FDP.
Einzelheiten zum Thema Mindestlohn können Sie in unserem Online-Handbuch Arbeitsrecht unter den Stichworten "Mindestlohn" und "Entsendung ausländischer Arbeitnehmer" nachlesen.
Damit Sie möglichst rasch zu jedem Paragraphen die passenden Rechtsinformationen finden, haben wir den Gesetzestext mit Links zu den einschlägigen Handbuchartikeln unseres Online-Handbuchs zum Arbeitsrecht versehen. Bitte beachten Sie, dass dies eine Gesetzesbearbeitung durch uns darstellt. Der rechtlich verbindliche ("amtliche") Gesetzestext ist nur im Bundesgesetzblatt (BGBl) enthalten, und zwar in dessen gedruckter Fassung. Aktuelle und verlässliche Fassungen des EFZG und anderer Gesetze finden Sie im Internet z.B. unter www.gesetze-im-internet.de.
Die zum MiLoG erlassenen Rechtsverordnungen finden Sie hier:
Abschnitt 1
Festsetzung des allgemeinen Mindestlohns
Unterabschnitt 1
Inhalt des Mindestlohns
Unterabschnitt 2
Mindestlohnkommission
Abschnitt 2
Zivilrechtliche Durchsetzung
Abschnitt 3
Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |