HANDBUCH ARBEITSRECHT
Urteile und Kommentare: Betriebsstilllegung, Betriebsschließung
Urteilsanmerkungen zum Thema Betriebsstilllegung, Betriebsschließung von 2006 bis heute: Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei für Arbeitsrecht
Unser Rechtsanwaltsteam kommentiert seit 2001 laufend aktuelle Urteile und wichtige Gesetzesänderungen zum Arbeitsrecht, unter anderem zum Thema Betriebsstilllegung, Betriebsschließung.
Im Folgenden finden Sie unsere Beiträge zu diesem Thema, geordnet nach Jahrgängen seit 2006, im Überblick.
Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen arbeitsrechtlichen Einschätzungen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise überholt sein können.
Arbeitsrecht aktuell 2022
Arbeitsrecht aktuell 2020
- 20/113 Massenentlassungsanzeige bei der richtigen Arbeitsagentur
02.12.2020. Werden Massenentlassungen nicht bei der örtlich zuständigen Arbeitsagentur angezeigt, sind die später ausgesprochenen Kündigungen unwirksam: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.02.2020, 6 AZR 146/19.
- 20/108 Behinderung der Betriebsratswahlen durch den Arbeitgeber
05.11.2020. In vielen Betrieben wird die Arbeit und die Wahl des Betriebsrats gezielt beeinträchtigt. Dies zeigt eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung: Hans-Böckler-Stiftung: MITBESTIMMUNG BESSER SCHÜTZEN, Impuls 17/2020.
- 20/085 Wirtschaftliche Vertretbarkeit eines Sozialplans
11.08.2020. Erhält ein Unternehmen konzernintern Liquiditätshilfen, um einen Sozialplan zu finanzieren, und kann der Sozialplan damit erfüllt werden, ist er nicht wirtschaftlich unzumutbar: Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 23.08.2019, 13 TaBV 44/18.
- 20/056 Einigungsstelle kann Rentennahe von Sozialplanleistungen ausschließen
22.04.2020. Die Einigungsstelle kann rentennahe Arbeitnehmer von Sozialplan-Abfindungen ausschließen, auch wenn die vorzeitige Inanspruchnahme von Renten zu Rentenkürzungen führen würde: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 07.05.2019, 1 ABR 54/17.
Arbeitsrecht aktuell 2019
- 19/197 Interner Arbeitsmarkt statt Kündigungsschutz?
26.08.2019. Überhangkräfte, die sich ohne Erfolg auf offene Stellen im Unternehmen bewerben, können nicht allein deshalb aus betriebsbedingten Gründen gekündigt werden: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.06.2019, 2 AZR 50/19.
- 19/192 Betriebsübergang zwecks Liquidation
19.08.2019. Für einen Betriebsübergang ist keine bestimmte Mindestzeit verbindlich vorgeschrieben, für die der Erwerber den übernommenen Betrieb aufrechterhalten halten muss: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.06.2019, C-664/17 (Ellinika Nafpigeia AE).
- 19/142 Unterzeichnung von Kündigungen bei Massenentlassungen
17.06.2019. Die Massenentlassungsanzeige muss nicht bei der Arbeitsagentur eingehen, bevor der Arbeitgeber die Kündigungen unterzeichnet: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.06.2019,6 AZR 459/18 (Pressemeldung des Gerichts.
- 19/068 Abfindung bei Insolvenz des Arbeitgebers
15.03.2019. Beantragt der Insolvenzverwalter die gerichtliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung, ist der Abfindungsanspruch eine Masseforderung: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.2019, 6 AZR 4/18 (Pressemeldung des Gerichts).
- 19/043 Sozialplanabfindungen und Nachteilsausgleich können verrechnet werden
16.02.2019. Zahlt der Arbeitgeber einen Nachteilsausgleich wegen übereilter Kündigungen (§ 113 Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG), erfüllt er auch Abfindungsansprüche aus einem Sozialplan: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.02.2019, 1 AZR 279/17 (Pressemeldung des Gerichts).
Arbeitsrecht aktuell 2017
- 17/268 Wiedereinstellung im Kleinbetrieb
20.10.2017. In Kleinbetrieben gilt der Kündigungsschutz nicht, so dass gekündigte Arbeitnehmer auch keine Wiedereinstellung verlangen können, wenn der Kündigungsanlass nach Ausspruch der Kündigung wegfällt. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.10.2017, 8 AZR 845/15 (Pressemeldung des BAG).
- 17/079 Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsschließung
16.03.2017. Kündigungen wegen einer geplanten Betriebsschließung sind unwirksam, wenn der Betrieb fortgeführt werden soll. Restarbeiten widerlegen die Stilllegungsabsicht aber nicht: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.01.2017, 5 Sa 51/16.
- 17/029 Bei Massenentlassung keine Benachteiligung während einer Elternzeit
26.01.2017. Im Juni 2016 forderte das Bundesverfassungsgericht, den Massenentlassungsschutz auch in der Elternzeit anzuwenden. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht nachgezogen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.01.2017, 6 AZR 442/16 (Pressemeldung des Gerichts).
Arbeitsrecht aktuell 2016
- 16/378 Fehlerhafte Information zum Betriebsübergang und Widerspruchsrecht
12.12.2016. Das Recht zum Widerspruch beim Betriebsübergang verwirkt, wenn der Arbeitnehmer gut achteinhalb Jahre für den Erwerber arbeitet und eine räumliche Versetzungsanweisung befolgt: Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 07.10.2016, 6 Sa 21/16.
- 16/304 Dauer der Konsultation bei Massenentlassungen
27.09.2016. Arbeitgeber können das bei Massenentlassungen vorgeschriebene Konsultationsverfahren abbrechen bzw. als gescheitert ansehen, wenn der Betriebsrat nicht verhandlungsbereit ist: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.09.2016, 2 AZR 276/16 (Pressemeldung des Gerichts).
- 16/258 Massenentlassung und Elternzeit
12.08.2016. Auch Arbeitnehmerinnen, die sich in Elternzeit befinden, müssen unter den besonderen Kündigungsschutz gestellt werden, der bei Massenentlassungen zu beachten ist: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.06.2016, 1 BvR 3634/13.
- 16/213 Informationspflicht und Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang
05.07.2016. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) lockert die Anforderungen an die Information der Arbeitnehmer über einen geplanten Betriebsübergang bei aufeinander folgenden Betriebsübergängen: BAG, Urteil vom 19.11.2015, 8 AZR 773/14.
- 16/108 Aufstockungen zum Transferkurzarbeitergeld sind Nettoentgelt
30.03.2016. Zahlt eine Transfergesellschaft den von ihr betreuten Arbeitnehmer einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld, ist ein solche Aufstockung in der Regel eine Nettozahlung: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.12.2015, 5 AZR 567/14.
- 16/088 Anfechtung eines Sozialplans der Einigungsstelle
15.03.2016. Stellt die Einigungsstelle per Spruch einen Sozialplan auf, darf sie die Verteilung der Sozialplanmittel nicht Dritten überlassen wie z.B. einer Transfergesellschaft: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.03.2016, 9 TaBV 1519/15 (Pressemeldung Nr. 11/16 vom 04.03.2016).
- 16/086 Massenentlassungsanzeige bei erneuter Kündigung
14.03.2016. Kündigt der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer im Rahmen einer Massenentlassung vorsorglich erneut, muss er vor dieser Nachkündigung erneut Massenentlassungsanzeige erstatten: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.01.2016, 6 AZR 601/14.
Arbeitsrecht aktuell 2015
- 15/258 Fehler bei der Anzeige einer Massenentlassung
16.09.2015. Ist der Massenentlassungsanzeige eine Stellungnahme des Betriebsrats beigefügt, muss der Betriebsrat sagen, dass er seine Rechte als gewahrt ansieht, und er muss eine abschließende Meinung äußern: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.02.2015, 2 AZR 371/14.
- 15/118 Massenentlassung und Personalstruktur
09.05.2015. Bei einer Sozialauswahl nach Altersgruppen muss jede Altersgruppe gleich stark von betriebsbedingten Kündigungen betroffen sein, da die Altersstruktur sonst verändert wird: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.03.2015, 2 AZR 478/13.
- 15/098 Bevorzugung von Gewerkschaftsmitgliedern durch Stichtagsregelungen
20.04.2015. Alt-Gewerkschaftsmitglieder dürfen per Tarifsozialplan höhere Abfindungen erhalten als Arbeitnehmer, die nach einem bestimmten Stichtag der Gewerkschaft beigetreten sind: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.04.2015, 4 AZR 796/13 (Pressemeldung des Gerichts).
Arbeitsrecht aktuell 2014
- 14/172 Unterrichtung über Betriebsübergang und Sozialplanprivilegierung
12.05.2014. Plant der Arbeitgeber, seinen Betrieb auf einen Erwerber zu übertragen, müssen die Arbeitnehmer über den bevorstehenden Betriebsübergang sehr ausführlich informiert werden. In einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) diese Unterrichtungspflicht verschärft: Ist das erwerbende Unternehmen neu gegründet und daher von der Pflicht, bei Betriebsänderungen einen Sozialplan abschließen zu müssen, gemäß § 112a Abs.2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) befreit, muss darauf im Unterrichtungsschreiben hingewiesen werden: BAG, Urteil vom 14.11.2013, 8 AZR 824/12.
- 14/165 Aufhebungsvertrag, Sperrzeit und wichtiger Grund für die Arbeitsaufgabe
07.05.2014. Wer sein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet, verliert dadurch zwar seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht vollständig, aber immerhin für die Dauer einer Sperrzeit bzw. Sperrfrist. Ausnahmsweise tritt eine Sperrzeit nicht ein, nämlich dann, wenn der Arbeitnehmer einen "wichtigen Grund" für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat. Ein wichtiger Grund liegt aber nicht schon darin, dass der Arbeitgeber in größerem Umfang Personal abbauen möchte und Mitarbeiter dazu bedrängt, einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen: Sozialgericht Darmstadt, Urteil vom 16.12.2013, S 1 AL 419/10.
- 14/122 Abfindung und Elternzeit
05.04.2014. Während einer Elternzeit haben Arbeitnehmer das Recht, bei ihrem Arbeitgeber in einem Teilzeitumfang von bis zu 30 Stunden wöchentlich zu arbeiten. Werden sie während der Elternzeit entlassen und erhalten eine Abfindung, muss diese auf der Grundlage des (Vollzeit-)Gehalts berechnet werden, das der Arbeitnehmer vor seiner Elternzeit erhalten hat: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 27.02.2014, C-588/12 (Lyreco Belgium).
- 14/110 Kündigung ohne Sozialauswahl?
30.03.2014. Arbeitgeber, die eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen, müssen eine Sozialauswahl zwischen den in Betracht kommenden "Kündigungskandidaten" vornehmen. Das schreibt § 1 Abs.3 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) vor. Ist der Arbeitgeber (zurecht) der Meinung, der aus betrieblichen Gründen zu kündigende Arbeitnehmer sei mit keinem Kollegen vergleichbar, ist eine Sozialauswahl nicht erforderlich. Eine solche Verteidigung im Kündigungsschutzprozess ist für den Arbeitgeber aber gefährlich, wie eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Schleswig-Holstein zeigt: LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.01.2014, 1 Sa 230/13.
Arbeitsrecht aktuell 2013
- 13/351 Kündigung wegen Betriebsschließung - Schließung einer Krankenkasse
26.11.2013. Wird ein Betrieb geschlossen, erhalten die Arbeitnehmer im Normalfall betriebsbedingte Kündigungen, und diese Kündigungen sind normalerweise rechtlich kaum angreifbar. Hoffnung besteht aus Arbeitnehmersicht aber dann, wenn der Arbeitgeber trotz der Betriebsstilllegung noch Möglichkeiten hat, die Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen oder sie bei einem anderen Arbeitgeber "unterzubringen". Bei den Massenentlassungen der City BKK und der BKK Heilberufe war das der Fall, weshalb die Krankenkassen vor einigen Tagen beim Bundesarbeitsgericht (BAG) gescheitert sind: BAG, Urteil vom 21.11.2013, 2 AZR 474/12.
- 13/307 Auswahlrichtlinie und Interessenausgleich mit Namensliste
26.10.2013. Bei einer größeren betriebsbedingten Kündigungswelle muss der Arbeitgeber das Punkteschema für die Sozialauswahl mit dem Betriebsrat gemeinsam festlegen. Denn ein Punkteschema ist eine Auswahlrichtlinie im Sinne von § 95 Abs.1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), und hier hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Weicht ein Interessenausgleich mit Namensliste allerdings von diesem Punkteschema ab, wird ein Arbeitnehmer, der auf der Namensliste steht, betriebsbedingt gekündigt, obwohl er nach dem Punkteschema, d.h. der Auswahlrichtlinie eigentlich bleiben müsste. In einem vorgestern ergangenen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass die Namensliste in einem solchen Fall vorgeht: BAG, Urteil vom 24.10.2013, 6 AZR 854/11.
- 13/258 Betriebsbedingte Kündigung oder Weiterbeschäftigung im Ausland?
03.09.2011. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) spielt es bei einer betriebsbedingten Kündigung im Allgemeinen keine Rolle, wenn der Arbeitgeber über die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung im Ausland verfügt. Hinter diesen Grundsatz haben die Erfurter Richter am Donnerstag letzter Woche aber ein Fragezeichen gesetzt: BAG, Urteil vom 29.08.2013, 2 AZR 809/12.
Arbeitsrecht aktuell 2012
- 12/173 LAG Stuttgart: Kündigungsschutzklagen gegen Schlecker
30.04.2012. Aus einer Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg geht hervor, dass im April 2012 insgesamt 462 Kündigungsschutzklagen gegen Firma Schlecker in Baden-Württemberg anhängig gemacht wurden: LAG Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 24.04.2012.
- 12/147 Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
05.04.2012. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg setzt der außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung unkündbarer Arbeitnehmer Grenzen. Dem Gericht zufolge war die außerordentliche betriebsbedingte Kündigung einer unkündbaren Reinigungskraft trotz Fremdvergabe der Reinigungsaufgaben unwirksam: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.02.2012, 7 Sa 2164/11.
- 12/120 Betriebsbedingte Änderungskündigung
18.03.2012. Bei einer Betriebsschließung muss der Arbeitgeber die Weiterarbeit in einer anderen Stadt anbieten, wenn dort freie Arbeitsplätze vorhanden sind, d.h. er muss Änderungskündigungen aussprechen. Will er frühzeitig vor einer solchen Kündigungswelle in Erfahrung bringen, wer zu einem Ortswechsel bereit wäre und bietet er daher "freiwillige" Vertragsänderungen an, gibt ihm die Ablehnung eines solchen frühzeitigen Änderungsangebots durch den Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einem solchen Arbeitnehmer eine betriebsbedingte Beendigungskündigung (ohne nochmaliges Änderungsangebot) auszusprechen: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11.
Arbeitsrecht aktuell 2011
- 11/243 Europäischer Betriebsrat (EBR) kann Betriebsschließung nicht verhindern
06.11.2011. Der Europäische Betriebsrat (EBR) kann Betriebsschließungungen nicht mit einem Unterlassungsanspruch verhindern, um seine Informationsrechte und Anhörungsrechte durchzusetzen: Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 08.09.2011, 13 Ta 267/11.
- 11/226 Kündigung - LAG Berlin segnet betriebsbedingte Kündigung auch bei Einsatzmöglichkeit im Ausland ab
16.11.2011. Betriebsbedingte Kündigungen widersprechen dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), wenn der gekündigte Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann. Einsatzmöglichkeiten im Ausland schließen eine betriebsbedingte Kündigung in Deutschland aber nicht aus: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.06.2011, 4 Sa 218/11.
- 11/186 LAG Hamburg - Kündigung bei Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland
23.09.2011. Wehrt sich ein Arbeitnehmer gegen eine betriebsbedingte Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage, muss der Arbeitgeber beweisen, dass künftig kein (ausreichender) Arbeitsbedarf mehr besteht. Das Argument zieht aber nicht, wenn der Arbeitnehmer in einem anderen Betrieb des Arbeitgebers weiterbeschäftigt werden könnte. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg hat vor kurzem entschieden, ob das auch bei einer bei einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Ausland gilt : LAG Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11.
- 11/131 Betriebsverlagerung ins Ausland als Betriebsübergang
08.07.2011. Wird ein Betrieb oder Betriebsteil ins Ausland verlagert, kann das ein Betriebsübergang gemäß § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sein. Dann liegt keine Betriebsstilllegung vor, so dass betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen sind. Allerdings könen deutsche Gerichte den Fortbestand des (nicht wirksam gekündigten) Arbeitsverhältnisses im Ausland nicht mit Rechtsverbindlichkeit für den ausländischen Betriebserwerber feststellen, jedenfalls dann nicht, wenn dieser vom gekündigten Arbeitnehmer gar nicht verklagt wird: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.05.2011, 8 AZR 37/10 (Pressemitteilung).
Arbeitsrecht aktuell 2010
Arbeitsrecht aktuell 2009
Arbeitsrecht aktuell 2007
- 07/06 Bundesarbeitsgericht erlaubt Streiks um Tarifsozialpläne
28.04.2007. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) können Gewerkschaften bei Betriebsschließungen und Massenentlassungen aktiv werden und tarifliche Regelungen (sog. Tarifsozialpläne) erstreiken. Dass in solchen Fällen zugleich auch eine Betriebsänderung vorliegt und dass daher der Betriebsrat einen Sozialplan aushandeln kann, ändert nichts an der rechtlichen Zulässigkeit von tariflichen Regelungen - und dementsprechend nichts an der Zulässigkeit von Streiks um Tarifsozialpläne: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.04.2007, 1 AZR 252/06.
- 07/37 Erst teilen, dann übertragen
18.08.2007. Der Erwerb mehrerer einzelner Betriebsmittel eines vom Insolvenzverwalter stillgelegten Betriebs durch verschiedene Unternehmen führt nicht dazu, dass die Arbeitnehmer des stillgelegten Betriebs im Wege des Betriebsübergangs auf diese Unternehmen übergehen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.07.2007, 8 AZR 769/06.
- 07/06 Bundesarbeitsgericht erlaubt Streiks um Tarifsozialpläne.
28.04.2007. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) können Gewerkschaften bei Betriebsschließungen und Massenentlassungen aktiv werden und tarifliche Regelungen (sog. Tarifsozialpläne) erstreiken. Dass in solchen Fällen zugleich auch eine Betriebsänderung vorliegt und dass daher der Betriebsrat einen Sozialplan aushandeln kann, ändert nichts an der rechtlichen Zulässigkeit von tariflichen Regelungen - und dementsprechend nichts an der Zulässigkeit von Streiks um Tarifsozialpläne: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.04.2007, 1 AZR 252/06.
Arbeitsrecht aktuell 2006
Letzte Überarbeitung: 26. August 2022
Wenn Sie von einer Betriebsstilllegung bzw. Betriebsschließung betroffen sind und bereits eine Kündigung erhalten haben oder mit dem Angebot eines Aufhebungsvertrags konfrontiert wurden, beraten wir Sie jederzeit gerne.
Wir unterstützen auch Betriebsräte bei der Gestaltung einer bevorstehenden Betriebsstillegung, insbesondere bei den Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan. Sollte kein Betriebsrat bestehen, können wir auch bei der kurzfristigen Wahl eines Betriebsrats behilflich sein.
Bitte beachten Sie, dass die Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei mit Beratungsleistungen oder mit der Vertretung des Betriebsrats in der Einigungsstelle oder vor Gericht eine ordnungsgemäße Beschlussfassung des Gremiums voraussetzt und dass diese im Streitfall arbeitgeberseitig oft sehr genau überprüft wird. Bitte sprechen Sie uns möglichst frühzeitig an, um eine korrekte Beschlussfassung sicherzustellen.
Für eine möglichst rasche und effektive Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Arbeitsvertrag
- Gehaltsnachweise
- Mitteilung des Arbeitgebers über die Betriebsschließung (falls vorhanden)
- Interessenausgleich und Sozialplan (falls vorhanden)
|
Bewertung: