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LAG Hamburg - Kündigung bei Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland
Erhebt der Arbeitnehmer gegen eine betriebsbedingte Kündigung eine Kündigungsschutzklage, muss der Arbeitgeber darlegen, dass er aufgrund seiner Unternehmerentscheidung dauerhaft keinen (ausreichenden) Arbeitsbedarf mehr hat. Die Unternehmerentscheidung kann eine Umstrukturierung, ein Outcourcing oder auch eine Betriebsstilllegung sein. Vor Gericht kann der Arbeitnehmer z.B. einwenden, dass er in einem anderen Betrieb des Arbeitgebers weiterbeschäftigt werden könnte, d.h. die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung an einem anderen Ort bringt eine betriebsbedingte Kündigung vor Gericht zu Fall.
Aber gilt das auch bei einer bei einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Ausland? Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg, d.h. seine fünfte Kammer, meint nein (LAG Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11).
- Betriebsbedingte Kündigung trotz Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland?
- LAG Hamburg: Das Kündigungsschutzgesetz ist nur auf Betriebe in Deutschland anwendbar
Betriebsbedingte Kündigung trotz Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland?
Nach dem KSchG ist eine betriebsbedingte Kündigung unwirksam, wenn der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann (§ 1 Abs.2 Satz 2 Nr.1 b) KSchG). Dass diese Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in Deutschland bestehen muss, sagt das Gesetz nicht ausdrücklich.
Allerdings ist das Bundesarbeitsgericht (BAG) bislang dieser Meinung, v.a. mit dem Argument, man könne ausländischen Betrieben nicht das deutsche Arbeitsrecht aufzwingen (BAG, Urteil vom 26.03.2009, 2 AZR 883/07).
Das ist aber nicht sehr überzeugend, da mit dem KSchG keine Beschäftigung im Ausland erzwungen werden soll, sondern nur die Frage geklärt wird, ob eine in Deutschland ausgesprochene Kündigung wirksam ist oder nicht. Außerdem wird der Arbeitgeber die Behauptung, der Arbeitnehmer könne im Ausland weiter beschäftigt werden, meist mit praktischen Überlegungen entkräften können.
LAG Hamburg: Das Kündigungsschutzgesetz ist nur auf Betriebe in Deutschland anwendbar
Das LAG Hamburg hat sich dem BAG angeschlossen und die Klage einer Airlines-Angestellten abgewiesen (LAG Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11). Ihr Arbeitgeber, eine ungarische Fluggesellschaft, hatte allen in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern gekündigt, um die in Deutschland anfallenden Arbeiten künftig von Budapest aus zu erledigen.
Die Arbeitnehmerin hatte sich darauf berufen, es sei der Airlines möglich, sie in Budapest weiter zu beschäftigen. Das ließ das LAG Hamburg nicht gelten. Denn das KSchG, so das LAG, ist nur auf in Deutschland liegende Betriebe anzuwenden.
Damit widerspricht das LAG Hamburg bzw. seine fünfte Kammer einem aktuellen Urteil der ersten Kammer des LAG Hamburg (Urteil vom 22.03.2011, 1 Sa 2/11). Die erste Kammer hatte einen Parallelfall, bei dem es um dieselbe ungarische Airlines ging, zugunsten eines gekündigten Arbeitnehmers entschieden. Denn das KSchG, so die erste Kammer des LAG Hamburg, erfasst nicht nur Betriebe in Deutschland.
Fazit: Über die beiden gegensätzlichen Urteile des LAG Hamburg wird demnächst das BAG entscheiden und dabei u.U. seine Rechtsprechung ändern. Immerhin hat das BAG vor kurzem entschieden, dass eine Betriebsverlagerung ins Ausland ein Betriebsübergang im Sinne von § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sein kann - mit der Folge, dass dem ausländischen Betriebserwerber der Fortbestand der deutschen Arbeitsverhältnisse zugemutet wird (BAG, Urteil vom 26.05.2011, 8 AZR 37/10).
Wenn aber § 613a BGB an den Grenzen nicht Halt macht, wieso dann das KSchG? Arbeitnehmern, die betriebsbedingt gekündigt werden, ist bei einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Ausland derzeit zur Kündigungsschutzklage raten.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11
- Landesarbeitsgericht Hamburg (Webseite)
- Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 22.03.2011, 1 Sa 2/11
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.05.2011, 8 AZR 37/10
- Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsstilllegung, Betriebsschließung
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Betriebsbedingte Kündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigungsschutz
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigungsschutzklage
- Arbeitsrecht aktuell: 13/258 Betriebsbedingte Kündigung oder Weiterbeschäftigung im Ausland?
- Arbeitsrecht aktuell: 12/055 Kündigungsschutz - Auslandsvertrag zählt bei Wartezeit mit
- Arbeitsrecht aktuell: 11/226 Kündigung - LAG Berlin segnet betriebsbedingte Kündigung auch bei Einsatzmöglichkeit im Ausland ab
- Arbeitsrecht aktuell: 11/131 Betriebsverlagerung ins Ausland als Betriebsübergang
- Arbeitsrecht aktuell: 10/061 Kündigungsschutz durch ausländisches Arbeitsverhältnis
- Arbeitsrecht aktuell: 10/007 Betriebsverlagerung ins Ausland
Letzte Überarbeitung: 28. März 2018
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