HANDBUCH ARBEITSRECHT
Urteile und Kommentare: Streik und Streikrecht
Urteilsanmerkungen zum Thema Streik und Streikrecht von 2007 bis heute: Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei für Arbeitsrecht
Unser Rechtsanwaltsteam kommentiert seit 2001 laufend aktuelle Urteile und wichtige Gesetzesänderungen zum Arbeitsrecht, unter anderem zum Thema Streik und Streikrecht.
Im Folgenden finden Sie unsere Beiträge zu diesem Thema, geordnet nach Jahrgängen seit 2007, im Überblick.
Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen arbeitsrechtlichen Einschätzungen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise überholt sein können.
Arbeitsrecht aktuell 2018
- 18/199 Streikprämien sind rechtmäßig
15.08.2018. Arbeitgeber dürfen versuchen, die zum Streik aufgerufenen Arbeitnehmer durch Streikbruchprämien von einer Streikbeteiligung abzuhalten: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.08.2018, 1 AZR 287/17 (Pressemeldung des Gerichts).
- 18/155 Tariffähigkeit einer Gewerkschaft hängt weiter von ihrer Mächtigkeit ab
27.06.2018. Der Streit um die Tariffähigkeit der DHV geht in die nächste Runde. Jetzt muss erneut das Landesarbeitsgericht Hamburg entscheiden: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 26.06.2018, 1 ABR 37/16 (Pressemeldung des Gerichts).
- 18/140 Streikverbot für Beamte bleibt bestehen
12.06.2018. Das Streikverbot gilt für alle Beamtengruppen als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums und ist vom Gesetzgeber zu respektieren: Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 12.06.2018, 2 BvR 1738/12, 2 BvR 646/15, 2 BvR 1068/14, 2 BvR 1395/13.
Arbeitsrecht aktuell 2017
Arbeitsrecht aktuell 2016
Arbeitsrecht aktuell 2015
- 15/292 Eilanträge gegen Tarifeinheit gescheitert
19.10.2015. Streit um das Tarifeinheitseinheitsgesetz: Gewerkschaften der Piloten, Ärzte und Journalisten scheitern mit Eilanträgen vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe: BVerfG, Beschluss vom 06.10.2015, 1 BvR 1571/15, 1 BvR 1588/15, 1 BvR 1582/15.
- 15/249 Arbeitsrechtlicher Sonderweg der Kirchen bleibt
09.09.2015. Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di scheitert mit ihrer Verfassungsbeschwerde, die sie wegen Streikrechtsbeschränkungen im kirchlichen Arbeitsrecht eingereicht hatte: BVerfG, Beschluss vom 15.07.2015, 2 BVR 2292/13.
- 15/239 Kein Schadensersatz für Streikfolgen
01.09.2015. Kein Schadensersatz für nicht bestreikte, aber von Streikauswirkungen betroffene Unternehmen: Fluglotsengewerkschaft muss den vom Streik betroffenen Airlines keine Entschädigung zahlen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.08.2015, 1 AZR 754/13 (Pressemitteilung des Gerichts).
- 15/139 Tarifeinheit und internationales Recht
28.05.2015. Die gesetzlich vorgeschriebene Tarifeinheit widerspricht den Übereinkommen Nr.87 und Nr.98 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und Art.11 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK): Prof. Monika Schlachter, Die Vereinbarkeit gesetzlich vorgeschriebener Tarifeinheit mit internationalem Recht (EMRK, ILO-Übereinkommen Nr.87 und 98). Rechtsgutachten im Auftrag des Verbandes angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie (VAA).
- 15/032 Gesetzentwurf zur Tarifeinheit
30.01.2015. Wie in dem Eckpunktepapier zur Tarifeinheit vom Sommer 2014 angekündigt macht die Bundesregierung trotz verfassungsrechtlicher Bedenken Ernst mit einer gesetzlichen Regelung zur Tarifeinheit: Entwurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz), Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 29.12.2014, Bundesrat Drucks. 635/14.
- 15/006 Tarifeinheit und Streikrecht
05.01.2015. Ohne ein Gesetz zur Tarifeinheit oder zu einer Zwangsschlichtung bei Streiks gegen Verkehrsunternehmen können Gerichte der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) Streiks nicht verbieten: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 07.11.2014, 9 SaGa 1496/14.
Arbeitsrecht aktuell 2014
Arbeitsrecht aktuell 2013
Arbeitsrecht aktuell 2012
- 12/360 Streiks in kirchlichen Einrichtungen auch bei Anwendung des dritten Wegs
21.11.2012. Gestern ist das mit Spannung erwartete Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen ergangen. Danach sind Streiks auch in kirchlichen Einrichtungen, die die Arbeitsbedingungen ihrer Arbeitnehmern mit Hilfe von Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) regeln (sog. dritter Weg) nicht generell ausgeschlossen. Die Kirchen haben es aber in der Hand, den Gewerkschaften das Streikrecht in ihren Einrichtungen wieder zu nehmen, indem sie die Gewerkschaften bei den Verhandlungen über die AVR künftig "organisatorisch einbinden", so das BAG: Urteil vom 20.11.2012, 1 AZR 179/11.
- 12/237 Rechtswidriger Streik - Schadensersatz
20.06.2012. Wechselt ein Arbeitgeber, der Mitglied eines Arbeitsverbandes ist, von einer Vollmitgliedschaft in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung ("OT-Mitgliedschaft") und informiert er die Gewerkschaft rechtzeitig über diesen Statuswechsel, kann er später nicht mehr zum Abschluss eines Verbandstarifvertrags bestreikt werden. Ein solcher Streik ist im Allgemeinen rechtswidrig: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.06.2012, 1 AZR 775/10.
- 12/104 Streikrecht für Beamte?
08.03.2012. Streik beamteter Lehrer rechtfertigt Disziplinarstrafe: Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) entscheidet gegen streikende Lehrerin: OVG NRW, Urteil vom 07.03.2012, 3d A 317/11.O (Pressemitteilung).
Arbeitsrecht aktuell 2011
- 11/249 Mitbestimmung bei Streikbrucharbeit?
14.12.2011. Der Betriebsrat eines nicht bestreikten Betriebs, dessen Arbeitnehmer in einen bestreikten Betrieb zu Streikbrucharbeiten versetzt werden sollen, hat kein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), so das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer gestern ergangenen Entscheidung: BAG, Beschluss vom 13.12.2011, 1 ABR 2/10.
- 11/168 Streikverbot für Beamte müssen auch Lehrer beachten
30.08.2011. Nach deutschem Verfassungsrecht gilt für Beamte ein allgemeines Streikverbot. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) erlaubt aber auch Beamten Streiks, falls sie nicht zu bestimmten sicherheitsrelevanten Beamtengruppen gehören, d.h. ein Streikverbot ist nur für bestimmte Beamte zulässig wie z.B. für Angehörige der Streitkräfte oder der Polizei. Lehrer, die Beamte sind, dürfen daher nach der in EMRK streiken, nach deutschem Recht aber nicht. Daher ist umstritten, ob Lehrer, die Beamte sind, bei Streiks eine Disziplinarstrafe riskieren. Das Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück hält eine Disziplinarstrafe für rechtens: VG Osnabrück, Urteile vom 19.08.2011, 9 A 1/11 und 9 A 2/11.
- 11/114 BDA-DGB-Gesetzesinitiative zur Tarifeinheit beendet
15.06.2011. Der DGB-Bundesvorstand hat beschlossen, einen Mitte 2010 gemeinsam mit dem BDA vorgelegten Vorschlag nicht mehr zu unterstützen, mit dem der Grundsatz der Tarifeinheit gesetzlich geregelt und die Tarifverträge v.a. kleinerer Gewerkschaften verdrängt werden sollten. Damit ist auch der Versuch vom Tisch, kleinere (Berufs-)Gewerkschaften einem weitgehenden Streikverbot zu unterwerfen: Beschluss des DGB-Bundesvorstandes zur Tarifeinheit, Pressemitteilungen 094 vom 07.06.2011.
- 11/110 Streik beamteter Lehrer rechtfertigt keine Disziplinarstrafe
08.06.2011. Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat entschieden, dass verbeamtete Lehrer zwar nach wie vor nicht streiken dürfen, da sich aus den beamtenrechtlichen Vorschriften des Grundgesetzes (GG) ein Streikverbot ergibt. Streiken sie aber dennoch verstoßen damit gegen ihre Dienstpflichten als Beamte, darf gegen sie aufgrund der Streikgarantie der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) keine Disziplinarstrafe verhängt werden: VG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2010, 31 K 3904/10.O.
- 11/065 Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen mit Tarifbindung
01.04.2011. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg hat über die Frage entschieden, ob das kirchliche Selbstbestimmungsrecht Streiks auch dann ausschließt, wenn sich eine evangelische Landeskirche und ihre Diakonie ausnahmsweise für die Anwendung von Tarifverträgen entschieden hat: LAG Hamburg, Urteil vom 23.03.2011, 2 Sa 83/10.
- 11/057 Tariffähigkeit einer Gewerkschaft durch die Zahl der Tarifabschlüsse?
22.03.2011. Grundgesetzlich geschützt sind alle Arbeitnehmervereinigungen. Tarifverträge dürfen aber nur Gewerkschaften abschließen. Im Tarifvertragsgesetz ist allerdings nicht definiert, wann eine Arbeitnehmervereinigung tatsächlich eine Gewerkschaft ist. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu eine Reihe von Mindestvoraussetzungen aufgestellt und diese anlässlich eines Streits über die Tariffähigkeit der Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung (GKH) präzisiert: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 05.10.2010, 1 ABR 88/09.
- 11/050 OT-Mitgliedschaft: Streik trotz fehlender Tarifbindung möglich
11.03.2011. Die Mitgliedschaft eines Arbeitgebers in einem Arbeitgeberverband ist als reguläre Mitgliedschaft und als Mitgliedschaft ohne Tarifbindung möglich. Der Wechsel kann je nach Satzung auch fristlos als "Blitzwechsel" stattfinden, sogar während laufender Tarifverhandlungen. Fraglich ist im Einzelfall jedoch, ob der Arbeitgeber dann gleichwohl noch an das Verhandlungsergebnis gebunden ist und ob er in den laufenden Verhandlungen noch bestreikt werden darf: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.11.2010, 8 Sa 446/10.
- 11/045 Aufruf zum Streik vom eigenen Arbeitsplatz
04.03.2011. Zu den grundrechtlich geschützten Aktivitäten von Gewerkschaften und Gewerkschaftsmitgliedern gehört es, Werbung für ihre Organisation machen zu dürfen. Auch der Aufruf zu einem rechtmäßigen Streik ist erlaubt. Diese Rechte können nur im Einzelfall und nur durch die verfassungsmäßigen Rechte anderer, beispielsweise des Arbeitgebers, eingeschränkt werden. Stets muss abgewogen werden, wer schutzbedürftiger ist. Für den Fall eines digitalen Streikaufrufs über das E-Mail-System eines Arbeitgebers tat dies das Hessische Landesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 20.08.2010, 19 Sa 1835/09.
Arbeitsrecht aktuell 2010
- 10/246 Streik kann auch in diakonischen Einrichtungen zulässig sein
16.12.2010. Mit Streiks soll der Arbeitgeber oder ein hinter ihm stehender Arbeitgeberverband zu tariflichen Zugeständnissen bewegt werden. Das macht keinen Sinn, wenn ein kirchlicher Arbeitgeber bestreikt wird, der sich bei der Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zu seinen Arbeitnehmern für Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) (sog. dritter Weg) und nicht für Tarifverträge (sog. zweiter Weg) entschieden hat. Allerdings könnten Streiks dann zulässig sein, wenn kirchliche Einrichtungen bestreikt werden, die Tarifverträge anwenden. Ob hier die Tarifautonomie oder aber das grundgesetzlich geschützte kirchliche Selbstbestimmungsrecht höher zu bewerten ist, hat vor kurzem das Arbeitsgericht Hamburg entschieden: Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 01.09.2010, 28 Ca 105/10.
- 10/183 Trennung von Betriebsratsarbeit und Arbeitskampf
20.09.2010. Mitglieder des Betriebsrates dürfen zwar nicht in ihrer ehrenamtlichen Funktion, wohl aber als Privatleute an Streiks und anderen Arbeitskampfmaßnahmen teilnehmen. Betriebsräte haben immer wieder Schwierigkeiten damit, diese beiden Ebenen zu trennen. Da das betriebsverfassungsrechtliche Arbeitskampfverbot jedoch ein wichtiger, von Gerichten sehr ernst genommener Grundsatz ist, drohen hier nicht nur vermeidbare Konflikte, sondern sogar Unterlassungsansprüche: Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 06.05.2010, 3 TaBVGa 10/10.
- 10/080 Dritte dürfen Streik nicht unterbinden
27.04.2010. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat in einem Eilverfahren entschieden, dass Dritte, die durch einen Streik Nachteile erleiden, kein Recht haben, den Streik gerichtlich unterbinden zu lassen. LAG Hamm, Beschluss vom 29.10.2009, 8 SaGa 22/09.
- 10/034 Streik für Betriebsrat
18.02.2010. In Arbeitsrecht aktuell 10/032: "Kein Betriebsrat im Flugzeug" berichteten wir über die Eilentscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 30.10.2009, 6 TaBVGa 2284/09), nach der den Beschäftigten von easyJet die Gründung eines Betriebsrats untersagt wurde, weil der nach Ansicht des LAG dafür nötige Mitbestimmungs-Tarifvertrag fehlt. Für einen solchen Tarifvertrag streiken die Beschäftigten von easyJet am Flughafen Berlin-Schönefeld jetzt.
- 10/025 Ist die Erlaubnis von Flashmob-Streiks verfassungswidrig?
05.01.2010. Mit Urteil vom 22.09.2009 (1 AZR 972/08) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Klage des Handelsverbands Berlin-Brandenburg e.V. (HBB) abgewiesen, mit der dieser der Gewerkschaft ver.di verbieten lassen wollte, bei Arbeitkämpfen sog. Flashmobs zu organisieren. Das mit Flashmobs verbundene vorübergehende Lahmlegen von Einzelhandelsgeschäften ist damit - so jedenfalls das BAG - nicht allgemein unzulässig (wir berichteten in Arbeitsrecht aktuell: 09/185 Flashmob-Aktionen sind zulässig). Gegen dieses BAG-Urteil hat der HBB Ende 2009 beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Arbeitsrecht aktuell 2009
- 09/211 Bei Streik Brief an die Familie
16.11.2009. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks (BIV) hat mit seinen Arbeitskampfempfehlungen, die er während des jüngsten Tarifstreiks der Gebäudereiniger seinen Mitgliedern an die Hand gab, datenschutzrechtliche Kritik auf sich gezogen. Empfohlen wurde nämlich u.a., Streikaktionen zu filmen und zum Anlass dafür zu nehmen, in einem Brief an die Familie vom Streik abzuraten.
- 09/185 Flashmob-Aktionen sind zulässig
09.10.2009. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass so genannte Flashmob-Aktionen im Rahmen eines gewerkschadftlichen Streiks zulässig sind. BAG, Urteil vom 22.09.2009, 1 AZR 972/08.
- 09/144 Arbeitsgericht untersagt Kita-Streik.
13.08.2009. Das Arbeitsgericht (ArbG) Kiel hat einen Streik der Erzieherinnen in Kindergärten untersagt, da es die Forderung der ver.di nach einer Verbesserung des Gesundheitsschutzes durch paritätische Kommissionen auf Dienststellenebene als rechtswidriges Streikziel ansah: ArbG Kiel, Urteil vom 18.05.2009, ö.D. 4 Ga 23b/09.
- 09/077 Zulässigkeit eines Sympathiestreiks gegen die Deutsche Flugsicherung
08.05.2009. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein Sympathiestreik der Vorfeldlotsen des Flughafens Stuttgart gegen die Deutsche Flugsicherung aufgrund der Verbindungen zwischen der Deutschen Flugsicherung und dem von den Lotsen in erster Linie bestreikten Betreiber des Stuttgarter Flughafens rechtens ist: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 31.03.2009, 2 SaGa 1/09.
Arbeitsrecht aktuell 2008
- 08/033 Ärztestreik an kommunalen Krankenhäusern
18.03.2008. Der Marburger Bund hatte die etwa 55.000 Ärzte der ca. 700 kommunalen Krankenhäuser dazu aufgerufen, am Donnerstag, den 13.03.2008 im Rahmen eines vorübergehenden Warnstreiks die Arbeit niederzulegen. Damit soll den Forderungen der Klinikärzte in der dritten Runde der Mitte Januar 2008 begonnenen Tarifverhandlungen Nachdruck verliehen werden.
- 08/011 Streikrecht versus Niederlassungsfreiheit
18.01.2008. Streiks können die Niederlassungsfreiheit von Unternehmen innerhalb der Europäischen Union (EU) begrenzen, wenn sie die Verlagerung von Betrieben in Länder mit niedrigerem Lohnniveau verhindern sollen. In dem Streit zwischen einer finnischen Gewerkschaft und einer finnischen Reederei, die eines ihrer Schiffe zum Zwecke der Lohnkostensenkung künftig mit estnischer Besatzung fahren lassen wollte, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Einschränkung der Niederlassungsfreiheit nur unter engen Voraussetzungen gerechtfertigt sein kann. Hier nennt der Gerichtshof die konkrete objektive Gefährdung von Arbeitsplätzen und die objektive "Erforderlichkeit" von Streiks zur Erreichung der gewerkschaftlichen Ziele: EuGH, Urteil vom 11.12.2007, C-438/05 (Viking Line).
Arbeitsrecht aktuell 2007
- 07/76 Lokführer dürfen im Güterverkehr und im Personenfernverkehr streiken.
15.11.2007. Das Sächsisches Landesarbeitsgericht (LAG) hat ein arbeitsgerichtliches Urteil, das der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) einen Streik untersagt hat, unter Berufung auf den Grundrechtsschutz des Arbeitskampfs aufgehoben. Der Grundsatz der Tarifeinheit half der bestreikten Deutschen Bahn AG als Argument nicht weiter: Sächsisches LAG, Urteil vom 02.11.2007, 7 SaGa 19/07.
- 07/60 Darf die GDL für einen Lokführertarif streiken?
18.10.2007. Ein Streik der Lokführer mag für viele ein Ärgernis sein, ist aber aus juristischer Sicht eine rechtlich erlaubte und damit hinzunehmende Betätigung des Koalitionsgrundrechts des Streikenden und ihrer Gewerkschaft, der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL).
- 07/43 Verspätungen aufgrund des Streiks der Lokführer
24.08.2007. Kommen Arbeitnehmer aufgrund von Streikmaßnahmen der Lokführer zu spät zur Arbeit, kann der Arbeitgeber in der Regel keine Abmahnung und auch keine Kündigung aussprechen. Allerdings ist er dazu berechtigt, den Lohn für die Zeit der Verspätung zu kürzen.
- 07/24 Bundesarbeitsgericht: Solidaritätsstreiks zulässig
18.07.2007. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer aktuellen Grundsatzentscheidung seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, derzufolge Solidaritätsstreiks im allgemeinen nicht zulässig sein sollten. Das sieht das BAG nun anders. Sympathie- bzw. Solidaritätsstreiks sind im allgemeinen erlaubt: BAG, Urteil vom 19.06.2007, 1 AZR 396/06.
- 07/23 Streik bei der Deutschen Bahn
16.07.2007.Die Deutsche Bahn AG wird derzeit mit hohen Lohnforderungen ihrer gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten konfrontiert. Vor allem die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) stellt hohe Forderungen, unter anderem nach einem eigenen („Sparten“-)Tarifvertrag für die Lokführer. Das lehnt die Deutsche Bahn AG derzeit (noch) ab und bestreitet die rechtliche Zulässigkeit von Streiks der GDL mit dem Ziel eines solchen Tarifvertrags.
- 07/06 Bundesarbeitsgericht erlaubt Streiks um Tarifsozialpläne.
28.04.2007. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) können Gewerkschaften bei Betriebsschließungen und Massenentlassungen aktiv werden und tarifliche Regelungen (sog. Tarifsozialpläne) erstreiken. Dass in solchen Fällen zugleich auch eine Betriebsänderung vorliegt und dass daher der Betriebsrat einen Sozialplan aushandeln kann, ändert nichts an der rechtlichen Zulässigkeit von tariflichen Regelungen - und dementsprechend nichts an der Zulässigkeit von Streiks um Tarifsozialpläne: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.04.2007, 1 AZR 252/06.
Letzte Überarbeitung: 11. September 2018
Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit einer Streikaktion, einer streikbedingten Freistellung bzw. Aussperrung oder im Zusammenhang mit dem Thema Zurückbehaltungsrecht haben, oder wenn es infolge eines Streiks aus sonstigen Gründen zu Arbeitsausfall und Lohnreduzierung kommt, beraten und vertreten wir Sie gerne. Wir sind auch gerne behilflich, wenn Sie vor der Entscheidung stehen, eine Lohnklage zu erheben oder gegen eine arbeitskampfbedingte Abmahnung oder Kündigung vorzugehen.
Je nach Lage des Falles bzw. entsprechend Ihren Wünschen treten wir entweder nach außen nicht in Erscheinung oder aber wir verhandeln in Ihrem Namen mit Ihrem Arbeitgeber bzw. mit den Vertretern der Gesellschafter.
Für eine möglichst rasche und effektive Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Arbeitsvertrag
- Gehaltsnachweise
- Unterlagen zum Streik und zum Lohnausfall (falls vorhanden)
- Aussperrungserklärung, Abmahnung oder Kündigung (falls vorhanden)
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