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Ärztestreik an kommunalen Krankenhäusern
18.03.2008. Der Marburger Bund hatte die etwa 55.000 Ärzte der ca. 700 kommunalen Krankenhäuser dazu aufgerufen, am Donnerstag, den 13.03.2008 im Rahmen eines vorübergehenden Warnstreiks die Arbeit niederzulegen.
Damit sollte den Forderungen der Klinikärzte in der dritten Runde der Mitte Januar 2008 begonnenen Tarifverhandlungen Nachdruck verliehen werden.
Vorausgegangen war dem derzeitigen Tarifkonflikt die Kündigung der Entgeltregelungen des Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern ("TV-Ärzte/VKA"), vom 17.06.2006, durch den Marburger Bund, die erstmals zum 31.12.2007 möglich war (§ 39 Abs.4 Buchst. E) TV-Ärzte/VKA) und auch „fristgerecht“ zu diesem Datum ausgesprochen wurde. Seit dem 01.01.2008 sind die Entgeltregelungen des TV-Ärzte/VKA daher nur noch im Rahmen der Nachwirkung gemäß § 4 Abs.5 TVG verbindlich. Auch die Friedenspflicht der Klinikärzte kommunaler Häuser besteht im Rahmen von Tariflohnverhandlungen derzeit nicht mehr.
Der Marburger Bund fordert Lohnerhöhungen von durchschnittlich 10,19 Prozent, die allerdings für die unterschiedlichen Tarifgruppen (Arzt, Facharzt, Oberarzt, leitender Oberarzt) unterschiedlich hoch ausfallen sollen. Zudem geht es um die Forderung nach einer „leistungsgerechten Bezahlung“ auf der Grundlage von Arbeitszeiterfassungssystemen, mit deren Hilfe Überstunden genauer erfasst und entsprechend vergütet werden sollen.
Vor dem Hintergrund der oft als unattraktiv empfundenen Bedingungen ärztlicher Tätigkeit in kommunalen Häusern befürchten die dort tätigen Ärzte einen fortschreitenden Verlust an Wettbewerbsfähigkeit nicht nur im internationalen, sondern auch im nationalen Vergleich. In Verlautbarungen des Marburger Bundes ist hier von einer drohenden Abwärtsspirale die Rede, d.h. man sieht die Existenz kommunaler Krankenhäuser durch weiter sinkende Gehälter und einen dadurch bedingten zunehmenden Ärztemangel gefährdet.
Auf der anderen Seite verweist die Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände auf die schwierige finanzielle Situation der kommunalen Krankenhäuser. Daher ist man derzeit nur zu einem „dreiteiligen Angebot“ bereit. Dieses soll aus „Entgelterhöhung, Arbeitszeiterhöhung und Ausbau der Leistungsorientierung“ bestehen.
Die Entgelterhöhung soll sich an der der übrigen Beschäftigten in den kommunalen Krankenhäusern orientieren, denen 5 Prozent mehr Lohn angeboten wurde.
Derzeit kein Thema bei den Tarifverhandlungen ist die - an sich dringend klärungsbedürftige - tarifvertragliche Definition der Voraussetzungen für eine Eingruppierung als „Oberarzt“ (Entgeltgruppe III).
Notwendig ist nach derzeitiger Fassung der Eingruppierungsmerkmale, dass einem Arzt die medizinische Verantwortung für selbständige Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung vom Arbeitgeber ausdrücklich übertragen worden ist (§ 16 Buchst. c) TV-Ärzte/VKA). Diese Eingruppierungsmerkmale führen seit Inkrafttreten des TV-Ärzte/VKA zu Streitigkeiten bis hin zu arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.
Da diese tarifliche Bestimmung jedoch frühestens zum 31.12.2009 gekündigt werden kann (§ 40 Abs.3 TV-Ärzte/VKA), wird man mit ihr wohl noch mindestens zwei Jahre leben müssen.
Die Vergütung der an Universitätskliniken tätigen Ärzte ist derzeit ebenfalls kein Streitpunkt, da die Entgeltregelungen des Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken ("TV-Ärzte"), vom 30.10.2006, erstmals zum 31.12.2008 gekündigt werden können (§ 39 Abs.4 Buchst. e) TV-Ärzte).
Nähere Informationen zu diesem Vorgang finden Sie hier:
- Handbuch Arbeitsrecht: Oberarzt - Eingruppierung
- Handbuch Arbeitsrecht: Streik und Streikrecht
- Handbuch Arbeitsrecht: Tarifvertrag
Letzte Überarbeitung: 14. September 2016
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