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Streik bei der Deutschen Bahn
16.07.2007. Nachdem die Deutsche Bahn AG für das Geschäftsjahr 2006 Rekordzahlen verkünden konnte und DB-Chef Hartmut Mehdorn daraufhin die Absicht erklärte, bereits 2008 an die Börse gehen zu wollen, sieht sich das Unternehmen nun mit hohen Lohnforderungen ihrer gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten konfrontiert, denen diese mittlerweile mit Warnstreiks Nachdruck verleihen.
Während die Gewerkschaften Transnet und GDBA, die Vereinigung der bei der DB tätigen Beamten, für ihre Mitglieder "nur" sieben Prozent, mindestens jedoch 150,00 EUR mehr Lohn und Gehalt pro Monat fordern, verlangt die kleinere, dafür aber aggressivere Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) für die Streckenlokomotivführer einen eigenständigen Tarifvertrag ("Fahrpersonaltarifvertrag - FPTV").
Außerdem möchte die GDL ein aufgebessertes Monatsgehalt von 2.500,00 bis 2.999,74 EUR. Derzeit verdienen die Lokführer 1.970,00 bis 2.142,00 EUR, so dass die Forderung der GDL auf eine durchschnittliche Erhöhung des Lokführergehaltes um über 30 Prozent hinausliefe. Neben den Lokführern sollen auch Zugbegleiter und Servicemitarbeiter in Speisewagen in den FPTV einbezogen werden.
Die Deutsche Bahn AG lehnt einen eigenen ("Sparten"-)Tarifvertrag mit der GDL derzeit ab und bestreitet die rechtliche Zulässigkeit von Streiks, die die GDL als Berufsgewerkschaft mit dem Ziel eines solchen Tarifvertrags führt.
Um der GDL Streiks zu untersagen, strengte die DB bereits am 02.12.2006, also lange vor Bekanntwerden der Tarifforderungen der GDL, eine Klage beim Arbeitsgericht Mainz mit dem Ziel an, der GDL Streiks zur Durchsetzung des FPTV zu untersagen bzw. derartige Streiks für unzulässig zu erklären. Nach Auskunft von Jan Manfras, des Vorsitzenden der GDL-Ortsgruppe Hannover, vom 03.07.2007 wurde der Verhandlungstermin mehrfach verschoben, zuletzt auf den 19.09.2007.
Ob sich die Deutsche Bahn AG mit ihrer Rechtsauffassung vor Gericht durchsetzen kann, ist unwahrscheinlich: Bereits am 02.05.2003 hatte das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) nämlich entschieden, dass es der GDL prinzipiell erlaubt sei, mit dem Ziel eines Spartentarifvertrags zu streiken (Hessisches LAG, Urteil vom 02.05.2003, 9 SaGa 637/03).
Damit hat sich das Hessische LAG gegen die von Arbeitgeberverbänden oft vertretene Rechtsmeinung gestellt, der (seinerseits umstrittene!) "Grundsatz der Tarifeinheit" lasse es nicht zu, dass kleinere Gewerkschaften für die von ihnen vertretenen Beschäftigtengruppen Sonder- bzw. Spartentarifverträge erstreiken dürften.
Der vom BAG entwickelte Grundsatz der "Tarifeinheit" besagt aber lediglich, dass in einem Betrieb bei miteinander konkurrierenden Tarifverträgen letztlich nur einer zur Anwendung kommen kann. Somit setzt auch der Grundsatz der Tarifeinheit die Konkurrenz von echten und rechtlich geltenden Tarifverträgen voraus.
Und solche Tarirverträge muss man dementsprechend erst einmal als Gewerkschaft erstreiken dürfen, denn sonst wären sie nicht in der Welt, jedenfalls nicht als wirlicher Interessenausgleich der Tarifpartner, sondern bestenfalls als Gefälligkeitstarifverträge.
Anders gesagt: Auch die Tarifverträge kleinerer Gewerkschaften, deren Anwendung in bestimmten Betrieben möglicherweise (!) dem umstrittenen "Grundsatz der Tarifeinheit" zum Opfer fallen könnten, müssen erst einmal abgeschlossen werde, so dass darauf gerichtete Streiks nicht generell unzulässig sein können.
Die Deutsche Bahn AG lehnt aber nicht nur die Forderung der GDL nach einem eigenständigen FPTV ab, sondern natürlich auch Lohnerhöhungen von über 30 Prozent.
Obwohl diese Forderung auf den ersten Blick extrem hoch erscheint, sind die Argumente der GDL nicht ganz von der Hand zu weisen, wenn man sich das derzeitige Gehalt der Lokführer anschaut.
Manfred Schell, Vorsitzender der GDL, begründet die GDL-Forderungen denn auch mit einem Vergleich der Gehälter von Facharbeitern bei BMW in Leipzig, die 2.574 EUR brutto verdienten, mit der derzeitigen Gehaltsspanne der Lokomotivführer (1.980,00 bis 2.142,00 EUR).
Derzeit ringen die drei miteinander konkurrierenden Gewerkschaften und die DB AG nicht nur um tarifliche Forderungen, sondern natürlich auch um ihr Bild in der Öffentlichkeit:
Jeder weist die Verantwortung für streikbedingte Serviceausfälle von sich. Wie auch immer der derzeitige Tarifkonflikt entschieden wird: Der Traum von Höhenflügen an der Börse ist erst einmal auf dem Boden der Tatsachen angelangt.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02.05.2003, 9 SaGa 637/03
- Handbuch Arbeitsrecht: Streik und Streikrecht
- Handbuch Arbeitsrecht: Tarifeinheit, Grundsatz der Tarifeinheit
- Handbuch Arbeitsrecht: Tarifvertrag
- Arbeitsrecht aktuell: 07/60 Darf die GDL für einen Lokführertarif streiken?
Letzte Überarbeitung: 7. September 2016
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