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Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen mit Tarifbindung
Ist der Arbeitgeber eine kirchliche Einrichtung, treffen Streikrecht und kirchliches Selbstbestimmungsrecht (Art. 140 GG, 137 Weimarer Reichsverfassung - WRV) aufeinander. Im Rahmen ihrer Selbstbestimmung regeln die meisten evangelischen Landeskirchen ihre Rechtsbeziehungen zu Arbeitnehmern durch Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) und nicht durch Tarifverträge. Streiks sind dann unzulässig, da sie kein tarifliches Regelungsziel haben, und kirchliche Tarifmuffelei müssen Gewerkschaften hinnehmen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg hat nun entschieden, ob das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen Streiks auch ausschließt, wenn der kirchliche Arbeitgeber ausnahmsweise Tarifverträge anwendet (Urteil vom 23.03.2011, 2 Sa 83/10).
Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund wollte in diakonischen Krankenhäusern der nordelbischen Landeskirche einen Tarifvertrag haben und führte Streiks durch, die die Kirche für unzulässig hielt. Arbeitsgericht Hamburg (Urteil vom 01.09.2010, 28 Ca 105/10) und LAG sahen das anders, weil die nordelbische Landeskirche im Prinzip Tarifverträge anwendet - und damit Ja zum Streik sagt, so das LAG. Der Verzicht der Kirche auf Aussperrungen ist ehrenwert, schränkt das Streikrecht aber nicht ein.
Fazit: Sollte die vom LAG zugelassene Revision eingelegt werden, wird sein Urteil vermutlich durch das Bundesarbeitsgericht bestätigt. Denn es ist inkonsequent, sich als kirchlicher Arbeitgeber erst für das "streitlustige" Tarifvertragssystem zu entscheiden und dem Gegner dann sein stärkstes Kampfmittel nehmen zu wollen. Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen wiegt zwar schwer, aber jedenfalls in diesem Fall nicht schwerer als die ebenfalls vom GG geschützte Streikfreiheit der Arbeitnehmer.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 23.03.2011, 2 Sa 83/10, Pressemitteilung vom 23.03.2011
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR)
- Handbuch Arbeitsrecht: Streikrecht und Kirche
- Handbuch Arbeitsrecht: Streik und Streikrecht
- Handbuch Arbeitsrecht: Tarifvertrag
- Arbeitsrecht aktuell: 18/127 Arbeitsvertragsrichtlinien sind nicht zwingend
- Arbeitsrecht aktuell: 15/249 Arbeitsrechtlicher Sonderweg der Kirchen bleibt
- Arbeitsrecht aktuell: 13/353 Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hält am Streikverbot fest
- Arbeitsrecht aktuell: 12/360 Streiks in kirchlichen Einrichtungen auch bei Anwendung des dritten Wegs
- Arbeitsrecht aktuell: 10/246 Streik kann auch in diakonischen Einrichtungen zulässig sein
Hinweis: In der Zwischenzeit, d.h. nach Erstellung dieses Artikels, hat das Gericht seine Entscheidungsgründe schriftlich abgefasst und veröffentlicht. Die Entscheidungsgründe im Volltext finden Sie hier:
Letzte Überarbeitung: 3. August 2020
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