HANDBUCH ARBEITSRECHT
Urteile und Kommentare: Massenentlassung
Urteilsanmerkungen zum Thema Massenentlassung von 2006 bis heute: Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei für Arbeitsrecht
Unser Rechtsanwaltsteam kommentiert seit 2001 laufend aktuelle Urteile und wichtige Gesetzesänderungen zum Arbeitsrecht, unter anderem zum Thema Massenentlassung.
Im Folgenden finden Sie unsere Beiträge zu diesem Thema, geordnet nach Jahrgängen seit 2006, im Überblick.
Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen arbeitsrechtlichen Einschätzungen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise überholt sein können.
Arbeitsrecht aktuell 2021
Arbeitsrecht aktuell 2020
- 20/113 Massenentlassungsanzeige bei der richtigen Arbeitsagentur
02.12.2020. Werden Massenentlassungen nicht bei der örtlich zuständigen Arbeitsagentur angezeigt, sind die später ausgesprochenen Kündigungen unwirksam: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.02.2020, 6 AZR 146/19.
- 20/101 Maßnahmen zum Elterngeld in der Corona Zeit
06.10.2020. Neues Gesetz erleichtert den Zugang von Eltern zu Kindergeld und Kinderzeit während der Corona-Krise: Einkommensverlust durch die Krise sollen das Elterngeld nicht mindern.
- 20/085 Wirtschaftliche Vertretbarkeit eines Sozialplans
11.08.2020. Erhält ein Unternehmen konzernintern Liquiditätshilfen, um einen Sozialplan zu finanzieren, und kann der Sozialplan damit erfüllt werden, ist er nicht wirtschaftlich unzumutbar: Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 23.08.2019, 13 TaBV 44/18.
- 20/056 Einigungsstelle kann Rentennahe von Sozialplanleistungen ausschließen
22.04.2020. Die Einigungsstelle kann rentennahe Arbeitnehmer von Sozialplan-Abfindungen ausschließen, auch wenn die vorzeitige Inanspruchnahme von Renten zu Rentenkürzungen führen würde: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 07.05.2019, 1 ABR 54/17.
Arbeitsrecht aktuell 2019
- 19/197 Interner Arbeitsmarkt statt Kündigungsschutz?
26.08.2019. Überhangkräfte, die sich ohne Erfolg auf offene Stellen im Unternehmen bewerben, können nicht allein deshalb aus betriebsbedingten Gründen gekündigt werden: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.06.2019, 2 AZR 50/19.
- 19/142 Unterzeichnung von Kündigungen bei Massenentlassungen
17.06.2019. Die Massenentlassungsanzeige muss nicht bei der Arbeitsagentur eingehen, bevor der Arbeitgeber die Kündigungen unterzeichnet: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.06.2019,6 AZR 459/18 (Pressemeldung des Gerichts.
- 19/120 Kündigungsschutz Schwerbehinderter bei Massenentlassungen
17.05.2019. Schwerbehinderte haben Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung. Fällt der Arbeitsbedarf infolge einer Organisationsentscheidung weg, hilft der Anspruch aber nicht: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2019, 6 AZR 329/18 (Pressemeldung des Gerichts).
- 19/043 Sozialplanabfindungen und Nachteilsausgleich können verrechnet werden
16.02.2019. Zahlt der Arbeitgeber einen Nachteilsausgleich wegen übereilter Kündigungen (§ 113 Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG), erfüllt er auch Abfindungsansprüche aus einem Sozialplan: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.02.2019, 1 AZR 279/17 (Pressemeldung des Gerichts).
Arbeitsrecht aktuell 2018
Arbeitsrecht aktuell 2017
- 17/290 Schwellenwerte bei Massenentlassungen und Zeitarbeit
17.11.2017. In einer Entscheidung vom gestrigen Tag hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob Leiharbeitnehmer bei Massenentlassungen mitzählen: BAG, Beschluss vom 16.11.2017, 2 AZR 90/17 (A).
- 17/128 Massenentlassungsanzeige und Leiharbeitnehmer
09.05.2017. Ob eine anzeigepflichtige Massenentlassung vorliegt, beurteilt sich auf der Basis der Stammkräfte, d.h. Leiharbeitnehmer zählen nicht mit: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.09.2016, 11 Sa 705/15.
- 17/079 Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsschließung
16.03.2017. Kündigungen wegen einer geplanten Betriebsschließung sind unwirksam, wenn der Betrieb fortgeführt werden soll. Restarbeiten widerlegen die Stilllegungsabsicht aber nicht: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.01.2017, 5 Sa 51/16.
- 17/029 Bei Massenentlassung keine Benachteiligung während einer Elternzeit
26.01.2017. Im Juni 2016 forderte das Bundesverfassungsgericht, den Massenentlassungsschutz auch in der Elternzeit anzuwenden. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht nachgezogen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.01.2017, 6 AZR 442/16 (Pressemeldung des Gerichts).
Arbeitsrecht aktuell 2016
- 16/378 Fehlerhafte Information zum Betriebsübergang und Widerspruchsrecht
12.12.2016. Das Recht zum Widerspruch beim Betriebsübergang verwirkt, wenn der Arbeitnehmer gut achteinhalb Jahre für den Erwerber arbeitet und eine räumliche Versetzungsanweisung befolgt: Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 07.10.2016, 6 Sa 21/16.
- 16/304 Dauer der Konsultation bei Massenentlassungen
27.09.2016. Arbeitgeber können das bei Massenentlassungen vorgeschriebene Konsultationsverfahren abbrechen bzw. als gescheitert ansehen, wenn der Betriebsrat nicht verhandlungsbereit ist: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.09.2016, 2 AZR 276/16 (Pressemeldung des Gerichts).
- 16/258 Massenentlassung und Elternzeit
12.08.2016. Auch Arbeitnehmerinnen, die sich in Elternzeit befinden, müssen unter den besonderen Kündigungsschutz gestellt werden, der bei Massenentlassungen zu beachten ist: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.06.2016, 1 BvR 3634/13.
- 16/088 Anfechtung eines Sozialplans der Einigungsstelle
15.03.2016. Stellt die Einigungsstelle per Spruch einen Sozialplan auf, darf sie die Verteilung der Sozialplanmittel nicht Dritten überlassen wie z.B. einer Transfergesellschaft: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.03.2016, 9 TaBV 1519/15 (Pressemeldung Nr. 11/16 vom 04.03.2016).
- 16/086 Massenentlassungsanzeige bei erneuter Kündigung
14.03.2016. Kündigt der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer im Rahmen einer Massenentlassung vorsorglich erneut, muss er vor dieser Nachkündigung erneut Massenentlassungsanzeige erstatten: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.01.2016, 6 AZR 601/14.
Arbeitsrecht aktuell 2015
- 15/369 Massenentlassungsrichtlinie und Arbeitnehmerbegriff
28.12.2015. Auch befristet beschäftigte Arbeitnehmer gehören zur Belegschaft im Sinne der Massenentlassungsrichtlinie und zählen daher bei der Prüfung der Schwellenwerte mit: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 11.11.2015, C-422/14 (Rivera).
- 15/355 Sozialplan und Klageverzicht
15.12.2015. Enthält eine Betriebsvereinbarung Prämien für den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage, müssen sie auch Arbeitnehmern mit sicherer Folgebeschäftigung zugute kommen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.12.2015, 1 AZR 595/14 (Pressemitteilung des Gerichts).
- 15/258 Fehler bei der Anzeige einer Massenentlassung
16.09.2015. Ist der Massenentlassungsanzeige eine Stellungnahme des Betriebsrats beigefügt, muss der Betriebsrat sagen, dass er seine Rechte als gewahrt ansieht, und er muss eine abschließende Meinung äußern: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.02.2015, 2 AZR 371/14.
- 15/225 Der Begriff des Betriebs bei Massenentlassungen
19.08.2015. Mini-Verkaufsstellen von Einzelhandelsketten sind "Betriebe" im Sinne der Massenentlassungsrichtlinie. Für die Arbeitnehmer greift dann der Schutz der Richtlinie nicht: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 30.04.2015, C - 80/14.
- 15/201 Bei Massenentlassungen zählen Geschäftsführer als Arbeitnehmer
30.07.2015. Fremdgeschäftsführer einer GmbH zählen bei Prüfung, ob eine geplante Entlassungswelle als Massenentlassung gilt und daher anzeigepflichtig ist, als Arbeitnehmer: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 09.07.2015, C-229/14.
- 15/118 Massenentlassung und Personalstruktur
09.05.2015. Bei einer Sozialauswahl nach Altersgruppen muss jede Altersgruppe gleich stark von betriebsbedingten Kündigungen betroffen sein, da die Altersstruktur sonst verändert wird: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.03.2015, 2 AZR 478/13.
- 15/098 Bevorzugung von Gewerkschaftsmitgliedern durch Stichtagsregelungen
20.04.2015. Alt-Gewerkschaftsmitglieder dürfen per Tarifsozialplan höhere Abfindungen erhalten als Arbeitnehmer, die nach einem bestimmten Stichtag der Gewerkschaft beigetreten sind: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.04.2015, 4 AZR 796/13 (Pressemeldung des Gerichts).
Arbeitsrecht aktuell 2014
Arbeitsrecht aktuell 2013
- 13/376 Interessenausgleich mit Namensliste in der Insolvenz
23.12.2013. Stimmt der Betriebsrat bei größeren Entlassungswellen einem Interessenausgleich mit Namensliste zu, haben Kündigungsschutzklagen der auf der Namensliste genannten Arbeitnehmer meist nur geringe Erfolgsaussichten. Denn ziehen die auf der Liste stehenden Arbeitnehmer vor Gericht, ist die Betriebsbedingtheit der Kündigung zu vermuten und das Gericht kann die Sozialauswahl nur noch auf "grobe" Fehler hin überprüfen. Diesen Spielraum hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) bei Kündigungswellen in der Insolvenz des Arbeitgebers vor einigen Tagen begrenzt: BAG, Urteil vom 19.12.2013, 6 AZR 790/12.
- 13/307 Auswahlrichtlinie und Interessenausgleich mit Namensliste
26.10.2013. Bei einer größeren betriebsbedingten Kündigungswelle muss der Arbeitgeber das Punkteschema für die Sozialauswahl mit dem Betriebsrat gemeinsam festlegen. Denn ein Punkteschema ist eine Auswahlrichtlinie im Sinne von § 95 Abs.1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), und hier hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Weicht ein Interessenausgleich mit Namensliste allerdings von diesem Punkteschema ab, wird ein Arbeitnehmer, der auf der Namensliste steht, betriebsbedingt gekündigt, obwohl er nach dem Punkteschema, d.h. der Auswahlrichtlinie eigentlich bleiben müsste. In einem vorgestern ergangenen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass die Namensliste in einem solchen Fall vorgeht: BAG, Urteil vom 24.10.2013, 6 AZR 854/11.
Arbeitsrecht aktuell 2012
- 12/314 Massenentlassung und Unterrichtung des Betriebsrats
21.09.2012. Plant der Arbeitgeber eine Massenentlassung, d.h. eine größere Anzahl betriebsbedingter Kündigungen, muss er den Betriebsrat nach dem Gesetz zuvor, d.h. vor Ausspruch der Kündigungen detailliert über die geplante Massenentlassung informieren, und zwar schriftlich (§ 17 Abs.2 Kündigungsschutzgesetz - KSchG). Ein Verstoß gegen die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform macht die nachfolgenden Kündigungen aber nicht in jedem Fall unwirksam: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.09.2012, 6 AZR 155/11.
- 12/252 Fehlerhafte Massenentlassungsanzeige
29.06.2012. Wenn der Arbeitgeber einen Fehler bei der Massenentlassungsanzeige begeht, indem er der Anzeige weder eine Stellungnahme des Betriebsrats zu der Massenentlassung noch einen Interessenausgleich mit Namensliste beifügt, ist die Massenentlassungsanzeige fehlerhaft und später ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam. Das gilt auch dann, wenn die Arbeitsagentur es dem Arbeitgeber auf der Grundlage einer solchen Massenentlassungsanzeige per Bescheid erlaubt, noch vor Ablauf von einem Monat nach Eingang der Massenentlassungsanzeige ("Sperrfrist") Kündigungen auszusprechen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.06.2012, 6 AZR 780/10
- 12/129 Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats
22.03.2012. Die Stellungnahme des Betriebsrates zu einer geplanten Massenentlassung gemäß § 17 Abs.3 KSchG kann auch durch einen Interessenausgleich ohne Namensliste ersetzt werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) gestern entschieden: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10.
Arbeitsrecht aktuell 2011
Arbeitsrecht aktuell 2010
Arbeitsrecht aktuell 2009
- 09/212 Interessenausgleich und Sozialplan im Kleinbetrieb
17.11.2009. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hat entschieden, dass bei einem Betrieb mit weniger als 21 Arbeitnehmern eine mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung in Form einer Teilschließung gemäß § 111 Satz 3 Nr.1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vorliegt, wenn die Schließung einer Abteilung dazu führt, dass vier Arbeitnehmer (von 13) und somit über 30 Prozent der Belegschaft gekündigt werden. LAG Nürnberg, Urteil vom 21.09.2009, 6 Sa 808/08.
- 09/123 Kein betrieblicher Sonderkündigungsschutz im Austausch gegen Lohnverzicht
15.07.2009. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat entschieden, dass eine Sozialauswahl im Rahmen von betriebsbedingten Kündigungen grob fehlerhaft ist, wenn allen Arbeitnehmern, die mit einer erheblichen Lohnsenkung einverstanden waren, Sonderkündigungsschutz gewährt wird, so dass die Sozialauswahl für die betriebsbedingte Kündigung nur noch zwischen den "Nein-Sagern" stattfindet. LAG Niedersachsen, Urteil vom 17.04.2009, 12 Sa 1553/08.
- 09/114 Einigungsstelle bei Betriebsänderungen auch ohne Nachweis drohender Nachteile für die Arbeitnehmer
02.07.2009. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung entschieden, dass es für die Einsetzung einer Einigungsstelle bei Betriebsänderungen keines Nachweises drohender Nachteile für die Belegschaft bedarf. LAG Niedersachsen, Beschluss vom 05.05.2009, 1 TaBV 28/09.
- 09/035 Sozialpläne dürfen niedrigere Abfindungen für rentennahe Arbeitnehmer vorsehen
06.03.2009. Ende letzten Jahres informierten wir über ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), dessen Inhalt zunächst nur über eine gerichtliche Pressemeldung bekannt war (Arbeitsrecht aktuell: 08/134 Diskriminierung: Abfindungskürzung für Arbeitnehmer im rentennahen Alter). Gestritten wurde in diesem Fall darüber, ob es eine verbotene Altersidiskriminierung ist, wenn sog. rentennahe Arbeitnehmer bei der Festsetzung von Sozialplanabfindungen schlechter gestellt werden als Kollegen, die einige Jahre jünger sind. Nach Ansicht des BAG liegt eine Diskriminierung hier nicht vor. Inzwischen hat das BAG seine Entscheidungsgründe publiziert (BAG, Urteil vom 11.11.2008, 1 AZR 475/07). Sie werden hier kurz besprochen.
Arbeitsrecht aktuell 2008
Arbeitsrecht aktuell 2007
Arbeitsrecht aktuell 2006
Letzte Überarbeitung: 23. August 2021
Wenn Sie von einer Massenentlassung, einer Betriebsschließung oder einer anderen Form der Betriebsänderung betroffen sind, beraten wir Sie jederzeit gerne.
Wir unterstützen auch Betriebsräte bei der Gestaltung von Betriebsänderungen, insbesondere bei Verhandlungen über einen Interessenausgleich und bei der Errichtung eines Sozialplans.
Bitte beachten Sie, dass die Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei mit Beratungsleistungen oder mit der Vertretung des Betriebsrats in der Einigungsstelle oder vor Gericht eine ordnungsgemäße Beschlussfassung des Gremiums voraussetzt und dass diese im Streitfall arbeitgeberseitig oft sehr genau überprüft wird. Bitte sprechen Sie uns möglichst frühzeitig an, um eine korrekte Beschlussfassung sicherzustellen.
Für eine möglichst rasche und effektive Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Arbeitsvertrag / Geschäftsführeranstellungsvertrag
- Gehaltsnachweise
- Mitteilungen des Arbeigebers über bevorstehende Änderungen (falls vorhanden)
- Interessenausgleich, Sozialplan (falls vorhanden)
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