HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

HANDBUCH ARBEITSRECHT

Ur­tei­le und Kom­men­ta­re: Mas­sen­ent­las­sung

Ur­teil­s­an­mer­kun­gen zum The­ma Mas­sen­ent­las­sung von 2006 bis heu­te: Hen­sche Rechts­an­wäl­te, Kanz­lei für Ar­beits­recht
Schild vor Rollgitter WIR SCHLIESSEN

Un­ser Rechts­an­walts­team kom­men­tiert seit 2001 lau­fend ak­tu­el­le Ur­tei­le und wich­ti­ge Ge­set­zes­än­de­run­gen zum Ar­beits­recht, un­ter an­de­rem zum The­ma Mas­sen­ent­las­sung.

Im Fol­gen­den fin­den Sie un­se­re Bei­trä­ge zu die­sem The­ma, ge­ord­net nach Jahr­gän­gen seit 2006, im Über­blick.

Bit­te be­ach­ten Sie, dass die hier wie­der­ge­ge­be­nen ar­beits­recht­li­chen Ein­schät­zun­gen auf­grund der mitt­ler­wei­le ver­stri­che­nen Zeit teil­wei­se über­holt sein kön­nen.

 

Arbeitsrecht aktuell 2021

 

Arbeitsrecht aktuell 2020

 

Arbeitsrecht aktuell 2019

 

Arbeitsrecht aktuell 2018

 

Arbeitsrecht aktuell 2017

 

Arbeitsrecht aktuell 2016

 

Arbeitsrecht aktuell 2015

 

Arbeitsrecht aktuell 2014

 

Arbeitsrecht aktuell 2013

 

Arbeitsrecht aktuell 2012

 

Arbeitsrecht aktuell 2011

 

Arbeitsrecht aktuell 2010

 

Arbeitsrecht aktuell 2009

 

Arbeitsrecht aktuell 2008

 

Arbeitsrecht aktuell 2007

 

Arbeitsrecht aktuell 2006

Letzte Überarbeitung: 23. August 2021

Was können wir für Sie tun?

Wenn Sie von ei­ner Mas­sen­ent­las­sung, ei­ner Be­triebs­schlie­ßung oder ei­ner an­de­ren Form der Be­trieb­s­än­de­rung be­trof­fen sind, be­ra­ten wir Sie je­der­zeit ger­ne.

Wir un­ter­stüt­zen auch Be­triebs­rä­te bei der Ge­stal­tung von Be­trieb­s­än­de­run­gen, ins­be­son­de­re bei Ver­hand­lun­gen über ei­nen In­ter­es­sen­aus­gleich und bei der Er­rich­tung ei­nes So­zi­al­plans.

Bit­te be­ach­ten Sie, dass die Be­auf­tra­gung ei­ner Rechts­an­walts­kanz­lei mit Be­ra­tungs­leis­tun­gen oder mit der Ver­tre­tung des Be­triebs­rats in der Ei­ni­gungs­stel­le oder vor Ge­richt ei­ne ord­nungs­ge­mä­ße Be­schluss­fas­sung des Gre­mi­ums vor­aus­setzt und dass die­se im Streit­fall ar­beit­ge­ber­sei­tig oft sehr ge­nau über­prüft wird. Bit­te spre­chen Sie uns mög­lichst früh­zei­tig an, um ei­ne kor­rek­te Be­schluss­fas­sung si­cher­zu­stel­len.

Für ei­ne mög­lichst ra­sche und ef­fek­ti­ve Be­ra­tung be­nö­ti­gen wir fol­gen­de Un­ter­la­gen:

  • Ar­beits­ver­trag / Ge­schäfts­füh­rer­an­stel­lungs­ver­trag
  • Ge­halts­nach­wei­se
  • Mit­tei­lun­gen des Ar­bei­ge­bers über be­vor­ste­hen­de Än­de­run­gen (falls vor­han­den)
  • In­ter­es­sen­aus­gleich, So­zi­al­plan (falls vor­han­den)

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

Bewertung:

Auf Facebook teilen Auf Google+ teilen Ihren XING-Kontakten zeigen Beitrag twittern

 

Für Personaler, betriebliche Arbeitnehmervertretungen und andere Arbeitsrechtsprofis: "Update Arbeitsrecht" bringt Sie regelmäßig auf den neusten Stand der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung. Informationen zu den Abo-Bedingungen und ein kostenloses Ansichtsexemplar finden Sie hier:

Alle vierzehn Tage alles Wichtige
verständlich / aktuell / praxisnah

HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.

Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.

© 1997 - 2024:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de