HANDBUCH ARBEITSRECHT
Urteile und Kommentare: Interessenausgleich
Urteilsanmerkungen zum Thema Interessenausgleich von 2008 bis heute: Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei für Arbeitsrecht
Unser Rechtsanwaltsteam kommentiert seit 2001 laufend aktuelle Urteile und wichtige Gesetzesänderungen zum Arbeitsrecht, unter anderem zum Thema Interessenausgleich.
Im Folgenden finden Sie unsere Beiträge zu diesem Thema, geordnet nach Jahrgängen seit 2008, im Überblick.
Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen arbeitsrechtlichen Einschätzungen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise überholt sein können.
Arbeitsrecht aktuell 2020
Arbeitsrecht aktuell 2019
- 19/197 Interner Arbeitsmarkt statt Kündigungsschutz?
26.08.2019. Überhangkräfte, die sich ohne Erfolg auf offene Stellen im Unternehmen bewerben, können nicht allein deshalb aus betriebsbedingten Gründen gekündigt werden: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.06.2019, 2 AZR 50/19.
- 19/142 Unterzeichnung von Kündigungen bei Massenentlassungen
17.06.2019. Die Massenentlassungsanzeige muss nicht bei der Arbeitsagentur eingehen, bevor der Arbeitgeber die Kündigungen unterzeichnet: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.06.2019,6 AZR 459/18 (Pressemeldung des Gerichts.
- 19/120 Kündigungsschutz Schwerbehinderter bei Massenentlassungen
17.05.2019. Schwerbehinderte haben Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung. Fällt der Arbeitsbedarf infolge einer Organisationsentscheidung weg, hilft der Anspruch aber nicht: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2019, 6 AZR 329/18 (Pressemeldung des Gerichts).
- 19/043 Sozialplanabfindungen und Nachteilsausgleich können verrechnet werden
16.02.2019. Zahlt der Arbeitgeber einen Nachteilsausgleich wegen übereilter Kündigungen (§ 113 Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG), erfüllt er auch Abfindungsansprüche aus einem Sozialplan: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.02.2019, 1 AZR 279/17 (Pressemeldung des Gerichts).
Arbeitsrecht aktuell 2017
Arbeitsrecht aktuell 2016
Arbeitsrecht aktuell 2015
- 15/369 Massenentlassungsrichtlinie und Arbeitnehmerbegriff
28.12.2015. Auch befristet beschäftigte Arbeitnehmer gehören zur Belegschaft im Sinne der Massenentlassungsrichtlinie und zählen daher bei der Prüfung der Schwellenwerte mit: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 11.11.2015, C-422/14 (Rivera).
- 15/331 Abfindung gemäß § 1a KSchG und Sozialplan
24.11.2015. Der Abfindungsanspruch aus einer Kündigung gemäß § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist nur auf eine Sozialplanabfindung anzurechnen, wenn der Sozialplan die Anrechnung vorsieht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.07.2015, 8 Sa 531/15.
- 15/258 Fehler bei der Anzeige einer Massenentlassung
16.09.2015. Ist der Massenentlassungsanzeige eine Stellungnahme des Betriebsrats beigefügt, muss der Betriebsrat sagen, dass er seine Rechte als gewahrt ansieht, und er muss eine abschließende Meinung äußern: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.02.2015, 2 AZR 371/14.
- 15/118 Massenentlassung und Personalstruktur
09.05.2015. Bei einer Sozialauswahl nach Altersgruppen muss jede Altersgruppe gleich stark von betriebsbedingten Kündigungen betroffen sein, da die Altersstruktur sonst verändert wird: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.03.2015, 2 AZR 478/13.
Arbeitsrecht aktuell 2013
- 13/376 Interessenausgleich mit Namensliste in der Insolvenz
23.12.2013. Stimmt der Betriebsrat bei größeren Entlassungswellen einem Interessenausgleich mit Namensliste zu, haben Kündigungsschutzklagen der auf der Namensliste genannten Arbeitnehmer meist nur geringe Erfolgsaussichten. Denn ziehen die auf der Liste stehenden Arbeitnehmer vor Gericht, ist die Betriebsbedingtheit der Kündigung zu vermuten und das Gericht kann die Sozialauswahl nur noch auf "grobe" Fehler hin überprüfen. Diesen Spielraum hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) bei Kündigungswellen in der Insolvenz des Arbeitgebers vor einigen Tagen begrenzt: BAG, Urteil vom 19.12.2013, 6 AZR 790/12.
- 13/307 Auswahlrichtlinie und Interessenausgleich mit Namensliste
26.10.2013. Bei einer größeren betriebsbedingten Kündigungswelle muss der Arbeitgeber das Punkteschema für die Sozialauswahl mit dem Betriebsrat gemeinsam festlegen. Denn ein Punkteschema ist eine Auswahlrichtlinie im Sinne von § 95 Abs.1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), und hier hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Weicht ein Interessenausgleich mit Namensliste allerdings von diesem Punkteschema ab, wird ein Arbeitnehmer, der auf der Namensliste steht, betriebsbedingt gekündigt, obwohl er nach dem Punkteschema, d.h. der Auswahlrichtlinie eigentlich bleiben müsste. In einem vorgestern ergangenen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass die Namensliste in einem solchen Fall vorgeht: BAG, Urteil vom 24.10.2013, 6 AZR 854/11.
- 13/185 Wahlkampf beim Thema Mitbestimmung
30.06.2013. Die SPD hat die betriebliche Mitbestimmung zum Wahlkampfthema gemacht. Sie macht sich dafür stark, die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim Thema Betriebsübergang, beim Einsatz von Leiharbeitnehmern und beim betrieblichen Gesundheitsschutz zu stärken. Dazu müsste das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geändert werden: Moderne Mitbestimmung für das 21. Jahrhundert, Antrag der Abgeordneten Anette Kramme u.a. sowie der Bundestagsfraktion der SPD vom 14.05.2013, Bundestag Drucks. 17/13476.
Arbeitsrecht aktuell 2012
- 12/314 Massenentlassung und Unterrichtung des Betriebsrats
21.09.2012. Plant der Arbeitgeber eine Massenentlassung, d.h. eine größere Anzahl betriebsbedingter Kündigungen, muss er den Betriebsrat nach dem Gesetz zuvor, d.h. vor Ausspruch der Kündigungen detailliert über die geplante Massenentlassung informieren, und zwar schriftlich (§ 17 Abs.2 Kündigungsschutzgesetz - KSchG). Ein Verstoß gegen die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform macht die nachfolgenden Kündigungen aber nicht in jedem Fall unwirksam: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.09.2012, 6 AZR 155/11.
- 12/252 Fehlerhafte Massenentlassungsanzeige
29.06.2012. Wenn der Arbeitgeber einen Fehler bei der Massenentlassungsanzeige begeht, indem er der Anzeige weder eine Stellungnahme des Betriebsrats zu der Massenentlassung noch einen Interessenausgleich mit Namensliste beifügt, ist die Massenentlassungsanzeige fehlerhaft und später ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam. Das gilt auch dann, wenn die Arbeitsagentur es dem Arbeitgeber auf der Grundlage einer solchen Massenentlassungsanzeige per Bescheid erlaubt, noch vor Ablauf von einem Monat nach Eingang der Massenentlassungsanzeige ("Sperrfrist") Kündigungen auszusprechen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.06.2012, 6 AZR 780/10
- 12/129 Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats
22.03.2012. Die Stellungnahme des Betriebsrates zu einer geplanten Massenentlassung gemäß § 17 Abs.3 KSchG kann auch durch einen Interessenausgleich ohne Namensliste ersetzt werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) gestern entschieden: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10.
Arbeitsrecht aktuell 2011
- 11/229 Kündigung mit Sozialauswahl - Namensliste hilft nicht immer
21.11.2011. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf ist eine Sozialauswahl "grob fehlerhaft", wenn Arbeitnehmer von ihr ausgenommen werden, weil sie Arbeiten verrichten, in die die gekündigten Arbeitnehmer erst vier Wochen lang eingearbeitet werden müssten: LAG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2011, 7 Sa 1859/10.
- 11/204 Interessenausgleich und Sozialplan: Leiharbeitnehmer zählen mit
20.10.2011. Nach einer vorgestern ergangenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zählen auch Leiharbeitnehmer zu den "wahlberechtigten Arbeitnehmer" im Sinne von § 111 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): BAG, Urteil vom 18.10.2011, 1 AZR 335/10.
- 11/016 LAG Hamm - Unterlassungsanspruch des Betriebsrates bei Betriebsänderungen und unzureichenden Verhandlungen
24.01.2011. Bei Betriebsänderungen in größeren Betrieben sind Arbeitgeber verpflichtet, den bei ihnen eingerichteten Betriebsrat zu informieren und mit ihm ernsthaft Verhandlungen über einen Interessenausgleich aufzunehmen. Umstritten ist, ob Betriebsräte einen vorläufigen Anspruch auf Unterlassung der Betriebsänderung haben, wenn gegen diese Pflicht verstoßen wird. Entscheidend ist daher, welche Auffassung das jeweils letztinstanzlich zuständige Gericht vertritt. Das Landesarbeitsgericht Hamm beispielsweise entscheidet seit Ende 2003 grundsätzlich zu Gunsten des Betriebsrates: Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 28.06.2010, 13 Ta 372/10.
Arbeitsrecht aktuell 2010
- 10/221 Wer entscheidet über eine Namensliste, wenn der Gesamtbetriebsrat den Interessenausgleich abschließt?
11.11.2010. Sozialpläne dienen dazu, die durch Betriebsänderungen entstehenden wirtschaftlichen Nachteile der betroffenen Arbeitnehmer abzumildern. Doch finanziell gut ausgestattete Sozialpläne haben oft einen Preis: Arbeitgeber versuchen, dem Betriebsrat im Gegenzug eine Namensliste abzuhandeln. Arbeitnehmer, die auf einer solchen Namensliste stehen, sollten sich aber nicht vorschnell entmutigen lassen. Denn hin und wieder sind Namenslisten formaljuristisch angreifbar: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.07.2010, 13 Sa 758/10.
- 10/193 Zeitdruck bei Betriebsänderungen
02.10.2010. Betriebsänderungen können einschneidende Veränderungen für alle Beschäftigten eines Unternehmens mit sich bringen. Ab einer gewissen Größe sieht das Betriebsverfassungsgesetz vor, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat informiert und sich mit ihm berät, bevor er seine Planung umsetzt. Dabei können unter erleichterten Bedingungen externe Berater hinzugezogen werden. Das Landesarbeitsgericht München hat diese Möglichkeit mit wenig überzeugender Begründung zeitlich begrenzt: Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 24.06.2010, 2 TaBV 121/09.
- 10/170 Maßstab für Schwellenwert nach § 111 BetrVG ist Gesamtbelegschaft
01.09.2010. Das Kündigungsschutzgesetz erleichtert Arbeitgebern eine betriebsbedingte Kündigung, wenn sie aufgrund einer Betriebsänderung nach § 111 des Betriebsverfassungsgesetzes erfolgt und die Namen der Kündigungskandidaten in einem Interessenausgleich genannt werden. Die Betriebsänderung muss dabei "erhebliche Teile" der Belegschaft betreffen. Bisher nicht deutlich genug wurde in der Rechtsprechung die Frage thematisiert, ob die Belegschaft des gesamten Betriebes oder (nur) der betroffenen Abteilung Maßstab für die Frage der Erheblichkeit ist. Eine schon etwas ältere Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Baden-Württemberg sorgt für Klarheit: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.09.2009, 4 Sa 41/08.
- 10/123 Kostentragung des Arbeitgebers bei aussichtsloser Klage
28.06.2010. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Arbeitgeber die Rechtsanwaltskosten für ein Gerichtsverfahren des Betriebsrats auch dann tragen muss, wenn die Klage wegen mangelnden Vortrags des Betriebsrats von vornherein völlig aussichtslos ist, wenn der Arbeitgeber seine Informationsfplichten gegenüber dem Betriebsrat verletzt hat und der Betriebsrat deswegen nicht prüfen kann, ob ihm ein Mitbestimmungsrecht in der streitigen Angelegenheit zusteht. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.04.2010, 10 TaBV 2577/09.
- 10/098 Kündigung: Namensliste mit Änderungsvorbehalt
25.05.2010. Das Arbeitsgericht (ArbG) Stuttgart hat entschieden, dass eine Namensliste nicht die für den Arbeitnehmer nachteiligen Folgen hat, wenn sich die Betriebspartner die nachträgliche Änderung der Liste vorbehalten haben: ArbG Stuttgart, Urteil vom 25.02.2010, 9 Ca 416/09.
- 10/055 Schleckers Vorgehen in der Kritik
19.03.2010. Der vorliegende Artikel befasst sich mit der immer größere Wellen schlagenden Kritik an dem Vorgehen von "Schlecker" und der damit einhergehenden Forderung, dass dem Missbrauch der Leiharbeit, wie er bei Schlecker angenommen wird, vorzubeugen sei.
- 10/054 XL-Märkte bei Schlecker
18.03.2010. Aufgrund einer strategischen Neuorientierung errichtete Schlecker anstelle der alten Filialen größere XL-Märkte. Der vorliegende Artikel befasst sich mit dem dahinter stehenden Konzept.
- 10/053 Prekäre Arbeitsverhältnisse bei Schlecker
17.03.2010. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem Aufstieg von Anton Schlecker, dem Inhaber der Schlecker-Drogeriemärkte, der in die Kritik geraten ist, in besonderem Maße Lohndumping zu betreiben.
- 10/042 Namensliste in der Insolvenz: Nicht in kirchlichen Einrichtungen
02.03.2010. Die vorliegende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen befasst sich mit der Frage, ob ein Interessenausgleich mit Namensliste in der Insolvenz auch in kirchlichen Einrichtungen geschlossen werden kann. LAG Niedersachsen, Urteil vom 09.12.2009, 17 Sa 850/09.
- 10/011 Einigungsstelle für Auskunft von Mutterkonzern
18.01.2010. In einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen geht es darum, ob der Wirtschaftsausschuss eines Betriebes Informationen in wirtschaftlichen Angelegenheiten auch von der Konzernmuttergesellschaft verlangen kann, wenn diese in Personalfragen des Tochterunternehmens, für dessen Betrieb der Wirtschaftsaausschuss zuständig ist, faktisch "das Sagen hat": LAG Niedersachsen, Beschluss vom 03.11.2009, 1 TaBv 63/09.
- 10/001 Konsultation der Arbeitnehmervertreter bei geplanter Massenentlassung
04.01.2010. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vor kurzem über die Frage entschieden, wann die vom Unternehmer an die betriebliche Arbeitnehmervertretung zu gebenden Informationen über eine geplante Massenentlassung im Konzern als rechtzeitig anzusehen sind: EuGH, Urteil vom 10.09.2009, Rs. C‑44/08 (AEK ./. Fujitsu Siemens Computers Oy). Grundlage des Urteils ist die Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20.07.1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen, die auch für die Auslegung von § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bedeutsam ist.
Arbeitsrecht aktuell 2009
- 09/233 Keine Verhandlung über Interessenausgleich: Unterlassung von Kündigung durch Betriebsrat nicht durchsetzbar
16.12.2009. Eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Nürnberg befasst sich mit der umstrittenen Frage, ob dem Betriebsrat ein Anspruch darauf zusteht, dass der Arbeitgeber Kündigungen im Rahmen einer Betriebsänderung solange unterlässt bis ausreichende Interessenausgleichsverhandlungen stattgefunden haben: LAG Nürnberg, Beschluss vom 09.03.2009, 6 TaBVGa 2/09.
- 09/212 Interessenausgleich und Sozialplan im Kleinbetrieb
17.11.2009. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hat entschieden, dass bei einem Betrieb mit weniger als 21 Arbeitnehmern eine mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung in Form einer Teilschließung gemäß § 111 Satz 3 Nr.1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vorliegt, wenn die Schließung einer Abteilung dazu führt, dass vier Arbeitnehmer (von 13) und somit über 30 Prozent der Belegschaft gekündigt werden. LAG Nürnberg, Urteil vom 21.09.2009, 6 Sa 808/08.
- 09/173 Schlecker verliert gegen Betriebsrat
23.09.2009. Das Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg beschäftigte sich kürzlich mit der Frage, ob die Schließung von Schlecker-Filialen und die gleichzeitige Einrichtung von XL-Märkten eine Betriebsänderung darstellen oder nicht. Hintergrund der Streitfrage ist der Konflikt zwischen Schlecker und dem Betriebsrat, der hierin eine Betriebsänderung sieht und dementsprechend verlangt, dass darüber in einer Einigungsstelle verhandelt wird. In einem aktuellen Beschluss gab das LAG Berlin-Brandenburg dem Betriebsrat Recht: LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.08.2009, 26 TaBV 1185/09.
- 09/131 Grob fehlerhafte Sozialauswahl bei Vergleich von Mitarbeitern mit Vorgesetzten.
27.07.2009. Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat entschieden, dass es grob fehlerhaft im Sinne des § 1 Abs.5 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist, wenn der Arbeitgeber alle gewerblichen Arbeitnehmer als vergleichbar beurteilt, sich anschließend jedoch zur Begründung berechtigter betrieblicher Bedürfnisse, die einer Sozialauswahl entgegenstehen, darauf beruft, dass einzelne Arbeitnehmer gegenüber einem gekündigten Arbeitnehmer Vorgesetztenfunktionen wahrnehmen. Allein mit der Vorgesetztenstellung kann die Herausnahme aus dem Kreis der vergleichbaren Arbeitnehmer bzw. aus der Sozialauswahl unter solchen Umständen nicht begründet werden: Hessisches LAG, Urteil vom 22.01.2009, 14 Sa 1173/08.
- 09/123 Kein betrieblicher Sonderkündigungsschutz im Austausch gegen Lohnverzicht
15.07.2009. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat entschieden, dass eine Sozialauswahl im Rahmen von betriebsbedingten Kündigungen grob fehlerhaft ist, wenn allen Arbeitnehmern, die mit einer erheblichen Lohnsenkung einverstanden waren, Sonderkündigungsschutz gewährt wird, so dass die Sozialauswahl für die betriebsbedingte Kündigung nur noch zwischen den "Nein-Sagern" stattfindet. LAG Niedersachsen, Urteil vom 17.04.2009, 12 Sa 1553/08.
- 09/114 Einigungsstelle bei Betriebsänderungen auch ohne Nachweis drohender Nachteile für die Arbeitnehmer
02.07.2009. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung entschieden, dass es für die Einsetzung einer Einigungsstelle bei Betriebsänderungen keines Nachweises drohender Nachteile für die Belegschaft bedarf. LAG Niedersachsen, Beschluss vom 05.05.2009, 1 TaBV 28/09.
- 09/105 Keine Unterlassungsverfügung gegen Betriebsänderung bei Untätigkeit des Betriebsrats
19.06.2009. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat entschieden, dass der Betriebsrat dem Arbeitgeber nicht im Wege des gerichtlichen Eilverfahrens die Umsetzung einer Betriebsänderung untersagen lassen kann, wenn er selbst nicht energisch genug über einen Interessenausgleich verhandelt: LAG Köln, Beschluss vom 05.03.2009, 5 TaBVGa 1/09.
Arbeitsrecht aktuell 2008
Letzte Überarbeitung: 8. Januar 2021
Wenn Sie als Betriebsrat im Zweifel darüber sind, ob eine vom Arbeitgeber geplante Maßnahme als Betriebsänderung anzusehen bzw. ob sie interessenausgleichspflichtig ist, beraten wir Sie jederzeit gerne. Wir unterstützen Betriebsräte auch bei der Gestaltung von Betriebsänderungen, insbesondere bei Verhandlungen über einen Interessenausgleich und bei der Errichtung eines Sozialplans.
Bitte beachten Sie, dass die Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei mit Beratungsleistungen oder mit der Vertretung des Betriebsrats in der Einigungsstelle oder vor Gericht eine ordnungsgemäße Beschlussfassung des Gremiums voraussetzt und dass diese im Streitfall arbeitgeberseitig oft sehr genau überprüft wird. Bitte sprechen Sie uns möglichst frühzeitig an, um eine korrekte Beschlussfassung sicherzustellen.
Für eine rasche und effektive Unterstützung benötigen wir - soweit vorhanden - die Mitteilungen des Arbeitgebers über bevorstehende betriebliche Änderungen, auch wenn diese aus Sicht des Betriebsrats unvollständig oder unrichtig sein sollten.
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