HANDBUCH ARBEITSRECHT
Urteile und Kommentare: Diskriminierungsverbote - Religion oder Weltanschauung
Urteilsanmerkungen zum Thema Diskriminierungsverbote - Religion oder Weltanschauung von 2002 bis heute: Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei für Arbeitsrecht
Unser Rechtsanwaltsteam kommentiert seit 2001 laufend aktuelle Urteile und wichtige Gesetzesänderungen zum Arbeitsrecht, unter anderem zum Thema Diskriminierungsverbote - Religion oder Weltanschauung.
Im Folgenden finden Sie unsere Beiträge zu diesem Thema, geordnet nach Jahrgängen seit 2002, im Überblick.
Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen arbeitsrechtlichen Einschätzungen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise überholt sein können.
Arbeitsrecht aktuell 2021
Arbeitsrecht aktuell 2018
- 19/031 Kopftuchverbot 2019 erneut vor dem EuGH
04.02.2019. Wie weit geht die Unternehmerfreiheit nach dem Europarecht bei der Festlegung neutraler Kleiderordnungen, wenn dadurch muslimische Kopftücher am Arbeitsplatz verboten sind? Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 30.01.2019, 10 AZR 299/18 (A).
- 18/224 EuGH entscheidet im Düsseldorfer Chefarzt-Fall gegen die Caritas
11.09.2018. Katholische Arbeitgeber können von Führungskräften zwar die Beachtung katholischer Moralgebote verlangen, dürfen dabei aber gegenüber Katholiken nicht strenger sein als gegenüber Nicht-Katholiken: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 11.09.2018, C-68/17 (Düsseldorfer Chefarzt).
- 18/096 Konfession als Voraussetzung der Einstellung?
18.04.2018. Verlangen kirchliche Arbeitgeber eine bestimmte Konfession bei der Einstellung, müssen deutsche Gerichte künftig genauer prüfen, ob dies sachlich geboten ist: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 17.04.2018, C-414/16 (Egenberger).
Arbeitsrecht aktuell 2017
Arbeitsrecht aktuell 2016
- 16/249 Kündigung wegen Wiederverheiratung als Diskriminierung
05.08.2016. Der langjährige Streit über die Kündigung eines katholischen Chefarztes eines katholischen Krankennhauses wegen seiner kirchenrechtlich ungültigen zweiten Ehe geht zum Europäischen Gerichtshof: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 28.07.2016, 2 AZR 746/14 (A) (Pressemeldung des Gerichts).
- 16/183 Kopftuchverbot und Diskriminierung
10.06.2016. Nach Ansicht der Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) kann ein Kopftuchverbot in Privatunternehmen unter bestimmten Umständen europarechtlich zulässig sein: Generalanwältin Kokott, Schlussanträge vom 31.05.2015, C-157/15 (Samira Achbita).
- 16/125 Diskriminierung wegen Kopftuchs in Berlin?
14.04.2016. Auf der Grundlage des Berliner Neutralitätsgesetzes ist es keine entschädigungspflichtig Diskriminierung, die Bewerbung einer kopftuchtragenden Muslimin als Grundschullehrerin zurückzuweisen: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 14.04.2016, 58 Ca 13376/15.
- 16/094 Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche bei der Bewerbung
19.03.2016. Ist es mit dem Europarecht vereinbar oder diskriminierend, wenn kirchliche Arbeitgeber die christliche Konfession zur Voraussetzung für die Einstellung von Mitarbeitern machen? Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 17.03.2016, 8 AZR 501/14 (A) (Pressemeldung des Gerichts).
Arbeitsrecht aktuell 2015
Arbeitsrecht aktuell 2014
- 14/388 Kündigung durch kirchliche Arbeitgeber aus sittlich-moralischen Gründen
25.11.2014. Karlsruhe kassiert ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das die Kündigung eines katholischen Chefarztes wegen Wiederverheiratung für unwirksam erklärt hatte: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.10.2014, 2 BvR 661/12.
- 14/326 Kopftuch am Arbeitsplatz
24.09.2014. Christliche Arbeitgeber, d.h. Einrichtungen der evangelischen Diakonie und der katholischen Caritas, können moslemischen Arbeitnehmerinnen das Tragen eines Kopftuchs verbieten: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.09.2014, 5 AZR 611/12.
- 14/210 Diskriminierung durch kirchliche Arbeitgeber
11.06.2014. Anfang des Jahres verurteilte das Arbeitsgericht Berlin eine diakonische Einrichtung zur Geldentschädigung wegen religionsbedingter Diskriminierung, weil sie eine Referentenstelle nur an christliche Bewerber vergeben wollte. Letzte Woche entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg andersherum und wies die Klage ab, weil kirchliche Arbeitgeber die Besetzung von Referentenstellen von der Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche abhängig machen können: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.05.2014, 4 Sa 157/14 und 4 Sa 238/14.
- 14/011 Diskriminierung wegen der Religion bei der Diakonie
08.01.2014. Das Arbeitsgericht Berlin hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass ein diakonischer, d.h. zur Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) gehörender Arbeitgeber einen Stellenbewerber zu Unrecht wegen seiner Religion diskriminiert hat. Zwar können kirchliche Arbeitgeber Bewerber in bestimmten Ausnahmefällen wegen ihrer Religion oder Weltanschauung bevorzugen oder benachteiligen. Dieses Recht besteht aber nur bei der Vergabe von Stellen, bei denen es auf die Religion ankommt. Davon konnte in dem Fall des Arbeitsgerichts Berlin nach Ansicht des Gerichts nicht die Rede sein: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 18.12.2013, 54 Ca 6322/13.
Arbeitsrecht aktuell 2013
Arbeitsrecht aktuell 2012
Arbeitsrecht aktuell 2011
- 11/177 Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederverheiratung?
12.09.2011. In einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass ein katholisches Krankenhaus einem Chefarzt nicht deshalb kündigen kann, weil dieser nach seiner Scheidung zunächst in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zusammengelebt und seine Lebenspartnerin einige Zeit später standesamtlich geheiratet hatte. Zwar liegt hier ein erheblicher Verstoß gegen die katholischen Grundsätze der Lebensführung vor, die das Krankenhaus im Allgemeinen zur Kündigung eines Chefarztes berechtigen, doch hatte das Krankenhaus hier im Streitfall diese Grundsätze nicht konsequent angewandt: BAG, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10.
- 11/115 Kündigung wegen Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen
16.06.2011. Weigert sich ein Arbeitnehmer aus religiösen Gründen, eine ihm zugewiesene Arbeitsaufgabe zu erfüllen, droht ihm die Kündigung. Allerdings muss der Arbeitgeber vor einer Kündigung prüfen, ob es Beschäftigungsmöglichkeiten gibt, die den Arbeitnehmer nicht in Gewissenskonflikte bringen, so das Bundesarbeitsgericht (BAG): BAG, Urteil vom 24.02.2011, 2 AZR 636/09 (Pressemitteilung).
- 11/084 Fristlose Kündigung eines Call-Center-Agents wegen Grußformel "Jesus hat Sie lieb"
02.05.2011. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat - anders als zuvor das Arbeitsgericht Bochum - entschieden, dass ein Arbeitgeber einen Call-Center-Agent fristlos kündigen kann, weil er Kundengespräche beharrlich und entgegen einer Weisung des Arbeitgebers mit der Abschiedsformel „Jesus hat Sie lieb!“ beendet: LAG Hamm, Urteil vom 20.04.2011, 4 Sa 2230/10.
- 11/055 Abmahnung: Die Ausübung ihrer Religion am Arbeitsplatz ist Erziehern untersagt
18.03.2011. Arbeitgeber dürfen ihren Arbeitnehmern nur ausnahmsweise religiöse Bekundungen während der Arbeitszeit verbieten, da diese grundrechtlich geschützt sind. Eine dieser Ausnahmen greift nach der Rechtsprechung aus Gründen staatlicher Neutralität in Schulen. Dafür muss es allerdings eine entsprechende gesetzliche Grundlage, ein so genanntes "Neutralitätsgebot" geben. Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden, dass diese Grundsätze auch für Kindertagesstätten gelten: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.08.2010, 2 AZR 593/09.
Arbeitsrecht aktuell 2010
- 10/205 Zweite Heirat als Kündigungsgrund?
20.10.2010. Die Kirchen sind Deutschlands größter nichtstaatlicher Arbeitgeber. Durch ihr grundgesetzlich geschütztes Selbstbestimmungsrecht sowie die damit eng verbundene Religionsfreiheit gelten dabei für Arbeitsverhältnisse eine ganze Reihe von Besonderheiten. Beispielsweise müssen sich Arbeitnehmer im sogenannten "verkündungsnahen Bereich" stets darüber im Klaren sein, dass sie als Kirchenvertreter die Lehren der Kirche hochhalten und mit gutem Beispiel vorangehen müssen. Tun sie das nicht, droht eine verhaltensbedingte Kündigung: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2010, 5 Sa 996/09.
- 10/177 Unsachliche Motive für Ablehnung eines Bewerbers
10.09.2010. Die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geregelten Diskriminierungsverbote erfassen insbesondere auch die Stellenausschreibung und Stellenbesetzung. Bislang noch nicht höchstrichterlich entschieden war und nun vom Bundesarbeitsgericht verneint wurde die Frage, ob man auch dann von einer unzulässigen Benachteiligung eines Bewerbers sprechen kann, wenn diesem diskriminierend abgesagt wird, er aber auch nicht alle sachlich gerechtfertigen Anforderungen erfüllt: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.08.2010, 8 AZR 466/09.
- 10/119 Religiöse Überzeugung vs. Weisungsrecht
22.06.2010. Das Arbeitsgericht (ArbG) Freiburg hat in einer aktuellen Entscheidung die Voraussetzungen umrissen, unter denen Arbeitnehmern Weisungen des Arbeitgebers Folge leisten müssen, obwohl sie gegen religiöse Grundüberzeugungen des Arbeitnehmers verstoßen: ArbG Freiburg, Urteil vom 14.01.2010, 13 Ca 331/09.
- 10/083 Streit um Kopftücher an Spanischen Schulen
30.04.2010. In Deutschland wurde das Verbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen, Kopftücher zu tragen hitzig diskutiert. In Spanien ist derzeit in der Diskussion, auch Schülerinnen in der Schule das Tragen von Kopftüchern zu untersagen.
Arbeitsrecht aktuell 2009
- 09/225 Keine Diskriminierung wegen der Weltanschauung
04.12.2009. Die vorliegende Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Berlin befasst sich mit der Frage, ob die Ablehnung einer ehemals bei der Stasi tätigen Bewerberin eine Diskriminierung aufgrund der (marxistisch-leninistischen) Weltanschauung darstellen kann. ArbG Berlin, Urteil vom 30.07.2009, 33 Ca 5772/09.
- 09/151 Abmahnung wegen islamischer Baskenmütze in der Schule rechtens
24.08.2009. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass das Tragen einer Baskenmütze, die Haare, Haaransatz und Ohren einer Frau vollständig bedeckt und nach Lage des Falles ein aus Gründen des muslemischen Glaubens getragenes Kopftuch ersetzt, als religiöse Bekundung zu bewerten ist. Als religiöses Bekenntnis verstößt eine solche Kopfbedeckung gegen § 57 Abs.4 Satz 1 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. Sie kann daher von der Schulverwaltung untersagt werden kann: BAG, Urteil vom 20.08.2009, 2 AZR 499/08.
- 09/072 Verweigerung des Transports von Alkohol aus religiösen Gründen
30.04.2009. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass sich ein im Einzelhandel beschäftigter Lagerarbeiter nicht auf seinen moslemischen Glauben bzw. seine Glaubensfreiheit berufen kann, wenn er es dauerhaft ablehnt, Lagerarbeiten mit Getränkeflaschen zu verrichten, die alkoholische Getränke enthalten. Der Arbeitnehmer kann in einem solchen Fall wegen Arbeitsverweigerung gekündigt werden. Eine verbotene Diskriminierung wegen der Religion liegt dann nicht vor: LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.01.2009, 5 Sa 270/08.
Arbeitsrecht aktuell 2008
- 08/080: Kopftuchverbot bei den Cellitinnen zur Heiligen Maria
22.07.2008. Ein katholische Pflegeeinrichtung kann einer muslimischen Krankenschwester nicht ohne vorherige Abmahnung aus verhaltensbedingten Gründen kündigen, weil sie darauf besteht, bei der Arbeit ein islamisches Kopftuch zu tragen: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 06.03.2008, 19 Ca 7222/07.
- 08/066 Abmahnung wegen Tragens einer „islamischen Baskenmütze“
30.06.2008. Seit August 2006 gilt in Nordrhein-Westfalen ein gesetzliches Neutralitätsgebot für Lehrer (§ 57 Abs.4 Satz 1 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen). Diesem Gebot zufolge dürfen Lehrer in der Schule keine religiösen Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber den Schülern und Eltern zu gefährden oder zu stören. Unter Berufung auf diese Gesetzeslage hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf die Abmahnung einer muslimischen Schulmitarbeiterin wegen beharrlichen Tragens einer "muslimischen Baskenmütze" für rechtmäßig erklärt: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2008, 5 Sa 1836/07.
- 08/028 Wer die Musik bezahlt, bestimmt, was gespielt wird
21.02.2008. Das Diakonische Werk in Hamburg schrieb eine zeitlich befristete Sozialarbeiterstelle aus, die mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und der BRD zum Zwecke der beruflichen Integration von Einwanderern finanziert wurde. Die Stellenausschreibung verlangte von den Bewerbern die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche. Eine gebürtige Türkin und Moslemin bewarb sich um die Stelle und wurde abgelehnt, nachdem sie den ihr nahegelegten Kirchenbeitritt verweigerte. Die daraufhin eingeklagte Geldentschädigung wegen wegen glaubensbedingten Diskriminierung (§ 15 Abs.2 AGG) sprach das Arbeitsgericht Hamburg in Höhe von drei Monatsgehältern zu (Urteil vom 04.12.2007, 20 Ca 105/07).
Arbeitsrecht aktuell 2002
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Letzte Überarbeitung: 12. Oktober 2021
Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit einer möglicherweise zu Ihren Lasten gehenden und Ihrem Arbeitgeber zuzurechnenden Diskriminierung wegen der Religion oder Weltanschauung haben, beraten und unterstützen wir Sie gerne.
Wir Sind auch gerne behilflich, wenn es darum geht, Ihre rechtlichen Möglichkeiten und die weitere Vorgehensweise in Ihrem Fall abzuklären. Bitte beachten Sie, dass Sie nach dem Gesetz kurze Fristen für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche zu beachten haben.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Durchsetzung der aus einer religions- oder weltanschauungsbedingten Diskriminierung folgenden Ansprüche. Je nach Lage des Falles bzw. entsprechend Ihren Wünschen treten wir entweder nach außen nicht in Erscheinung oder aber wir verhandeln in Ihrem Namen mit Ihrem Arbeitgeber oder mit einem Vertreter der Gesellschafterversammlung.
Für eine möglichst rasche und effektive Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Arbeitsvertrag / Geschäftsführeranstellungsvertrag
- Gehaltsabrechnungen
- Unterlagen im Zusammenhang mit der Diskriminierung (falls vorhanden)
- Betriebsvereinbarung oder Dienstvereinbarung über die AGG-Beschwerdestelle (falls vorhanden)
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