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Religiöser Fundamentalismus steht Verbeamtung entgegen
17.01.2012. Das Bayerische Verwaltungsgericht (VG) München hat auf die Verhandlung vom 12.01.2012 die Klage eines Lehrers abgewiesen, der auf Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe geklagt hatte (VG München, Urteil vom 12.01.2012, M 5 K 10.2856).
In der dazu vorliegenden Pressemitteilung des VG München heißt es zur Begründung, die mündliche Verhandlung habe gezeigt, dass der Lehrer der Ideologie der Muslimbruderschaft und der Islamischen Gemeinde in Deutschland (IGD) nahestehe. Das Gericht habe nicht erkennen können, dass sich der Lehrer in einer "nach außen erkennbaren" Weise von der Ideologie dieser Gruppierungen disstanziert hätte. Diese Ideologie ist nach Ansicht des Gerichts gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet.
Unterstrichen wurde dieser Eindruck aus Sicht des Gerichts auch dadurch, dass der Lehrer einige radikale Texte auf seinem Computer gespeichert und in ihrer Diktion radikal gefärbte Texte selbst entworfen hatte.
Dem Lehrer nütze es im Ergebnis nichts, sich darauf zu berufen, er identifiziere sich "nur mit den religiösen Grundlagen der Muslimbruderschaft bzw. den mit der Verfassung in Einklang zu bringenden Teilen der Ideologie der IGD". Denn wenn das so sein sollte, hätte man eine "eindeutig nach außen erkennbare Distanzierung von den der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entgegenstehenden ideologischen Elementen der Muslimbruderschaft
und der IGD" erwarten können. Eine solche Distanzierung gab es aber nicht, so das VG München.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Lehrer kann die Zulassung der Berufung beantragen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Letzte Überarbeitung: 16. Dezember 2016
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