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Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederverheiratung?
12.09.2011. In einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) über die Frage entschieden, ob ein katholisches Krankenhaus einem katholischen Chefarzt aus verhaltensbedingten Gründen kündigen kann, weil dieser nach einer zivilen Scheidung seine neue Lebenspartnerin in kirchenrechtlich unzulässiger Weise geheiratet hatte.
Wir berichteten bereits über diesen Fall, über den in der zweiten Instanz das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschieden hat (Arbeitsrecht aktuell: 10/205 Zweite Heirat als Kündigungsgrund?).
Bei der Abwägung zwischen den Rechten des katholischen Arbeitgebers und der Privatsphäre des Chefarztes und seiner Ehefreiheit (Art. 6 Grundgesetz - GG) hat das BAG die Rechte des Chefarztes stärker gewichtet und daher pro Arzt entschieden: BAG, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10.
- Wiederverheiratung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses als Kündigungsgrund?
- Der Streitfall: Chefarzt eines katholischen Krankenhauses heiratet nach "weltlicher" Scheidung erneut
- Bundesarbeitsgericht entscheidet für die Privatsphäre des Chefarztes: Keine Kündigung wegen Wiederverheiratung
Wiederverheiratung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses als Kündigungsgrund?
Auch Arbeitnehmer kirchlicher Einrichtungen können sich auf den Kündigungsschutz nach dem KSchG berufen, müssen aber auch kirchliche Rechtsregeln beachten, die gemäß dem Arbeitsvertrag gelten. Daher können alltagsmoralische „Pflichtverstöße“ von Kirchenmitarbeitern eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.
Bei Kündigungsschutzklagen ist dann das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, das durch Art.140 Grundgesetz (GG) in Verb. mit Art.137 Abs.3 Weimarer Rechtsverfassung (WRV) und die Religionsfreiheit (Art. 4 GG) geschützt wird, mit dem staatlichen Arbeits- und Kündigungsschutzrecht in Einklang zu bringen. Hat der gekündigte Arbeitnehmer eine untergeordnete Position, ziehen kirchliche Arbeitgeber meist den kürzeren.
Aber wie ist es mit dem Chefarzt eines katholischen Krankenhauses - kann ihm wegen Wiederverheiratung gekündigt werden? Darum dreht sich ein Urteil des BAG vom 08.09.2011 (2 AZR 543/10).
Der Streitfall: Chefarzt eines katholischen Krankenhauses heiratet nach "weltlicher" Scheidung erneut
Ein Chefarzt an einem katholischen Krankenhaus wurde 2006 geschieden und lebte seitdem mit seiner neuen Lebenspartnerin in eheähnlicher Gemeinschaft. Dies wusste und duldete das Krankenhaus seit 2006 stillschweigend.
2008 heiratete er seine Lebensgefährtin standesamtlich. Das Krankenhaus erklärte daraufhin die ordentliche verhaltensbedingte Kündigung. Nach der Grundordnung des kirchlichen Dienstes hatte der Chefarzt durch die ungültige (zweite) Ehe einen erheblichen Pflichtverstoß begangen.
Mit seiner Kündigungsschutzklage hatte der Chefarzt vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf Erfolg (Urteil vom 30.07.2009, 6 Ca 2377/09) und auch in der Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 01.07.2010, 5 Sa 996/09 - wir berichteten in: Arbeitsrecht aktuell 10/205 Zweite Heirat als Kündigungsgrund?).
Bundesarbeitsgericht entscheidet für die Privatsphäre des Chefarztes: Keine Kündigung wegen Wiederverheiratung
Auch das BAG entschied für den Chefarzt. In der Pressemitteilung vom 08.09.2011 heißt es dazu, dass ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund im Sinne von § 1 KSchG nicht vorlag.
Der Chefarzt hatte zwar einen erheblichen Loyalitätsverstoß begangen, der „an sich“ eine Kündigung rechtfertigen würde. Dennoch überwogen letztlich seine Interessen.
Denn zum einen hatte das Krankenhaus seine Grundsätze nicht konsequent angewandt, indem es die nichteheliche Gemeinschaft des Chefarztes von 2006 bis 2008 schweigend geduldet hatte. Und zum anderen bekannte sich der Chefarzt nach wie vor zur katholischen Glaubens- und Sittenlehre. Dann aber gehen seine Privatsphäre und seine Ehefreiheit (Art.6 GG) vor.
Fazit: Wer als Führungskraft eine kirchliche Einrichtung repräsentiert, muss kirchliche Grundregeln der Lebensführung beachten, mögen sie auch noch so konservativ sein. Auf diese Regeln kann die Kirche eine Kündigung aber nur stützen, wenn sie den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Verbot widersprüchlichen Verhaltens beachtet. Daran kann eine Kündigung im Einzelfall scheitern.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10 (Pressemitteilung)
- Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2010, 5 Sa 996/09
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR)
- Handbuch Arbeitsrecht: Chefarzt
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Religion oder Weltanschauung
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung
- Arbeitsrecht aktuell: 19/049 BAG setzt Chefarzt-Urteil des EuGH um
- Arbeitsrecht aktuell: 18/224 EuGH entscheidet im Düsseldorfer Chefarzt-Fall gegen die Caritas
- Arbeitsrecht aktuell: 18/181a Gesteigerte Loyalitätspflichten christlicher Führungskräfte christlicher Arbeitgeber?
- Arbeitsrecht aktuell: 16/249 Kündigung wegen Wiederverheiratung als Diskriminierung
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- Arbeitsrecht aktuell: 12/235 Kündigung einer lesbischen Erzieherin
- Arbeitsrecht aktuell: 10/205 Zweite Heirat als Kündigungsgrund?
Hinweis: In der Zwischenzeit, d.h. nach Veröffentlichung dieses Artikels, hat das Gericht seine Entscheidungsgründe schriftlich abgefasst und veröffentlicht. Die Entscheidungsgründe im Volltext finden Sie hier:
Hinweis: In der Zwischenzeit, d.h. nach Veröffentlichung dieses Artikels, hat der Arbeitgeber gegen das BAG-Urteil vom 08.09.2011 (2 AZR 543/10) Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erhoben. Auf die Verfassungsbeschwerde hin hat das BVerfG das Urteil des BAG aufgehoben und den Fall zum BAG zurückverwiesen. Das BAG hat daraufhin den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Den Beschluss des BVerfG und eine Entscheidungsbesprechung sowie den Vorlagebeschluss des BAG und eine Entscheidungsbesprechung dazu finden Sie hier:
- Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 28.07.2016, 2 AZR 746/14 (A)
- Arbeitsrecht aktuell: 16/249 Kündigung wegen Wiederverheiratung als Diskriminierung
- Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.10.2014, 2 BvR 661/12
- Arbeitsrecht aktuell: 14/388 Kündigung durch kirchliche Arbeitgeber aus sittlich-moralischen Gründen
Hinweis: In der Zwischenzeit, d.h. nach Veröffentlichung dieses Artikels, hat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Wathelet zu dem Fall Stellung genommen. Eine Bewertung seiner Schlussanträge finden Sie hier:
Hinweis: In der Zwischenzeit, d.h. nach Erstellung dieses Artikels, hat der EuGH in dieser Sache entschieden und ist den Anträgen des Generalanwalts gefolgt. Das EuGH-Urteil und eine kurze Bewertung finden Sie hier:
- Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 09.11.2018, C-68/17
- Arbeitsrecht aktuell: 18/224 EuGH entscheidet im Düsseldorfer Chefarzt-Fall gegen die Caritas
Letzte Überarbeitung: 16. November 2020
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