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Streit um Kopftücher an spanischen Schulen
In Spanien wird derzeit diskutiert, ob auch Schülerinnen das Tragen eines Kopftuches in der Schule verboten werden kann.
- Kopftuchverbot an Spaniens Schulen
- Situation in Deutschland
- Protest gegen die Entscheidung in Spanien
Kopftuchverbot an Spaniens Schulen
Auch an Spaniens Schulen sieht man muslimische Schülerinnen, die ihre Haare mit einem Kopftuch verdecken. Vor allem Töchter von Einwandern aus Nordafrika fallen damit auf - und aus dem Rahmen der an manchen Schulen geltenden Schulordnung. Derzeit sorgt in Spanien der Fall einer 16-jährigen Marokkanerin für Streit. Sie wurde in der Madrider Vorstadt Pozuelo de Alarcón in einer staatlichen Schule vom Unterricht ausgeschlossen, da sie ihr Kopftuch nicht ablegen wollte. Die Schule berief sich darauf, dass die Schulordnung das Tragen von Kopfbedeckungen im Unterricht verbiete.
Aufgrund dieser Entscheidung kündigten islamische Verbände Protestaktionen und gerichtliche Schritte an. Ihrer Ansicht nach verstößt der umstrittene Ausschluss vom Unterricht gegen die spanische Verfassung, d.h. gegen das dort verankerte Recht auf Bildung.
Situation in Deutschland
In Deutschland ist zwar muslimischen Schülerinnen das Tragen von Kopftüchern nicht untersagt, doch gelten Kopftuchverbote in manchen Bundesländern auf landesgesetzlicher Grundlage für Lehrerinnen. Und diese sind rechtlich wirksam. So hat das Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 20.08.2009, 2AZR 499/08 entschieden, dass das Tragen einer Baskenmütze, die Haare, Haaransatz und Ohren einer Frau vollständig bedeckt und nach Lage des Falles ein aus Gründen des moslemischen Glaubens getragenes Kopftuch ersetzt, als religiöse Bekundung nach den Vorschriften des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes anzusehen ist und daher von der Schulverwaltung zurecht untersagt werden kann (wir berichteten darüber in: Arbeitsrecht aktuell 09/151 Abmahnung wegen islamischer Baskenmütze in der Schule rechtens). Soweit ein solches Kopftuchverbot für Lehrerinnen gilt, geht das Prinzip der Neutralität des Staates und seiner Schulen dem Schutz der Religionsfreiheit vor.
Protest gegen die Entscheidung in Spanien
In Spanien haben sich bereits Mitschülerinnen mit der ausgeschlossenen 16-Jährigen solidarisiert und sich ebenfalls Kopftücher aufgesetzt. Während sich konservative Politiker auf die Seite der Schulleitung stellten und das Kopftuch-Verbot rechtfertigten, sprach sich der spanische Vizeregierungschef Manuel Chaves für eine gesetzliche Regelung aus. Bisher können spanische Schulen selbst entscheiden, ob sie das Tragen von Kopftüchern zulassen wollen oder nicht. Die amtierende sozialistische Regierung von Ministerpräsident José Luis Rodríguez Zapatero ist in dieser Frage zwiegespalten. Während die Ministerin für Gleichberechtigung, Bibiana Aido, nach eigenem Bekunden Kopftücher "nicht mag", betonte Bildungsminister Angel Gabilondo den Vorrang des Rechts auf eine Schulbildung..
Ob ein auch für Schülerinnen geltendes gesetzliches Kopftuchverbot mit den Vorgaben des europäischen Rechts zu vereinbaren wäre, ist zweifelhaft. Immerhin verlangt Art.3 Abs.1 Buchstabe b) der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 (Richtlinie 2000/78/EG) die Diskriminierungsfreiheit in Bezug auf "den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung, einschließlich der praktischen Berufserfahrung". Wenn man den Besuch allgemeinbildender Schulen auch zur "Berufsausbildung" im weiteren Sinne zählt, darf es auch hier keine Schlechterstellung aus religiösen Gründen geben.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Religion oder Weltanschauung
- Arbeitsrecht aktuell 09/151 Abmahnung wegen islamischer Baskenmütze in der Schule rechtens
Letzte Überarbeitung: 16. September 2016
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