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Kündigung und Diskriminierung
05.12.2011. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierungen im Arbeitsleben, u.a. jede Diskriminierung wegen einer Behinderung. Wer diskriminiert wird, kann eine Entschädigung verlangen, so z.B., wenn man wegen einer Behinderung nicht eingestellt wird.
Ob man aber auch eine Entschädigung beanspruchen kann, wenn man wegen einer Behinderung eine Kündigung erhalten hat, ist umstritten. Denn das AGG schreibt vor, dass für Kündigungen "ausschließlich die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz" gelten sollen (§ 2 Abs.4 AGG). In vielen Kommentaren wird daher die Meinung vertreten, dass es für diskriminierende Kündigung keine Geldentschädigung nach dem AGG geben kann. Das Arbeitsgericht (ArbG) Stuttgart hat vor kurzem andersherum entschieden (Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10).
- Kündigung aufgrund einer Diskriminierung - ohne Geldentschädigung?
- Arbeitsgericht Stuttgart: Bei diskriminierender Kündigung kann Entschädigung verlangt werden
Kündigung aufgrund einer Diskriminierung - ohne Geldentschädigung?
Wer aufgrund einer Diskriminierung nicht eingestellt wird, hat nach § 15 Abs.2 AGG einen Entschädigungsanspruch. Noch stärker ist die Persönlichkeitsrechtsverletzung, wenn ein schon begründetes Arbeitsverhältnis aus diskriminierenden Gründen gekündigt wird. Eine solche Kündigung ist zwar unwirksam, doch müsste der Gekündigte das per Kündigungsschutzklage klären lassen - was er aber vielleicht nicht möchte.
Da in solchen Fällen gemäß § 2 Abs.4 AGG die allgemeinen Kündigungsschutzvorschriften gelten sollen, ist klar, dass die Unwirksamkeit einer diskriminierenden Kündigung nicht mit dem AGG begründet werden kann (und auch nicht mit dem AGG begründet werden muss). Aber ist § 2 Abs.4 AGG eine generelle AGG-Anwendungssperre für Kündigungsfälle, so dass es für diskriminierende Kündigungen keine Geldentschädigung nach dem AGG geben kann?
Nein, so hatte bereits das Landesarbeitsgericht (LAG) Bremen vor gut einem Jahr entschieden (Urteil vom 29.06.2010, 1 Sa 29/10 - wir berichteten in: Arbeitsrecht aktuell: 10/161 Geldentschädigung für diskriminierende Kündigung). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Frage bisher offen gelassen, zeigte aber Sympathie für diese Meinung (vgl. Urteil vom 22.10.2009, 8 AZR 642/08).
Arbeitsgericht Stuttgart: Bei diskriminierender Kündigung kann Entschädigung verlangt werden
Ein Installateur, der chronische Knieprobleme hatte, wurde von einem Zeitarbeitsunternehmen auf der Grundlage eines ausführlichen Bewerberfragenbogens angestellt. Der Fragebogen enthielt viele unzulässige Fragen zum Gesundheitszustand. Noch in der Probezeit stürzte er und verletzte sich am Knie. Daraufhin erhielt er die Kündigung.
Er erhob keine Kündigungsschutzklage, sondern klagte auf Entschädigung nach § 15 Abs.2 AGG, da er in der Kündigung eine behinderungsbedingte Diskriminierung sah. Das Arbeitsgericht sah das auch so und verurteilte den Arbeitgeber zur Zahlung von 2.500 EUR, weil dieser die für eine Diskriminierung sprechenden Indizien nicht widerlegen konnte (vgl. § 22 AGG).
Fazit: Sprechen konkrete Indizien dafür, dass eine Kündigung auf einer Diskriminierung beruht, kann der Gekündigte auch ohne Kündigungsschutzklage eine Entschädigung einklagen. Im Prozess muss der Arbeitgeber darlegen, dass keine Diskriminierung vorlag.
Dabei kann es auf die gesamte Vorgeschichte der Kündigung ankommen. In der Probezei gekündigte Arbeitnehmer sollten daher bei Anhaltspunkten für eine Diskriminierung vorsorglich ihre möglichen Entschädigungsansprüche innerhalb der gesetzlichen Fristen geltend machen (§ 15 Abs.4 AGG; § 61b Abs.1 Arbeitsgerichtsgesetz).
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10
- Arbeitsgericht Stuttgart (Webseite)
- Handbuch Arbeitsrecht: Behinderung, Menschen mit Behinderung
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierung - Allgemein
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierung - Anwendungsbereich des gesetzlichen Schutzes
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierung - Rechte Betroffener
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Behinderung
- Handbuch Arbeitsrecht: Schwerbehinderung, schwerbehinderter Mensch
- Arbeitsrecht aktuell: 18/214 Krankheitsbedingte Kündigung als Diskriminierung wegen einer Behinderung
- Arbeitsrecht aktuell: 17/177 Sozialauswahl und Altersrente
- Arbeitsrecht aktuell: 15/208 Wiederholte Kündigung als Diskriminierung
- Arbeitsrecht aktuell: 15/204 Kündigung wegen Rente durch den Arbeitgeber
- Arbeitsrecht aktuell: 13/367 Diskriminierung wegen Kündigung
- Arbeitsrecht aktuell: 13/299 Keine Diskriminierung durch Kündigung bei Schwangerschaft
- Arbeitsrecht aktuell: 10/161 Geldentschädigung für diskriminierende Kündigung
Letzte Überarbeitung: 31. August 2018
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