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20/105a Unterstützung von Menschen mit Behinderung in der Corona-Krise
12.10.2020. Viele Werkstätte, in denen Menschen mit Behinderungen arbeiten, haben stark durch die Corona-Krise gelitten. Vielfach wurden Betretungsverbote wie auch Beschäftigungsverbote gegen Menschen mit Behinderungen aus Gründen des Infektionsschutzes von den Länder erlassen. Dies wird sich voraussichtlich auf die Arbeitsergebnisse der Werkstätte auswirken. Da die Arbeitsentgelte der Beschäftigen von den Gewinne dieser Werkstätte abhängen, drohen den beschäftigen Menschen mit Behinderung erhebliche Verluste.
Da die Beschäftigen mit Behinderung in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis stehen, können diese kein Kurzarbeitergeld beziehen.
Damit diese Menschen nun keine Entgelteinbußen erleiden müssen, hat die Bunderegierung mit Zustimmung des Bundesrates die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) geändert.
Dafür sollen die Mittel der Integrationsämter der Länder gestärkt werden. Diese stammen aus der Ausgleichsabgabe, die von Betrieben bezahlt wird, die ihrer Pflicht zur Besetzung eines bestimmten Anteils ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen nicht (ausreichend) genügt (§ 160 Neuntes Sozialgesetzbuch - SGB IX).
Diese Mittel dürfen die Integrationsämter jedoch nicht vollständig behalten: Gem. § 36 S.1 SchwbAV leiten die Integrationsämter 20 Prozent an den Ausgleichsfond des Bundes weiter. Für dieses Jahr verzichtet der Bund jedoch einmalig auf die Hälfte der Abgaben, also auf zehn Prozent (§ 36 S.4 SchwbAV), sodass den Integrationsämtern rund 70 Millionen EUR mehr zur Verfügung stehen.
Die 70 Millionen EUR sollen als Förderungen an die Werkstätte gehen. Über die konkrete Höhe der Förderung der jeweiligen Werkstatt dürfen die Integrationsämter nach ihrem Ermessen und in eigener Verantwortung entscheiden. Die Förderungen sind ihrerseits an den Zweck gebunden, die Verluste der Beschäftigen mit Behinderung auszugleichen.
Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, lobt diese Änderung: "Gemeinsam mit den Ländern haben wir uns in den letzten Wochen intensiv mit der Frage beschäftigt, wie für Werkstattbeschäftigte die infolge der Corona-Krise wegbrechenden Entgelte gesichert werden können. Mit den aktuellen Änderungen verbleibt den Integrationsämtern mehr Geld für ihre Aufgaben und wir vermeiden, dass Werkstattbeschäftigte allein auf die Grundsicherung verwiesen werden. Das wäre nicht angemessen."
Die Tätigkeiten des Ausgleichsfond des Bundes werden dadurch nicht beeinträchtigt, so die Bundesregierung. Da dieses noch ein Vermögen von rund 146 Millionen EUR innehat, besteht auch in Zukunft noch Handlungsspielraum für die Förderungen von Projekten.
Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Werkstätten für Menschen mit Behinderungen erhalten in der Corona-Krise zielgerichtete Hilfen, Pressemitteilung vom 17.06.2020
- Vierte Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung, Regierungsentwurf vom 17.06.2020
- Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV)
- Handbuch Arbeitsrecht: Behinderung, Menschen mit Behinderung
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Letzte Überarbeitung: 16. November 2021
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