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Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
12.02.2021. Am 03.02.2021 hat das Bundeskabinett das Teilhabestärkungsgesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen im Alltag mehr Chancen und eine verstärkte gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Inhaltlich sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, dass Assistenzhunde zukünftig zu typischerweise der Allgemeinheit zugänglichen Anlagen und Einrichtungen Zutritt erhalten sollen, selbst wenn Hunde ansonsten verboten sind. Dadurch soll die Akzeptanz für Assistenzhunde gestärkt werden und Menschen mit Behinderungen mehr Teilnahme zu ermöglichen. Diese Regelung gilt sowohl für öffentliche als auch für private Einrichtungen.
Zudem enthält der Gesetzesentwurf eine neue Gewaltschutzregelung, die Leistungserbringer von Reha- und Teilhabeleistungen verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Schutz vor Gewalt zu gewährleisten.
Auch die Ausbildung von Menschen mit Behinderungen soll durch das neue Gesetz gefördert werden. Dafür wird das Budget für Ausbildung erweitert, sodass auch Menschen, die bereits in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, gefördert werden können.
Außerdem wird die Regelung zum leistungsberechtigten Personenkreis in der Eingliederungshilfe des SGB IX in einer modernen, diskriminierungsfreien Sprache vorgenommen.
Schließlich sieht der Gesetzesentwurf auch eine Vereinfachung und Beschleunigung des Antragsverfahrens für Kurzarbeit vor. Damit reagiert die Bundesregierung auf den starken Anstieg der Anträge aufgrund der Corona-Pandemie. Künftig können Anträge auch elektronisch über die bestehenden Meldeverfahren erfolgen.
Zudem reagiert die Bundesregierung mit dem Entwurf auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) letzten Jahres (Beschluss vom 7. Juli 2020, 2 BvR 696/12). In diesem Beschluss erklärte das BVerfG einen Teil des kommunalen Bildungspakets im SGB XII für verfassungswidrig, da er eine unzulässige Aufgabenübertragung durch Bundesgesetz auf Kommunen darstellte und somit gegen das Durchgriffsverbot des Art. 87 Abs. 1 S. 7 Grundgesetz verstieß.
Daher sieht der Entwurf eine landesrechtliche Bestimmung der Träger von Sozialhilfen im SGB XII vor. Somit sollen künftig die Länder bestimmten, wer Träger der Sozialhilfe ist.
Bundesminister Hubertus Heil erklärte zu dem Gesetzesentwurf: „Wir wollen die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich weiter ausbauen. Eine inklusive Gesellschaft – das ist das Ziel, auf das wir hinarbeiten.“
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Mehr Chancen für Menschen mit Behinderungen, Pressemitteilung vom 03.02.2021
- Teilhabestärkungsgesetz, Gesetzesentwurf der Bundesregierung, 03.02.2021
- Handbuch Arbeitsrecht: Behinderung, Menschen mit Behinderungen
- Handbuch Arbeitsrecht: Coronavirus und Arbeitsrecht
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Behinderung
- Handbuch Arbeitsrecht: Schwerbehinderung, schwerbehinderter Mensch
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
- Arbeitsrecht aktuell: 20/105a Unterstützung von Menschen mit Behinderung in der Corona-Krise
- Arbeitsrecht aktuell: 19/120 Kündigungsschutz Schwerbehinderter bei Massenentlassungen
- Arbeitsrecht aktuell: 16/291 Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz
Letzte Überarbeitung: 2. September 2021
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