Geschäftsführer - Rechtsberatung: Anwalt Hannover
Wir sind eine auf das Arbeitsrecht und GmbH-Geschäftsführerrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Wir beraten und vertreten Unternehmen, Geschäftsführer und leitende Angestellte bundesweit in allen Vertragsangelegenheiten sowie im Falle einer Kündigung oder Abberufung.
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht verfügen über langjährige praktische Erfahrung bei der Ausgestaltung, Änderung und Beendigung von Geschäftsführerverträgen und ergänzenden Vereinbarungen, insbesondere zum Thema Vergütung, Haftung und Haftungsbegrenzung.
In unserer Anwaltskanzlei in Hannover unterstützt Sie unsere Arbeitsrechtsexpertin Rechtsanwältin Nina Wesemann, Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Unsere Anwälte in der Innenstadt von Hannover gegenüber der Oper können Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 19:00 Uhr unter folgender Anschrift erreichen:
HENSCHE Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht
Kanzlei Hannover
Rechtsanwältin Nina Wesemann, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Georgstraße 38, 30159 Hannover
Telefon: 0511 - 899 77 01
Telefax: 0511 - 899 77 02
E-Mail: hannover@hensche.de
Anfahrt
Besuchen Sie auch unser Online-Handbuch zum Arbeitsrecht, erstellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche. Hier finden Sie viele Tipps und Informationen, die Sie als Geschäftsführer oder leitender Angestellter interessieren könnten:
- Abfindung
- Arbeitsvertrag und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Aufhebungsvertrag
- Befristung des Arbeitsvertrags
- Chefarzt
- Chefarztvertrag
- Dienstwagen
- Geschäftsführer (GmbH)
- Geschäftsführerhaftung
- Geschäftsführervertrag
- Geschäftsführer - Kündigung
- Gratifikation
- Kündigung des Arbeitsvertrags (Überblick)
- Kündigungsfristen
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Leitender Angestellter
- Mustervertrag „Arbeitsvertrag leitender Angestellter“
- Mustervertrag „Aufhebungsvertrag Geschäftsführer“
- Mustervertrag „Geschäftsführervertrag“
- Provision
- Tantieme
- Urlaub, Urlaubsanspruch
- Versetzung
- Weisungsrecht
- Wettbewerbsverbot
- Zeugnis
- Zielvereinbarung
Kontakt:
Letzte Überarbeitung: 25. Juni 2021
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
Bewertung:
HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.
Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw.
bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig.
Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.
© 1997 - 2024:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de