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Mustervertrag: Aufhebungsvertrag Geschäftsführer
Stichworte: Aufhebungsvertrag, Geschäftsführer, Abfindung,
Weiterführende Stichworte: Geschäftsführerkündigung, Geschäftsführervertrag, Abwicklungsvertrag , Freistellung, Kündigungsfristen
Im folgenden finden Sie ein Vertragsmuster „Aufhebungsvertrag Geschäftsführer“.
Wenn Sie sich an diesem Mustervertrag „Aufhebungsvertrag Geschäftsführer“ orientieren möchten oder diesen übernehmen wollen, sollten Sie darauf achten, dass Ihnen seine Bedeutung als Beispielstext in allen Einzelheiten wirklich klar ist. Bedenken Sie bitte, dass Sie mit der Entscheidung für einen bestimmten Vertragstext Rechtsfolgen herbeiführen, die in Ihrem konkreten Fall aber vielleicht nicht die richtigen sind. Sollte Ihnen daher irgend etwas unklar sein, lassen Sie sich besser anwaltlich beraten.
Bitte beachten Sie, dass die hier gegebenen Formulierungsvorschläge unverbindlich sind, d.h. keine Rechtsberatung im Einzelfall darstellen. Wir übernehmen daher keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.
_________________________________________
Aufhebungsvertrag
zwischen
der Muster-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Max Muster,
Musterstraße 1, 11111 Musterstadt
- im folgenden: „Gesellschaft“ -
und
Herrn Moritz Mustermann
Mustermannstraße 1, 11111 Musterstadt
- im folgenden: „Geschäftsführer“ -
§ 1 Beendigung des Dienstverhältnisses
Der Geschäftsführer ist mit Gesellschafterbeschluss vom XX.XX.20XX [alternativ: mit Gesellschafterbeschluss vom heutigen Tage als Gesellschafter abberufen worden]. Die Gesellschaft wird die Abberufung unverzüglich zur Eintragung beim Handelsregister anmelden. Vor diesem Hintergrund heben die Parteien hiermit das zwischen ihnen bestehende Dienstverhältnis einvernehmlich zum XX.XX.20XX auf.
§ 2 Abfindung
Der Geschäftsführer erhält als Ausgleich für den Verlust des Dienstverhältnisses eine Abfindung in Höhe von __________ EUR (in Worten: ___________________ EUR) brutto. Der Abfindungsanspruch entsteht mit Abschluss dieser Vereinbarung und ist ab diesem Zeitpunkt vererblich. Die Abfindung ist fällig und zahlbar zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß Paragraph 1.) dieser Vereinbarung.
§ 3 Recht zur vorzeitigen Vertragsauflösung
Der Geschäftsführer hat das Recht, das Dienstverhältnis durch einseitige schriftliche Erklärung mit einer Ankündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende vorzeitig zu beenden. In diesem Fall erhöht sich die Abfindung um fünfzig Prozent der durch die vorzeitige Beendigung entfallenden Bruttogehälter. Die Abfindung wird dementsprechend früher fällig.
§ 4 Zeugnis
Die Gesellschaft erteilt dem Geschäftsführer ein auf den Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses datiertes qualifiziertes Zeugnis mit der üblichen Dankes- und Bedauernsformel sowie mit der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung „sehr gut“.
[Alternativ: Die Gesellschaft erteilt dem Geschäftsführer ein auf den Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses datiertes qualifiziertes Zeugnis entsprechend dem Zeugnisentwurf, der dieser Vereinbarung als Anlage beiliegt.]
[Alternativ: Die Gesellschaft erteilt dem Geschäftsführer ein auf den Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses datiertes qualifiziertes Zeugnis mit der üblichen Dankes- und Bedauernsformel sowie mit der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung „sehr gut“. Der Geschäftsführer hat das Recht, einen Entwurf zu überreichen, von dem die Gesellschaft nur aus wichtigem Grunde abweichen kann.]
§ 5 Freistellung, Urlaubsgewährung, Freizeitausgleich
Die Gesellschaft stellt den Geschäftsführer ab dem XX.XX.20XX bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses widerruflich von der Arbeit frei.
Während der Zeit vom XX.XX.20XX bis zum XX.XX.20XX erfolgt die Freistellung unwiderruflich. Die Parteien sind darüber einig, dass mit der unwiderruflichen Freistellung etwaige Urlaubs- und Freizeitausgleichsansprüche in Natur gewährt bzw. ausgeglichen sind.
§ 6 Entlastung [alternativ: Generalbereinigung]
Die Gesellschaft billigt die gesamte bis zum Beginn der Freistellung geleistete Tätigkeit des Geschäftsführers und erteilt ihm insoweit Entlastung. Ein entsprechender Beschluss der Gesellschafter wird dem Geschäftsführer bis zum XX.XX.20XX übermittelt.
[Alternativ bei gewünschter Generalbereinigung:] Die Gesellschaft billigt die gesamte bis zum Beginn der Freistellung geleistete Tätigkeit des Geschäftsführers und verzichtet auf Schadensersatzansprüche wegen aller etwaiger Pflichtverletzungen des Geschäftsführers, ob bekannt oder unbekannt.
§ 7 Gehaltsansprüche
Die Gesellschaft zahlt an den Geschäftsführer bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses das ihm zustehende reguläre Gehalt in Höhe von XX.XXX,XX EUR brutto pro Monat. Zusätzlich zahlt die Gesellschaft zum Ausgleich für etwaige Ansprüche auf Prämien, Gratifikationen, Provisionen und/oder anteilige Einmalzahlung für das Jahr 20XX einen weiteren einmaligen Betrag von XX.XXX,XX EUR brutto, der zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig und zahlbar ist.
§ 8 Rückgabe von Firmeneigentum
Der Geschäftsführer händigt spätestens bis zum XX.XX.20XX folgende der Gesellschaft gehörende Sachen an diese aus:
• Mobiltelefon der Marke XXXXXXXXXX
• Firmen-Pkw, amtl. Kennzeichen: XXXXXXXXXX
• Notebook / Laptop der Marke XXXXXXXXXX
• Firmenschlüssel
Darüber hinausgehende, zum Betrieb gehörende Sachen befinden sich nicht im Besitz des Geschäftsführers.
§ 9 Pflicht zur Meldung bei der Agentur für Arbeit
Der Geschäftsführer wurde darüber informiert, dass er nach § 38 Abs.1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) zur frühzeitigen Arbeitssuche verpflichtet ist. Insbesondere ist er verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Beendigung seines Beschäftigungsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Liegen zwischen Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Der Geschäftsführer ist auch dazu verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.
Der Geschäftsführer wurde auch darüber informiert, dass der Abschluss der vorliegenden Vereinbarung auch bei unverzüglicher Meldung eine Sperrzeit zur Folge haben kann.
§ 10 Ausgleichsklausel
Mit der Erfüllung der in dieser Vereinbarung niedergelegten Pflichten sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus dem Dienstverhältnis und aus seiner Beendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund, erfüllt. Dies betrifft nicht etwaige Ansprüche bzw. Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und den Anspruch auf Aushändigung der Arbeitspapiere.
§ 11 Schlussbestimmungen
Der vorliegende Vertrag wurde zweifach ausgefertigt und von beiden Parteien unterschrieben. Dem Geschäftsführer wurde eine Ausfertigung dieses Vertrags ausgehändigt.
Musterstadt, den XX.XX.20XX
_____________________
(Unterschrift Gesellschaft)
_____________________
(Unterschrift Geschäftsführer)
Letzte Überarbeitung: 5. Januar 2019
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