HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

HANDBUCH ARBEITSRECHT

Ge­schäfts­füh­rer­ver­trag

In­for­ma­tio­nen zum The­ma Ge­schäfts­füh­rer­ver­trag: Hen­sche Rechts­an­wäl­te, Kanz­lei für Ar­beits­recht
Dokument mit Unterschriftenzeile und Füller

Der Ge­schäfts­füh­rer­ver­trag ist ein Dienst­ver­trag und bil­det die fi­nan­zi­el­le Grund­la­ge für die Tä­tig­keit als GmbH-Ge­schäfts­füh­rer.

Der Ge­schäfts­füh­rer­ver­trag re­gelt die Ver­gü­tung des Ge­schäfts­füh­rers, den Ur­laubs­an­spruch, die Pflicht der Ge­sell­schaft zur Ent­gelt­fort­zah­lung bei Krank­heit und ggf. ei­ne Dienst­wa­gen­be­rech­ti­gung.

Ge­schäfts­füh­rer­ver­trag ist ei­ne an­de­re Be­zeich­nung für Ge­schäfts­füh­rer­an­stel­lungs­ver­trag. In­for­ma­tio­nen zu die­sem Ver­trag fin­den Sie un­ter dem Stich­wort "Ge­schäfts­füh­rer­an­stel­lungs­ver­trag" und un­ter Mus­ter­ver­trag „Ge­schäfts­füh­rer­ver­trag“.

Letzte Überarbeitung: 6. Juli 2019

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