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Abfindung: Diskriminierung durch Staffelung nach Altersgruppen?
Als Ausgleich sind Abfindungen üblich. Sie dürfen gemäß § 10 Satz 3 Nr. 6 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) „nach Alter oder Betriebszugehörigkeit“ gestaffelt werden, d.h. ältere Arbeitnehmer besser stellen, um die mit zunehmendem Alter schlechteren Arbeitsmarktchancen durch eine Betonung des Lebensalters bei der Abfindungsberechnung auszugleichen.
Diese altersbedingte Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer ist keine verbotene Diskriminierung (§§ 1, 7 AGG). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied nun, ob § 10 AGG auch eine Abfindungsstaffelung nach Altersgruppen in Zehnjahresschritten erlaubt (Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 764/09).
Die Höhe der Abfindung wurde im Streitfall aus einem pro Lebensjahrzehnt gestaffelten Faktor, der Betriebszugehörigkeit und dem Bruttomonatsverdienst errechnet. Eine 38jährige Kundenberaterin erhielt deshalb eine geringere Abfindung als die über 40jährigen Arbeitnehmer und klagte auf die Differenz. Ohne Erfolg: Das BAG hielt die Berechnung für rechtens und bestätigte damit das Sächsische Landesarbeitsgericht (Urteil vom 18.09.2009, 3 Sa 640/08) und das Arbeitsgericht Leipzig.
Fazit: Sozialpläne können gemäß § 10 Satz 3 Nr.6 AGG vorsehen, dass Abfindungen mit dem Alter und mit der Betriebszugehörigkeit steigen, was auf eine doppelte Besserstellung älterer Arbeitnehmer hinausläuft (da ältere meist auch länger beschäftigt sind als jüngere). Auch die Bildung von Altersgruppen ist erlaubt. Allerdings müssen Abfindungssteigerungen zugunsten höherer Altersgruppen "angemessen" sein, d.h. die 40-49jährigen dürfen nicht z.B. doppelt so viel bekommen wie die 30-39jährigen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 764/09 (Pressemitteilung)
- Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.09.2009, 3 Sa 640/08
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Hinweis: In der Zwischenzeit, d.h. nach Erstellung dieses Artikels, hat das Gericht seine Entscheidungsgründe schriftlich abgefasst und veröffentlicht. Die Entscheidungsgründe im Volltext finden Sie hier:
Letzte Überarbeitung: 4. Mai 2020
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