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Abfindung und Rente
Ergibt sich die Abfindung aus einem Sozialplan, gucken die kurz vor der Rente stehenden Entlassenen aber meist in die Röhre. Denn da sie ohnehin demnächst aufgrund ihres Alters aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden und eine Rente beziehen würden, sehen Sozialpläne für sie meist eine deutlich geringere Abfindung vor - wenn überhaupt. Betroffene sehen das als Diskriminierung wegen ihres Alters an, können sich damit aber vor Gericht nur selten durchsetzen.
Denn Sozialpläne können die den Anspruch auf eine Abfindung kürzen, wenn der Entlassene demnächst eine Rente beziehen kann. Diese Rechtsprechung hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen vor kurzem bestätigt (Urteil vom 29.09.2011, 7 Sa 323/11).
- Abfindung trotz kurz bevorstehender Rente - oder gerade deshalb?
- LAG Niedersachsen: Für Arbeitnehmer, die kurz vor der Rente stehen, können Sozialpläne eine Mini-Abfindung vorsehen
Abfindung trotz kurz bevorstehender Rente - oder gerade deshalb?
Wer kurz vor der (Alters-)Rente steht, ist älter als die meisten seiner Kollegen, die aber nach den meisten Sozialplänen eine höhere Abfindung erhalten. Das ist eine mittelbare Benachteiligung der älteren Arbeitnehmer wegen ihres Alters. Allerdings ist diese Schlechterstellung rechtens, wenn sie „durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt“ und „objektiv und angemessen“ ist und wenn auch die Mittel zur Zieleerreichung "angemessen und erforderlich“ sind (§ 10 Sätze 1 und 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG).
Als "legitimes Ziel" gilt in der Rechtsprechung, dass ältere Arbeitnehmer infolge der kurz bevorstehenden Rente von der Kündigung nicht so hart getroffen werden wie die jüngeren. Und genau das steht auch in § 10 Satz 3 Nr.6 AGG: Danach können Arbeitnehmer von den Leistungen eines Sozialplans sogar ganz ausgeschlossen werden, wenn sie aufgrund der nahe bevorstehenden Rentenberechtigung wirtschaftlich abgesichert sind.
Allerdings muss ja nicht jeder Rentenberechtigte auch in Rente gehen. Auch ein "Methusalem" mit 65 Jahren kann ja, Rente hin Rente her, weiter arbeiten, und dann wäre eine Abfindung als finanzielle Überbrückung bis zum nächsten Job sinnvoll. Und überhaupt - ist eine Abfindung nicht auch eine Dankeschön für die Lebensleistung, die der entlassene für seinen Arbeitgeber erbracht hat?
LAG Niedersachsen: Für Arbeitnehmer, die kurz vor der Rente stehen, können Sozialpläne eine Mini-Abfindung vorsehen
Ein Pharmaunternehmen zahlte betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmern Abfindungen auf Grundlage eines Sozialplans. Dieser sah für Arbeitnehmer zwischen 51-59 die höchste Abfindung vor (bis zu 200.000 EUR), für Arbeitnehmer ab 62 aber nur noch eine Trostpflaster-Abfindung von zwei Monatsgehältern. Ein 64jähriger erhielt 10.650,00 EUR Abfindung - statt 123.000,00 EUR, die er bekommen hätte, wenn die Abfindungsformel der 51 bis 59jährigen auf ihn anwendbar wäre. Er fühlte sich diskriminiert und klagte die Differenz ein.
Ohne Erfolg - denn das LAG wies seine Klage ab wie schon zuvor das Arbeitsgericht Göttingen (Urteil vom 09.02.2011, 4 Ca 363/10). Denn Sozialpläne werden nicht von den Arbeitsgerichten gemacht, sondern von Arbeitgebern und Betriebsräten. Und die haben dabei einen großen Gestaltungsspielraum. Sie dürfen daher Arbeitnehmer, die kurz vor der Rente stehen, schlechter behandeln als Jüngere, da Jüngere meist noch länger arbeiten müssen und daher von einer Kündigung härter getroffen werden.
Fazit: Wer mit einer eher kleinen Abfindung entlassen wird, weil er demnächst eine Rente beziehen kann, schaut meist auf die Vergangenheit und sieht seine Lebensleistung unfair bewertet. Auch Stichtagsregelungen können hart sein ("wäre ich zwei Wochen jünger, würde ich 50.000 EUR mehr Abfindung bekommen."). Alles Jammern hilft aber rechtlich nichts. Denn die Sozialpläne nach dem Motto "Je näher die Rente, desto kleiner die Abfindung" sind zulässig. Allenfalls der Vortrag, dass man weiter arbeiten möchte, könnte die Gerichte infolge des EuGH-Urteils in Sachen Andersen zum Nachdenken veranlassen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 29.09.2011, 7 Sa 323/11
- Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Webseite)
- Handbuch Arbeitsrecht: Abfindung
- Handbuch Arbeitsrecht: Abfindung und Diskriminierung
- Handbuch Arbeitsrecht: Abfindung und Diskriminierung - Alter
- Handbuch Arbeitsrecht: Sozialplan
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Alter
- Arbeitsrecht aktuell: 20/056 Einigungsstelle kann Rentennahe von Sozialplanleistungen ausschließen
- Arbeitsrecht aktuell: 13/314 Altersdiskriminierung beim Übergang in den Ruhestand
- Arbeitsrecht aktuell: 13/279 Altersdiskriminierung bei der betrieblichen Altersvorsorge
- Arbeitsrecht aktuell: 11/130 Keine Diskriminierung aufgrund geringerer Abfindung bei Erwerbsminderungsrente
- Arbeitsrecht aktuell: 11/087 Abfindung: Diskriminierung durch Staffelung nach Altersgruppen?
- Arbeitsrecht aktuell: 11/004 Auch rentennahe Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Abfindungszahlung
- Arbeitsrecht aktuell: 09/035 Sozialpläne dürfen niedrigere Abfindungen für rentennahe Arbeitnehmer vorsehen.
- Arbeitsrecht aktuell: 08/134 Diskriminierung: Abfindungskürzung für Arbeitnehmer im rentennahen Alter
Letzte Überarbeitung: 4. Mai 2020
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