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Kündigung wegen Meckerns
Nehmen Konflikte solche Formen an, muss der Arbeitgeber über arbeitsrechtliche Konsequenzen nachdenken. Auch wenn die außerordentliche und fristlosen Kündigung eines Nörglers meist unverhältnismäßig und daher unwirksam ist, kann eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung im Einzelfall zulässig sein, wie eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Nürnberg zeigt (LAG Nürnberg, Urteil vom 16.09.2011, 4 Sa 297/10).
- Was können Arbeitgeber tun, wenn Arbeitnehmer Streit suchen?
- LAG: Verhaltensbedingte Kündigung wegen ständiger Streiterei
Was können Arbeitgeber tun, wenn Arbeitnehmer Streit suchen?
Kommen Arbeitnehmer nicht miteinander klar oder streiten sie sogar ständig, tun unbeteiligte Dritte meistens gut daran, nicht vorschnell Partei zu ergreifen, denn schließlich "steckt man da nicht drin". Ab einem bestimmten Punkt der Eskalation ist dann aber manchmal doch klar, dass einer der Beteiligten mit seinem Verhalten völlig neben der Spur liegt und daher zurückstecken muss. Wer z.B. seine Kollegen mit unbegründeten Strafanzeigen überzieht oder in aussichtsloser Weise auf deren Versetzung klagt, nimmt nicht etwa sein gutes Recht wahr, sondern setzt sich selbst ins Unrecht.
Dann muss sich den Arbeitgeber überlegen, wie er den Streithammel zur Vernunft bringt, wobei zunächst einmal eher "milde Mittel" wie eine Abmahnung oder eine Versetzung in Betracht kommen. Lässt sich der Arbeitnehmer von einer bereits erteilten Abmahnung nicht beeindrucken und/oder ist eine Versetzung nicht möglich, kann der Arbeitgeber eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung aussprechen und im äußersten Fall sogar eine außerordentliche, fristlose Kündigung.
Bei lange beschäftigten Arbeitnehmern ist oft eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung das angemessene Mittel, wenn das Arbeitsverhältnis zwar infolge der Streitereien irreparabel beschädigt ist, aber der Arbeitnehmer wegen seiner langen Beschäftigungsdauer trotzdem eine gewisse Rücksichtnahme verdient hat.
LAG: Verhaltensbedingte Kündigung wegen ständiger Streiterei
In dem vom LAG entschiedenen Fall ging es um einen 55jährigen Maschinenhelfer, der seit über 16 Jahren in einem mittelständischen Unternehmen beschäftigt war. Er hatte nach langen Streitereien mit Kollegen bzw. Vorgesetzten zwei Abmahnungen kassiert, aber auch danach noch die Entlassung eines seiner Vorgesetzten gefordert.
Außerdem hatte er gegen einen weiteren Vorgesetzten eine ergebnislose Strafanzeige erstattet, und war vor Gericht gezogen und hatte die Versetzung zweier weiterer Vorgesetzter eingeklagt. Auch nachdem das Arbeitsgericht in der Güteverhandlung die Klage eindeutig als aussichtslos einschätzte, betrieb er das Verfahren weiter. Daraufhin kündigte ihm sein Arbeitgeber außerordentlich und vorsorglich ordentlich aus verhaltensbedingten Gründen.
Das Arbeitsgericht Würzburg (Urteil vom 24.02.2010, 1 Ca 1290/09) und das LAG hielten (nur) die ordentliche Kündigung für wirksam. Mit seinen offensichtlich unbegründeten Klagen hatte er gezeigt, dass er Streit suchte und die Auseinandersetzungen immer weiter verschärfen wollte. Unter diesen Umständen wäre eine Versetzung sinnlos gewesen, so dass nur eine Kündigung Abhilfe schaffen konnte. Immerhin bewahrten sein Alter und die Dauer seines Beschäftigungsverhältnisses den Arbeitnehmer vor einer fristlosen Kündigung.
Fazit: Falsche Anschuldigungen, Strafanzeigen, aussichtslose arbeitsgerichtliche Klagen - hier im Streitfall hat der Arbeitnehmer deutlich gezeigt, dass er für vernünftige Konfliktlösungen nicht zu haben ist. Dann ist eine verhaltensbedingte Kündigung als letztes Mittel zulässig. Selbst das Urteil des LAG wurde erst rechtskräftig, als das BAG seinen Antrag auf Zulassung der Revision verworfen hatte (Beschluss vom 29.02.2012, 2 AS 4/11).
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 16.09.2011, 4 Sa 297/10
- Landesarbeitsgericht Nürnberg (Webseite)
- Handbuch Arbeitsrecht: Abmahnung und Kündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Änderungskündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Außerordentliche Kündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Weisungsrecht
- Handbuch Arbeitsrecht: Whistleblowing, Anzeige gegen den Arbeitgeber
- Arbeitsrecht aktuell: 19/159 Kündigung wegen übler Nachrede per WhatsApp
- Arbeitsrecht aktuell: 19/082 EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern
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Letzte Überarbeitung: 5. Juni 2020
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