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Krank­heits­be­ding­te Kün­di­gung

In­for­ma­tio­nen zum The­ma krank­heits­be­ding­te Kün­di­gung: von Hen­sche Rechts­an­wäl­te, Kanz­lei für Ar­beits­recht
Frau zu Hause im Bett vor dem Fernsehen

Ei­ne Krank­heits­be­ding­te Kün­di­gung ist ei­ne be­son­de­re Form der Kün­di­gung des Ar­beits­ver­hält­nis­ses durch den Ar­beit­ge­ber.

Bei der Kün­di­gung des Ar­beits­ver­hält­nis­ses we­gen Krank­heit des Ar­beit­neh­mers be­ruft sich der Ar­beit­ge­ber dar­auf, dass die wei­te­re Er­fül­lung der Ar­beits­ver­trags­pflich­ten durch den Ar­beit­neh­mer aus krank­heits­be­ding­ten Grün­den mit über­wie­gen­der Wahr­schein­lich­keit aus­zu­schlie­ßen ist.

In­for­ma­tio­nen zu die­sem The­ma fin­den Sie un­ter dem Stich­wort "Kün­di­gung - Kün­di­gung we­gen Krank­heit".

Letzte Überarbeitung: 29. Juni 2019

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