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Mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts bei der Pilotenausbildung
30.11.2013. Am Donnerstag dieser Woche hatte das Arbeitsgericht Köln über eine Entschädigungsklage zu entscheiden, bei der es um den Vorwurf der Diskriminierung wegen des Geschlechts ging. Geklagt hatte eine junge Frau, die sich vergeblich bei der Lufthansa um eine Ausbildung als Pilotin beworben hatte.
Die Eignungstests hatte sie zwar alle bestanden, aber sie ist nur 1,61 Meter und einen halben Zentimeter groß und damit 3,5 cm zu klein für den Pilotenberuf bei der Lufthansa. Denn nach einem Tarifvertrag, den die Lufthansa mit der Pilotenvereinigung Cockpit abgeschlossen hat, müssen Bewerber und Bewerberinnen zwischen 1,65 bis 1,98 Meter groß sein.
Mit diesem Korridor werden aber mehr Frauen als Männer vom Zugang zum Pilotenberuf ausgeschlossen, so die Klägerin. Denn Frauen sind durchschnittlich kleiner als Männer. Konkret sind mehr als 40 Prozent der Frauen, aber nur knapp 3 Prozent der Männer kleiner als 165 cm.
Außerdem würden bei der Schweizer Lufthansa-Tochter Swiss auch 1,60 Meter große Menschen zu Piloten ausgebildet. Hier hätte die Lufthansa einwenden können, die Schweiz sei eben auch ein kleines Land. Machte sie aber nicht, sondern verwies darauf, dass die Swiss so große Passagiermaschinen wie die Lufthansa gar nicht in Betrieb habe. Soll wohl heißen: Wer nur 1,61 Meter groß, sollte beruflich eher in Richtung Cessna gehen als in Richtung Airbus A380...
Letztes (Totschlag-)Argument der Lufthansa: Die Sicherheit der Fluggäste. Ein Pilot müsse körperlich in der Lage sein, ein Flugzeug zu fliegen. Hier wäre es interessant gewesen, Genaueres über die Anordnung von Geräteanzeigen, Schaltern und Pedalen in den Cockpits verschiedener Verkehrsflugzeuge der Lufthansa zu erfahren. Erfuhr man aber nicht.
Nach Ansicht des Arbeitsgerichts lag daher eine mittelbare geschlechtsbedingte Diskriminierung von Frauen beim Zugang zum Beruf vor und damit ein Verstoß gegen die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), vgl. § 1, § 2 Abs.1 Nr.3 und § 3 Abs.2 AGG.
Das hätte der Klägerin im Normalfall eine Geldentschädigung beschert (§ 15 Abs.2 AGG), doch half der Lufthansa ihr guter Glaube an die Rechtmäßigkeit des Tarifvertrags, den sie hier im Streitfall anwandte. Gemäß § 15 Abs.3 AGG ist der Arbeitgeber nämlich bei der Anwendung kollektivrechtlicher Vereinbarungen nur dann zur Entschädigung verpflichtet, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
Vor diesem Hintergrund war die Lufthansa nicht dazu bereit, den vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich anzunehmen und 10.000,00 EUR Geldentschädigung zu zahlen. Daraufhin wies das Gericht die Klage ab.
Fazit: Beim Thema Alter haben die Piloten der Lufthansa in den letzten Jahren einige juristische Erfolge erreichen können. So wurde das Einstellungshöchstalter von 37 Jahren gekippt (wir berichteten in Arbeitsrecht aktuell: 11/138 Einstellungshöchstalter von 37 Jahren für Piloten ist diskriminierend) und auch die Zwangspensionierung von Piloten mit 60 Jahren ist vom Tisch (Arbeitsrecht aktuell: 11/178 EuGH kippt Altersgrenze 60 für Lufthansa-Piloten). Jetzt wird sich der Konzern zusammen mit den Gewerkschaften einmal überlegen müssen, welche Anforderungen an die Körpergröße sachlich begründet sind und welche nicht.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 28.11.2013, 15 Ca 3879/13 (Pressemitteilung 10/2013)
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierung - Rechte Betroffener
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Geschlecht
- Arbeitsrecht aktuell: 20/079 Auch männliche Lehrkräfte können Mädchen im Sport unterrichten
- Arbeitsrecht aktuell: 19/147 Diskriminierung männlicher Bewerber im Schuldienst?
- Arbeitsrecht aktuell: 17/267 EuGH zur Mindestgröße für Polizisten
- Arbeitsrecht aktuell: 14/330 Diskriminierung von Frauen bei der Bewerbung
- Arbeitsrecht aktuell: 14/228 Körpergröße als Einstellungsvoraussetzung diskriminiert Frauen
- Arbeitsrecht aktuell: 13/246 Teilzeit als Sabbatical
- Arbeitsrecht aktuell: 12/347 Diskriminierung wegen des Geschlechts aufgrund von Dienstkleidung?
- Arbeitsrecht aktuell: 11/178 EuGH kippt Altersgrenze 60 für Lufthansa-Piloten
- Arbeitsrecht aktuell: 11/151 Entfernung einer diskriminierenden Ermahnung aus der Personalakte
- Arbeitsrecht aktuell: 11/138 Einstellungshöchstalter von 37 Jahren für Piloten ist diskriminierend
Hinweis: In der Zwischenzeit, d.h. nach Erstellung dieses Artikels, hat das Arbeitsgericht seine Urteilsgründe veröffentlicht. Außerdem hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln als Berufungsgericht über den Fall entschieden und die Berufung des Bewerberin zurückgewiesen. Das vollständig begründete Urteil des Arbeitsgerichts sowie Informationen zu dem LAG-Urteil finden Sie hier:
- Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 28.11.2013, 15 Ca 3879/13
- Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 25.06.2014, 5 Sa 75/14 (Pressemitteilung 9/2014)
- Arbeitsrecht aktuell: 14/228 Körpergröße als Einstellungsvoraussetzung diskriminiert Frauen
Letzte Überarbeitung: 22. September 2020
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