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ARBEITSRECHT AKTUELL // 13/017

Stel­len­aus­schrei­bung für "Hoch­schul­ab­sol­ven­ten / Young Pro­fes­sio­nals" dis­kri­mi­niert äl­te­re Be­wer­ber

Rich­tet sich ei­ne Stel­len­aus­schrei­bung an "Hoch­schul­ab­sol­ven­ten / Young Pro­fes­sio­nals", be­grün­det das die Ver­mu­tung ei­ner Al­ters­dis­kri­mi­nie­rung äl­te­rer Be­wer­ber: Bun­des­ar­beits­ge­richt, Ur­teil vom 24.01.2013, 8 AZR 429/11
Äl­te­re Se­mes­ter sind kei­ne "young pro­fes­sio­nals"

24.01.2013. Sach­lich un­be­grün­de­te Be­nach­tei­li­gun­gen von Be­wer­bern we­gen ih­res Al­ters sind durch das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) ver­bo­ten (§ 7 Abs.1 in Verb. mit § 1 AGG). Da­her muss be­reits die Stel­len­aus­schrei­bung dis­kri­mi­nie­rungs­frei sein (§ 11 AGG). Und und na­tür­lich darf bei der Aus­wahl zwi­schen gleich gu­ten Be­wer­bern das Al­ter nicht ent­schei­den.

Da es ab­ge­lehn­ten Be­wer­bern schwer­fällt, ei­ne ver­bo­te­ne Dis­kri­mi­nie­rung nach­zu­wei­sen, gibt es ei­ne ge­setz­li­che Be­wei­ser­leich­te­rung (§ 22 AGG). Da­nach ge­nügt es, wenn ein mög­li­cher­wei­se dis­kri­mi­nier­ter Be­wer­ber In­di­zi­en ("Ver­mu­tungs­tat­sa­chen") be­wei­sen kann, die ei­ne Dis­kri­mi­nie­rung ver­mu­ten las­sen.

In ei­nem heu­te ent­schie­de­nen Fall hat das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) klar­ge­stellt, dass ei­ne Stel­len­aus­schrei­bung, die sich ge­zielt an "Hoch­schul­ab­sol­ven­ten / Young Pro­fes­sio­nals" rich­tet, nicht dis­kri­mi­nie­rungs­frei ist. Sie lässt da­her ei­ne Al­ters­dis­kri­mi­nie­rung äl­te­rer Be­wer­ber ver­mu­ten. Die­se Ver­mu­tung muss der Ar­beit­ge­ber da­her wi­der­le­gen: BAG, Ur­teil vom 24.01.2013, 8 AZR 429/11.

Darf der Ar­beit­ge­ber bei ei­nem Trainee-Pro­gramm nach "young pro­fes­sio­nals" su­chen?

Im­mer wie­der las­sen sich Ar­beit­ge­ber da­zu ver­lei­ten, in ih­ren öffent­li­chen Stel­len­aus­schrei­bung ge­zielt nach "jun­gen" Be­wer­bern zu su­chen. Das ist ver­bo­ten, weil Ar­beitsplätze gemäß § 11 AGG nicht so aus­ge­schrie­ben wer­den dürfen, dass "zu al­te" In­ter­es­sen­ten von ei­ner Be­wer­bung ab­ge­hal­ten wer­den. Schlech­ter­stel­lun­gen we­gen des Al­ters bei der Ein­stel­lung sind nur dann er­laubt, wenn der Ar­beit­ge­ber dafür sehr trif­ti­ge sach­li­che Gründe hat. Und die­se sind im Ge­setz ab­sch­ließend auf­ge­lis­tet.

Frag­lich ist, ob ei­ne An­zei­ge, mit der "Hoch­schul­ab­sol­ven­ten / Young Pro­fes­sio­nals" für ei­ne Trainee-Pro­gramm ge­sucht wer­den, be­reits als Ver­s­toß ge­gen das Ver­bot dis­kri­mi­nie­ren­der Aus­schrei­bun­gen verstößt. Denn mit dem Wört­chen "young" könn­te in die­sem Zu­sam­men­hang der Be­rufs­anfänger ge­meint sein, d.h. nicht das ge­rin­ge Le­bens­al­ter, son­dern die nicht vor­han­de­ne Be­rufs­er­fah­rung.

Außer­dem fragt sich, ob nicht aus­nahms­wei­se ein­mal die Be­nach­tei­li­gung älte­rer In­ter­es­sen­ten er­laubt sein könn­te, wenn der Ar­beit­ge­ber ein Trainee-Pro­gramm durchführen möch­te, um Nach­wuchs-Führungs­kräfte zu fin­den und an sich zu bin­den. Im­mer­hin er­laubt § 10 Satz 1 AGG aus­drück­lich ei­ne Schlech­ter­stel­lung we­gen des Al­ters, wenn sie "ob­jek­tiv und an­ge­mes­sen" und außer­dem "durch ein le­gi­ti­mes Ziel ge­recht­fer­tigt ist."

Der Streit­fall: Ber­li­ner Uni­kli­nik schreibt zwei Trainee-Stel­len aus und sucht "Hoch­schul­ab­sol­ven­ten / Young Pro­fes­sio­nals"

Der Ar­beit­ge­ber be­treibt als Körper­schaft des öffent­li­chen Rechts ei­nen uni­ver­sitären Kran­ken­haus­be­trieb. Im Jah­re 2009 leg­te er ein Trainee-Pro­gramm für Hoch­schul­ab­sol­ven­ten auf, das für Be­rufs­anfänger vor­ge­se­hen war. Jähr­lich soll­ten zunächst zwei Be­wer­ber re­kru­tiert und - nach ei­nem drei­mo­na­ti­gen Prak­ti­kum in der Pfle­ge - 21 Mo­na­te lang in ver­schie­de­nen Ab­tei­lun­gen aus­ge­bil­det wer­den. Zu­dem soll­ten sie in Se­mi­na­ren fort­ge­bil­det wer­den. In der Stel­len­aus­schrei­bung der Uni­kli­nik hieß es un­ter an­de­rem:

„Die C. hat in den kom­men­den Jah­ren ei­nen re­le­van­ten Be­darf an Nach­wuchsführungs­kräften. Um die­sen ab­zu­de­cken, gibt es ein spe­zi­el­les Pro­gramm für Hoch­schul­ab­sol­ven­ten/Young Pro­fes­sio­nals: Trainee­pro­gramm an der C. Da­bei sol­len jähr­lich zunächst zwei Hoch­schul­ab­sol­ven­ten re­kru­tiert und dem Pro­gramm „C“ zu­geführt wer­den. Da es sich per de­fi­ni­tio­nem um Be­rufs­anfänger han­delt, ste­hen ne­ben den er­wor­be­nen Fähig­kei­ten vor al­lem die persönli­chen Ei­gen­schaf­ten im Mit­tel­punkt.“

Ein da­mals 36jähri­ger Voll­ju­rist mit mehrjähri­ger Be­rufs­er­fah­rung be­warb sich und er­hielt ei­ne Ab­sa­ge. Dies sah er als ei­ne Be­nach­tei­li­gung we­gen sei­nes Al­ters an und ver­lang­te von der Be­klag­ten ei­ne Entschädi­gung. Die Kli­nik be­stritt ei­ne Dis­kri­mi­nie­rung und ar­gu­men­tier­te, sie ha­be ei­ne Aus­wahl nach den Ex­amens­no­ten ge­trof­fen und nur die­je­ni­gen Be­wer­ber in Be­tracht ge­zo­gen, die Ex­amens­no­ten von gut oder sehr gut auf­ge­wie­sen hätten.

Das Ar­beits­ge­richt Ber­lin (Ur­teil vom 20.05.2010, 59 Ca 19262/09) und das Lan­des­ar­beits­ge­richt (LAG) Ber­lin-Bran­den­burg wie­sen die Kla­ge ab (LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Ur­teil vom 14.01.2011, 9 Sa 1771/10). Da­bei be­rief sich das LAG auf § 10 Satz 1 AGG und ar­gu­men­tier­te, ein Trainee-Pro­gramm sei ei­ne In­ves­ti­ti­on des Ar­beit­ge­bers in die Zu­kunft, die sich nur loh­ne, wenn sie ei­nen möglichst lan­gen künf­ti­gen Kar­rie­re­weg des Trainees vor­be­rei­te.

BAG: Rich­tet sich ei­ne Stel­len­aus­schrei­bung an "Hoch­schul­ab­sol­ven­ten / Young Pro­fes­sio­nals", be­gründet das die Ver­mu­tung ei­ner Al­ters­dis­kri­mi­nie­rung älte­rer Be­wer­ber

Das BAG hob die Ent­schei­dung des LAG auf und ver­wies den Rechts­streit zurück an das LAG, da das LAG die Fra­ge klären muss, ob die Kli­nik sich wirk­lich nur an den No­ten der Be­wer­ber ori­en­tiert hat­te.

So­weit der der­zeit vor­lie­gen­den Pres­se­mel­dung ei­ne Be­gründung ent­nom­men wer­den kann, sieht das BAG die Schlech­ter­stel­lung älte­rer Be­wer­ber bei Trainee-Pro­gram­men nicht all­ge­mein für ge­recht­fer­tigt an. Denn während das LAG lang und breit über ei­ne sach­li­che Recht­fer­ti­gung der Be­nach­tei­lung älte­rer Be­wer­ber bei Trainee-Pro­gram­men nach­dach­te, be­fasst sich das BAG gar nicht mit sol­chen Über­le­gun­gen und ver­langt statt des­sen kurz und knapp ei­nen Be­weis dafür, dass hier im Streit­fall al­lein die bes­se­ren No­ten der er­folg­rei­chen Be­wer­ber aus­schlag­ge­bend wa­ren.

Die ge­ziel­te Su­che nach „Hoch­schul­ab­sol­ven­ten / Young Pro­fes­sio­nals“ ist ein Dis­kri­mi­nie­rungs­in­diz, auf das sich ein über 30jähri­ger ab­ge­lehn­ter Be­wer­ber be­ru­fen kann, wenn er ei­ne Ab­sa­ge erhält. Dann wird es für den Ar­beit­ge­ber eng, denn er muss be­wei­sen, dass die No­ten tatsächlich aus­schlag­ge­bend wa­ren. Das wie­der­um wird ihm ein Ge­richt nur glau­ben, wenn das ent­spre­chen­de (No­ten-)An­for­de­rungs­pro­fil zeit­lich vor­ab fest­ge­legt war.

Fa­zit: Ob­wohl dies aus der Pres­se­mel­dung des BAG nicht ein­deu­tig her­vor­geht, dürf­te das BAG nichts da­ge­gen ha­ben, dass ein Ar­beit­ge­ber in ei­ner Stel­len­aus­schrei­bung für ein Trainee-Pro­gramm ge­zielt nach "Hoch­schul­ab­sol­ven­ten" sucht. Dis­kri­mi­nie­rend ist al­ler­dings der erläutern­de Zu­satz "Young Pro­fes­sio­nals".

Mit die­sem Ur­teil stärkt das BAG die Rech­te ab­ge­lehn­ter Stel­len­be­wer­ber wie­der ein­mal. Be­reits mit Ur­teil vom 23.08.2012 (8 AZR 285/11) hat­te das BAG deut­lich ge­macht, dass der (Ge­gen-)Be­weis der dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Aus­wahl nicht ein­fach schon dann er­bracht ist, wenn der Ar­beit­ge­ber nie­man­den ein­stellt (wir be­rich­te­ten in: Ar­beits­recht ak­tu­ell: 12/290 Dis­kri­mi­nie­rung bei der Be­wer­bung we­gen des Al­ters). Mit dem heu­te er­gan­ge­nen Ur­teil un­ter­streicht das BAG noch ein­mal, dass die An­for­de­run­gen an ei­nen Be­weis der Nicht-Dis­kri­mi­nie­rung streng sind.

Nähe­re In­for­ma­tio­nen fin­den Sie hier:

Hin­weis: In der Zwi­schen­zeit, d.h. nach Er­stel­lung die­ses Ar­ti­kels, hat das BAG sei­ne Ent­schei­dungs­gründe veröffent­licht. Das vollständig be­gründe­te Ur­teil des BAG fin­den Sie hier:

Letzte Überarbeitung: 28. April 2019

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