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Rechte des Betriebsrats beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
Der Betriebsrat muss dabei überwachen, dass der Arbeitgeber seine gesetzlichen Pflichten erfüllt (§ 84 Abs. 2 Satz 7 SGB IX). Das kann er aber nur, wenn er über die erkrankten Mitarbeiter informiert wird. Stimmt jemand der Weitergabe seiner Krankheitsdaten nicht zu oder lehnt das BEM komplett ab, ist fraglich, ob ein Informationsrecht des Betriebsrats besteht. Diese Frage hat eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) München geklärt (Beschluss vom 24.11.2010, 11 TaBV 48/10).
Ein Unternehmen hatte sich mit Hinweis auf den Arbeitnehmer-Datenschutz geweigert, dem Betriebsrat eine Namensliste langfristig erkrankter Mitarbeiter zu übergeben. Dessen Auskunftsantrag war vor dem Arbeitsgericht München (Beschluss vom 16.04.2010, 27 BV 346/09) und dem LAG erfolgreich, da zur Überwachungspflicht des Betriebsrates auch gehört, ob das BEM wirksam angeboten wurde. Deshalb ist hier die Weitergabe von Krankendaten auch ohne Zustimmung notwendig und erlaubt, so das Gericht.
Fazit: Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber gemäß § 80 Abs.2 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in Verbindung mit § 84 Abs.2 Satz 7 SGB IX, d.h. kraft Gesetzes Auskunft über langfristig erkrankte Arbeitnehmer verlangen - sogar wenn die Mitarbeiter der Weitergabe ihrer Daten nicht zugestimmt haben. Das Informationsrecht besteht daher auch dann, wenn es eine Betriebsvereinbarung zum BEM nicht gibt, und auch der Arbeitnehmerdatenschutz steht dem Recht nicht entgegen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 24.11.2010, 11 TaBV 48/10
- Landesarbeitsgericht München (Webseite)
- Gesetze im Internet
- Handbuch Arbeitsrecht: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsrat
- Handbuch Arbeitsrecht: Krankheit
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Krankheitsbedingte Kündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Schwerbehindertenvertretung
- Arbeitsrecht aktuell: 16/101 Grenzen der Mitbestimmung beim BEM
- Arbeitsrecht aktuell: 16/096 Erwerbsminderungsrente und Arbeitsverhältnis
- Arbeitsrecht aktuell: 15/038 Kein Anspruch auf Hinzuziehung eines Anwalts zu BEM-Gesprächen
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- Arbeitsrecht aktuell: 12/065 Betriebsrat und betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
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- Arbeitsrecht aktuell: 10/074 Anforderungen an Betriebliches Eingliederungsmanagement
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Letzte Überarbeitung: 29. Juni 2019
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