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Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung
19.01.2012. Anders als ein 13. Gehalt soll ein Weihnachtsgeld nicht (oder nicht nur) die im vergangenen Jahr erbrachte Arbeitsleistung bezahlen, sondern (auch oder vor allem) die "Betriebstreue" des Arbeitnehmers honoriern.
Daher können Arbeitnehmer vom Weihnachtsgeld durch arbeitsvertragliche Gratifikationsklauseln ausgeschlossen werden, die zum Auszahlungszeitpunkt im gekündigten Arbeitsverhältnis stehen, bereits ausgeschieden sind oder bis zum 31. März des Folgejahres ausscheiden.
In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht nochmals deutlich gemacht, dass die Wirksamkeit solcher Klauseln entscheidend davon abhängig ist, welche Zielsetzung der Arbeitgeber mit einer Gratifikation wie z.B. einem Weihnachtsgeld verfolgt: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10.
- Müssen Vertragsklauseln, die ein Weihnachtsgeld vom "ungekündigten Bestand" des Arbeitsverhältnisses abhängig machen, zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkündigungen unterscheiden?
- Der Streitfall: Vertragsklausel schließt das Weihnachtsgeld generell aus, wenn sich das Arbeitsverhältnis "im gekündigten Zustand befindet"
- BAG: Honoriert eine Weihnachtsgeldzahlung allein die Betriebstreue, kann der Anspruch vom ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängig machen
Müssen Vertragsklauseln, die ein Weihnachtsgeld vom "ungekündigten Bestand" des Arbeitsverhältnisses abhängig machen, zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkündigungen unterscheiden?
Die Abhängigkeit eines Weihnachtsgeldes vom Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt ist im Prinzip in Ordnung, und das gilt auch für solche weitergehenden Klauseln, die den Anspruch auf das Weihnachtsgeld vom "ungekündigten Bestand" des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt der Auszahlung abhängig machen (denn hier "besteht" das Arbeitsverhältnis ja noch im November oder Dezember, nur dass es halt demnächst enden wird, z.B. Ende Dezember oder im nächsten Jahr).
Aber kann ein vom Arbeitgeber ausgearbeiteter Formulararbeitsvertrag auch vorsehen, dass unterschiedslos alle Arbeitnehmer vom Weihnachtsgeld ausgeschlossen sind, wenn sie zum Auszahlungszeitpunkt "im gekündigten Arbeitsverhältnis" stehen, d.h. ohne Rücksicht darauf, ob nun der Arbeitnehmer selbst gekündigt hat oder der Arbeitgeber?
Dann würde dem Arbeitnehmer im Falle einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigung die größte Betriebstreue nichts nützen - er würde vom Weihnachtsgeld auch dann ausgeschlossen, wenn er das Arbeitsverhältnis lieber fortgesetzt hätte.
Der Streitfall: Vertragsklausel schließt das Weihnachtsgeld generell aus, wenn sich das Arbeitsverhältnis "im gekündigten Zustand befindet"
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat hier vor gut einem Jahr entschieden, dass eine vom Arbeitgeber ausgesprochene betriebsbedingte Kündigung den Weihnachtsgeldanspruch nicht zu Fall bringen kann. Genauer gesagt: Soll das Weihnachtsgeld gemäß den vom Arbeitgeber erstellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im gekündigten Arbeitsverhältnis entfallen, muss eine solche Weihnachtsgeldklausel laut LAG Hamm den Fall einer betriebsbedingten Kündigungen ausdrücklich ausnehmen (LAG Hamm, Urteil vom 16.09.2010, 15 Sa 812/10 - wir berichteten darüber in: Arbeitsrecht aktuell 10/245 Weihnachtsgeld auch im gekündigten Arbeitsverhältnis).
In dem Streitfall hatte eine Arbeitnehmerin im November eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung erhalten, so dass sie sich am 30. November im gekündigten Arbeitsverhältnis befand. Der vom Arbeitgeber erstellte Formulararbeitsvertrag sah ein Ende November fälliges Weihnachtsgeld vor, enthielt aber außerdem die Regelung, dass der "Anspruch auf Gratifikation ausgeschlossen ist, wenn sich das Anstellungsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung in gekündigtem Zustand befindet.“
Der Arbeitgber verweigerte unter Hinweis auf diese Vertragsklausel das Weihnachtsgeld. Die Arbeitnehmerin klagte und erhielt vor dem Arbeitsgericht Bochum (Urteil vom 15.04.2010, 3 Ca 228/10) und vor dem LAG Hamm (LAG Hamm, Urteil vom 16.09.2010, 15 Sa 812/10) recht.
BAG: Honoriert eine Weihnachtsgeldzahlung allein die Betriebstreue, kann der Anspruch vom ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängig machen
Diese Entscheidungen hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) gestern aufgehoben und zugunsten des Arbeitgebers entschieden (BAG, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10). Soweit das der derzeit allein vorliegenden Pressemitteilung des BAG zu entnehmen ist, ließ sich das BAG dabei von folgenden Überlegungen leiten:
Ob eine Sonderzuwendung wie z.B. ein Weihnachtsgeld unter die Bedingung gestellt werden kann, dass das Arbeitsverhältnis zum Auszahlungszeitpunkt ungekündigt besteht, hängt davon ab, welcher Zweck mit der Zuwendung verfolgt wird. Wenn eine Zahlung wie im Streitfall nur von dem Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängig gemacht wird, ist eine entsprechende Klausel mit der gesetzlichen Grundkonzeption des § 611 Bürgerliches Gesetzbuch BGB zu vereinbaren und hält einer Inhaltskontrolle stand.
Einziger Lichtblick für die Klägerin: Möglicherweise hatte der Arbeitgeber allein zu dem Zweck gekündigt, ihr das Weihnachtsgeld vorzuenthalten. Immerhin hatte die Klägerin behauptet, ihr sei gekündigt worden, weil sie nicht freiwillig auf die Zahlung der Weihnachtsgratifikation verzichtet habe. Sollte das so sein, hätte der Arbeitgeber den Eintritt der Bedingung (das Gekündigtsein des Arbeitsverhältnisses) treuwidrig im Sinne von § 162 Abs.2 BGB herbeigeführt, so dass die Bedingung als nicht eingetreten gilt.
Fazit: Ein gewinn- und leistungsabhängiger Bonus kann gekündigten Arbeitnehmern nicht generell versagt werden. Das hat das BAG bereits mehrfach als unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB bewertet (BAG, Urteil vom 24.10.2007, 10 AZR 825/06; vgl. auch Urteil vom 06.05.2009, 10 AZR 443/08).
Diese Entscheidungen sind allerdings zu Vergütungsbestandteilen ergangen und nicht zu Gratifikationen, mit denen die Betriebstreue honoriert werden soll. Das LAG Hamm glaubte, diese Entscheidungen auf das klassische Weihnachtsgeld übertragen zu können. Hier hat das BAG nicht mitgemacht.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10
- Bundesarbeitsgericht (Webseite)
- Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 16.09.2010, 15 Sa 812/10
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.10.2007, 10 AZR 825/06
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Handbuch Arbeitsrecht: Gratifikation
- Handbuch Arbeitsrecht: Lohn und Gehalt
- Handbuch Arbeitsrecht: Rückzahlungsklausel
- Handbuch Arbeitsrecht: Weihnachtsgeld
- Arbeitsrecht aktuell: 18/162 Betriebstreue als Voraussetzung tariflicher Sonderzahlungen
- Arbeitsrecht aktuell: 13/336 Weihnachtsgeld und Kündigung
- Arbeitsrecht aktuell: 11/136 Weihnachtsgeld trotz Kündigung kraft Betriebsübung
- Arbeitsrecht aktuell 10/245 Weihnachtsgeld auch im gekündigten Arbeitsverhältnis
Hinweis: In der Zwischenzeit, d.h. nach Erstellung dieses Artikels, hat das Gericht seine Entscheidungsgründe schriftlich abgefasst und veröffentlicht. Die Entscheidungsgründe im Volltext finden Sie hier:
Letzte Überarbeitung: 3. August 2020
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