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Weihnachtsgeld trotz Kündigung kraft Betriebsübung

15.07.2011. Arbeitnehmer können Sonderzahlungen wie etwa ein Weihnachtsgeld auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung beanspruchen, wenn der Arbeitgeber sie mindestens drei mal geleistet hat, da hierdurch eine verbindliche betriebliche Übung entsteht. Verhindert wird das nur durch die Erklärung, dass solche Zahlungen keinen Anspruch begründen sollen, d.h. durch einen Freiwilligkeitsvorbehalt.
Der Arbeitgeber muss bei einer Betriebsübung nicht alle Arbeitnehmer schematisch gleich behandeln, sondern darf Gruppen bilden. Bei der Unterscheidung zwischen begünstigten und von der Leistung ausgenommenen Arbeitnehmergruppen muss er aber für klare Regeln sorgen. Eine betriebsübliche Gruppenbildung mit der Unterscheidung von begünstigten und von der Leistung ausgeschlossenen Arbeitnehmern muss der Belegschaft erkennbar sein. So etwas funktioniert meist nur schriftlich, wie ein vom Landesarbeitsgericht (LAG) entschiedener Fall zeigt (Urteil vom 11.11.2010, 8 Sa 643/10).
Geklagt hatte ein Mitarbeiter eines Unternehmens, das seit vielen Jahren allen Arbeitnehmern ein Weihnachtsgeld zahlte. Arbeitnehmer im gekündigten Arbeitsverhältnis hatten zwar nie ein Weihnachtsgeld erhalten, doch war das der Belegschaft nicht bekannt gemacht worden. Daher hatte der Kläger trotz seines am Stichtag bereits gekündigten Arbeitsverhältnisses kraft Betriebsübung einen Weihnachtsgeldanspruch, so das LAG im Unterschied zum Arbeitsgericht Herford (Urteil vom 26.03.2010, 1 Ca 151/10).
Fazit: Arbeitgeber sollten bei Sonderzahlungen klar festlegen, wer sie beanspruchen kann und wer nicht. Das gilt unabhängig davon, ob die Zahlungen auf einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung beruhen auf einer Betriebsübung. Denn letztlich sind betriebliche Übungen auch nichts anderes als (stillschweigende) Vereinbarungen über Vergünstigungen. Klare und diskriminierungsfreie (!) Regelungen dazu, wer sie erhalten soll und wer nicht, können aber praktisch nur schriftlich getroffen werden.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 11.11.2010, 8 Sa 643/10
- Weihnachtsgeld bleibt trotz Kündigung (stern.de)
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag
- Handbuch Arbeitsrecht: Betriebliche Übung
- Handbuch Arbeitsrecht: Freiwilligkeitsvorbehalt
- Handbuch Arbeitsrecht: Gratifikation
- Handbuch Arbeitsrecht: Weihnachtsgeld
- Arbeitsrecht aktuell: 15/242 Betriebsübung unter erleichterten Voraussetzungen
- Arbeitsrecht aktuell: 13/336 Weihnachtsgeld und Kündigung
- Arbeitsrecht aktuell: 12/030 Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung
- Arbeitsrecht aktuell: 11/220 Weihnachtsgeld – Rückzahlung: Keine Weihnachtsgeldrückzahlung nach betriebsbedingter Kündigung
- Arbeitsrecht aktuell: 11/109 Freiwilligkeitsvorbehalt und Widerrufsvorbehalt verhindert keine Weihnachtsgeld-Betriebsübung
- Arbeitsrecht aktuell: 10/245 Weihnachtsgeld auch im gekündigten Arbeitsverhältnis
- Arbeitsrecht aktuell: 10/082 AGB: Klausel über freiwillige Sonderzahlung
- Arbeitsrecht aktuell: 09/122 Änderung der Rechtsprechung des BAG zur gegenläufigen betrieblichen Übung
- Arbeitsrecht aktuell: 09/110 Anspruch auf Wohnung trotz Freiwilligkeitsvorbehalts bei Überschreitung der 25-Prozent-Grenze
Letzte Überarbeitung: 3. August 2020
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de |
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Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de |
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