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Freiwilligkeitsvorbehalt und Widerrufsvorbehalt verhindert keine Weihnachtsgeld-Betriebsübung
Arbeitgeber können sich auch durch Widerrufsvorbehalte absichern. Sie berechtigen zum Widerruf bzw. Beseitigung eines Anspruchs. Werden Freiwilligkeitsvorbehalte mit Widerrufsvorbehalten kombiniert, sind die Klauseln u.U. nicht verständlich. Das müssen sie aber als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Arbeitgebers sein, § 307 Abs.1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Gegen die Klarheit von Kombinationsklauseln spricht, dass ein aufgrund der Freiwilligkeitsklausel nicht bestehender Anspruch nicht widerrufen werden kann. Ob dies so ist, hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu entscheiden (Urteil vom 08.12.2010, 10 AZR 671/09).
Ein Arbeitgeber zahlte 2005, 2006 und 2007 ein Weihnachtsgeld. Laut Arbeitsvertrag „freiwillig und ohne jede rechtliche Verpflichtung“ - und „jederzeit ohne Wahrung einer besonderen Frist widerrufbar“. Vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 29.07.2009, 2 Sa 470/09) hatte die Zahlungsklage eines Arbeitnehmers für 2008 beim BAG keinen Erfolg (wir berichteten in Arbeitsrecht aktuell: 09/210 „Freiwillige und widerrufliche“ Sonderzahlung).
Anders hat aber nun das BAG entschieden: Denn die Klausel ist unklar und kann auch so verstanden werden, dass „aus freien Stücken“ eine Zahlungspflicht übernommen werden sollte.
Fazit: Ob die Kombination von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt immer zur Unklarheit und damit Unwirksamkeit der ganzen Klausel führt, ließ das BAG offen. Jedenfalls verhindert eine Kombinationsklausel nicht, dass durch dreimalige Weihnachtsgeldzahlung eine Betriebsübung bzw. ein Anspruch entsteht, da die Klausel auch als Widerrufsvorbehalt verstanden werden kann. Sicher ist nur die Klausel, dass „auch wiederholte Sonderzahlungen keinen Rechtsanspruch für die Zukunft begründen“.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.12.2010, 10 AZR 671/09
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.12.2010, 10 AZR 671/09 (Pressemitteilung 90/10 vom 08.12.2010)
- Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.07.2009, 2 Sa 470/09
- Handbuch Arbeitsrecht: Betriebliche Übung
- Handbuch Arbeitsrecht: Bonus
- Handbuch Arbeitsrecht: Freiwilligkeitsvorbehalt
- Handbuch Arbeitsrecht: Weihnachtsgeld
- Handbuch Arbeitsrecht: Widerrufsvorbehalt
- Arbeitsrecht aktuell: 17/162 Widerrufsvorbehalt für den Fall einer wirtschaftlichen Notlage
- Arbeitsrecht aktuell: 15/242 Betriebsübung unter erleichterten Voraussetzungen
- Arbeitsrecht aktuell: 13/108 Freiwilligkeitsvorbehalt beim Weihnachtsgeld
- Arbeitsrecht aktuell: 12/001 Pauschaler Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag ist unwirksam
- Arbeitsrecht aktuell: 11/136 Weihnachtsgeld trotz Kündigung kraft Betriebsübung
- Arbeitsrecht aktuell: 11/125 Widerrufsvorbehalt in Arbeitsvertrag, der vor 2002 vereinbart wurde
- Arbeitsrecht aktuell: 10/082 AGB: Klausel über freiwillige Sonderzahlung
- Arbeitsrecht aktuell: 09/210 „Freiwillige und widerrufliche“ Sonderzahlung
- Arbeitsrecht aktuell: 09/122 Änderung der Rechtsprechung des BAG zur gegenläufigen betrieblichen Übung
- Arbeitsrecht aktuell: 09/110 Anspruch auf Bonus trotz Freiwilligkeitsvorbehaltes bei Überschreitung der 25-Prozent-Grenze
- Arbeitsrecht aktuell: 08/093 BAG beschränkt Freiwilligkeitsklauseln bei Sonderzahlungen
Letzte Überarbeitung: 19. Juni 2017
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
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Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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