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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): 1. Überblick
Informationen zum Thema Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14.08.2006, das am 18.08.2006 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber verschiedene europäische Antidiskriminierungs-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt und dabei den Schutz von Arbeitnehmern bei Mobbing, Diskriminierung und Ungleichbehandlung deutlich gestärkt.
Auf dieser Website können Sie sich darüber informieren, welchen Anwendungsbereich des AGG im Arbeitsrecht hat, welche Handlungen dem Arbeitgeber verboten sind und was er gegen Ungleichbehandlungen unternehmen muß, wann ungleiche Behandlungen im Arbeitsrecht ausnahmsweise erlaubt sind und welche Rechte man als Betroffener einer verbotenen Diskriminierung hat. Wir informieren Sie außerdem fortlaufend über aktuelle Fragen im Zusammenhang mit der im August 2006 beginnenden praktischen Umsetzung des AGG.
Im einzelnen finden Sie Beiträge zu folgenden Themen:
- Der Anwendungsbereich des AGG im Arbeitsrecht: Für wen gilt das AGG? Welche Bereich des Arbeitsrechts sind betroffen? Welche Handlungen des Arbeitgebers werden vom AGG erfaßt? [Stand: 29.04.2007]
- Die Pflichten des Arbeitgebers nach dem AGG: Welche persönlichen Merkmale von Arbeitnehmern dürfen nicht Grund für eine Benachteilung sein? Welche Formen der Benachteiligung sind dem Arbeitgeber verboten? Was muß der Arbeitgeber gegen Ungleichbehandlungen unternehmen? [Stand: 29.04.2007]
- Rechtfertigungen für Ungleichbehandlungen: Wann sind ungleiche Behandlungen im Arbeitsrecht sachlich gerechtfertigt und daher ausnahmsweise erlaubt? [Stand: 29.04.2007]
- Rechte der Betroffenen nach dem AGG: Was können Arbeitnehmer mit Hilfe des AGG erreichen? Welche Reaktionsmöglichkeiten gibt es? Unter welchen Voraussetzungen kann man Schadenersatz oder Geldentschädigung verlangen? Was ist bei der Geltendmachung von Rechten und Ansprüchen zu beachten? [Stand: 29.04.2007]
- Mobbing am Arbeitsplatz: Schutz durch das AGG: Welche rechtlichen Veränderungen bzw. Verbesserungen der Rechtslage ergeben sich für Mobbingbetroffene durch das AGG? [Stand: 07.10.2006]
- Geltung des AGG bei Kündigungen: Was besagt die § 2 Abs.4 AGG, nach dem "für Kündigungen... ausschließlich die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz" gelten? [Stand: 22.11.2006]
Aktuelle Informationen unseres Anwaltsteams zum Thema Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz finden Sie hier:
- Arbeitsrecht aktuell: 07/15 Arbeitsgericht Osnabrück: AGG gilt bei Kündigungen.
- Arbeitsrecht aktuell: 07/20 Neun Monate Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeitsrecht aktuell: 07/48 Landesarbeitsgericht Niedersachsen vs. Arbeitsgericht Osnabrück
- Arbeitsrecht aktuell: 07/56 Ein Jahr Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Arbeitsrecht aktuell: 08/14 Kaum Auswirkungen in der Praxis?
- Arbeitsrecht aktuell: 08/20 Erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland eingeleitet
Handbuch Arbeitsrecht: AGG – Anwendungsbereich
zur Übersicht Handbuch Arbeitsrecht
Letzte Überarbeitung: 8. August 2009
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