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AGG: Kaum Auswirkungen in der Praxis?
14.01.2008. Wie die Zeitschrift „Personalmagazin“ in ihrer Ausgabe 2/2008 berichtet, ergab eine Umfrage, die das „Personalmagazin“ zusammen mit dem Deutschen Anwaltverein (DAV) in Auftrag gab, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kaum Auswirkungen auf die arbeitsrechtliche Praxis hat.
An der Umfrage beteiligten sich 1.062 Betriebe und 200 auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwälte. Um die Befragung der Rechtsanwälte durchzuführen, wandte man sich an diejenigen Anwälte, die der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV angehören.
Aus den Angaben der befragten Anwälte ergab sich, dass sie in der Zeit vom Inkrafttreten des AGG im August 2006 bis zum Zeitpunkt der Umfrage im November 2007 insgesamt etwa 30.000 Beratungsfälle bearbeitet hatten, von den lediglich 398 Fälle, d.h. nur etwa 1,3 Prozent das AGG betrafen. Viele Anwälte gaben an, in den 16 Monaten seit Inkrafttreten des AGG überhaupt nur mit einem oder zwei „AGG-Fällen“ befasst gewesen zu sein.
Diese Umfrageergebnisse passen zu der allgemeinen Einschätzung, dass die von Gegnern des Gesetzes befürchtete Klagewelle infolge des AGG ausgeblieben ist (wir berichteten darüber in: Arbeitsrecht aktuell: 07/56 Ein Jahr Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)).
Trotzdem ist zweifelhaft, ob die jetzt vorgestellte Erhebung des „Personalmagazins“ und des DAV zu verlässlichen Ergebnissen geführt hat. Die in der Studie befragen Anwälte sind nämlich allesamt Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV und bilden damit nur einen kleinen Ausschnitt der deutschen Anwaltschaft.
Das wäre an sich kein Problem, wenn die Stichprobe, d.h. die befragten 200 Anwälte, für die Gesamtheit der deutschen Anwälte repräsentativ wäre. Das genau ist aber nicht der Fall, da man dazu eine Zufallsauswahl hätte vornehmen müssen, d.h. man hätte die Befragung nicht von vornherein „zielgerichtet“ auf DAV-Mitglieder eingrenzen dürfen.
Aus diesem Grunde hat sich die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV mittlerweile von ihrer eigenen Studie distanziert.
Fazit: Wie verlässlich die vom „Personalmagazin“ vorgestellten Ergebnisse auch sein mögen, sie sind ein weiterer Anhaltspunkt dafür, dass die Auswirkungen des AGG oft überschätzt werden, vor allem in der politischen Diskussion.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierung - Allgemein
- Arbeitsrecht aktuell: 07/56 Ein Jahr Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Arbeitsrecht aktuell: 07/20 Neun Monate Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Letzte Überarbeitung: 13. September 2016
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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