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Neun Monate Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Nachdem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mittlerweile seit einem Dreivierteljahr in Kraft ist, mehren sich die kritischen Stellungnahmen.
Als Beispiel sei hier eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen an die Bundesregierung vom 27.04.2007 genannt (BT Drs. 16/5204).
In dieser Anfrage wird unter anderem darüber berichtet, dass auf dem "Seminarmarkt" Verbände, Bildungseinrichtungen und einige Juristen versuchten, mit Kursen über das AGG "Geld zu verdienen", indem sie insbesondere im Bereich des Arbeitsrechtes "ungerechtfertigte Ängste" schürten. In diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung danach befragt, ob sie Kenntnis darüber habe, dass Fehlinformationen über das AGG verbreitet würden, "um das AGG zu diskreditieren oder Geld mit Kursen über das AGG zu verdienen".
In ihrer Antwort vom 18.05.2007 (BT Drs. 16/5382) teilte die Bundesregierung mit, ihr sei über gezielte Fehlinformationen nichts bekannt. Es gebe wie bei jedem anderen Gesetz so auch beim AGG unterschiedliche Ansichten über die Auslegung einzelnen Vorschriften. Im übrigen sei es Sache der neu geschaffenen Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), über das AGG zu informieren.
Die ADS nehme diese Aufgabe auf unabhängige Weise wahr. Die Regierung gehe davon aus, dass die Öffentlichkeitsarbeit der ADS auch allgemeine Informationen von Bürgern zu Inhalt und Anwendungsbereich des AGG umfasse. Die ADS befinde sich noch in der Aufbauphase, die voraussichtlich erst im Sommer 2007 endgültig abgeschossen sein werde.
Die hier in der Kleinen Anfrage kolportierte Geschäftemacherei mit dem AGG ist ein verbreitetes Negativklischee, das in Einzelfällen sogar berechtigt sein mag. Nicht zu übersehen ist allerdings auch, dass viele Einzelregelungen des AGG - etwa zum Thema der geschlechtsbezogenen Diskriminierung oder der Diskriminierung behinderter Menschen - bereits lange vor Inkrafttreten des Gesetzes galten, so dass das AGG in diesen wichtigen Bereichen nicht substantiell neu ist.
Unsere Kanzlei hat seit Inkrafttreten des AGG zahlreiche Informationsveranstaltungen für Unternehmen unterschiedlicher Größe durchgeführt. Der Kenntnisstand vieler Arbeitgeber ist unabhängig von der Größe des Unternehmens oft unzureichend.
Besonders bei Stellenausschreibungen und bei der Gestaltung von Fragen in Bewerbungsverfahren herrscht vielfach noch Gedankenlosigkeit. Weitgehend unbekannt ist, in welchem Umfang und warum überhaupt Mitarbeiter geschult werden sollten.
Was die "Geschäftemacherei" angeht, so haben vielleicht weniger Anwälte und dubiose Akteure auf dem "Seminarmarkt" als vielmehr Versicherungen Anlass, sich an die Nase zu fassen: Mittlerweile werben nämlich einige Rechtsschutzversicherungen mit AGG-Policen für Unternehmen. Diese sollen sämtliche mit dem AGG verbundene Risiken abdecken, wobei das AGG fälschlich als unkalkulierbares Risiko für Unternehmen dargestellt wird.
Eine solche Angstmacherei ist unbegründet. Unternehmen, die sich - insbesondere im Rahmen von Schulungen - mit dem AGG auseinandergesetzt haben, tragen keine unkalkulierbaren Risiken.
Bei der Geltendmachung von Schadensersatz- und Geldentschädigungsansprüchen stehen nicht neutrale Stellenausschreibungen und offensichtlich diskriminierende Fragen im Vorstellungsgespräch, etwa nach der Staatsangehörigkeit, nach wie vor im Vordergrund. Auch Alterskorridore oder Formulierungen wie "junges Team" sind immer noch in Stellenanzeigen zu finden und führen dann zu Problemen.
Im Übrigen treten die Arbeitsgerichte Versuchen eines "AGG-Hopping" zurecht energisch entgegen: Die missbräuchliche Berufung auf das AGG zu dem alleinigen Zweck des "Abkassierens" einer Entschädigung, vor allem mit Hilfe von Scheinbewerbungen auf Stellenanzeigen, die in diskriminierender Weise ein bestimmtes Geschlecht des Bewerbers oder ein bestimmtes erwünschtes Alter voraussetzen, wird besonders kritisch geprüft.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Nationaler Diskriminierungsschutz im Europöäischen Jahr der Chancengleichheit
- Antwort der Bundesregierung, vom 21.05.2007, auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierung - Allgemein
- Arbeitsrecht aktuell: 08/014 AGG: Kaum Auswirkungen in der Praxis?
- Arbeitsrecht aktuell: 07/56 Ein Jahr Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Letzte Überarbeitung: 30. Dezember 2013
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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