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Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz
04.02.2013. Wie schnell die Jahre vergehen, merkt man bei einem Blick auf die Bemühungen der Bundesregierung, einige zeitgemäße Neuregelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz in das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) aufzunehmen. Hatte die Bundesregierung nicht erst vor kurzem einen Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes vorgelegt?
Nun, mittlerweile sind zweieinhalb Jahre ins Land gegangen, denn der ursprüngliche Entwurf stammt vom 24.08.2010 (wir berichteten in: Arbeitsrecht aktuell: 10/175 Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Beschäftigtendaten). Der aktuell maßgebliche, aufgrund einer Stellungnahme des Bundesrats im Herbst 2010 geringfügig geänderte Gesetzentwurf der Bundesregierung datiert vom 15.12.2010 und daher auch schon mehr als zwei Jahre alt.
Was ist eigentlich in der Zwischenzeit passiert? Von einer zielstrebigen parlamentarischen Befassung mit dem Gesetzentwurf vom Dezember 2010 kann jedenfalls keine Rede sein.
Immerhin ist vermelden, dass die SPD schon zuvor einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt hatte (Entwurf eines Gesetzes zum Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis, Gesetzentwurf der der Fraktion der SPD, vom 25.11.2009) und dass auch die Grünen nicht abseits stehen wollten und daher ebenfalls einen Entwurf verfasst haben (Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes personenbezogener Daten der Beschäftigten in der Privatwirtschaft und bei öffentlichen Stellen, Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz u.a. sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vom 22.02.2011).
An Gesetzentwürfen zum Thema Arbeitnehmerdatenschutz herrscht also kein Mangel. Und über sie beraten wurde im Bundestag auch schon, nämlich in erster Lesung am 25.02.2011 (Dt. Bundestag, Stenografischer Bericht, 94. Sitzung, 25.02.2011).
Dann gab es am 23.05.2011 eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen im Innenausschuss zum Regierungsentwurf, die sich kritisch u.a. zu der Frage äußerten, ob die Erhebung von persönlichen Daten von Stellenbewerbern und Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber (entsprechend dem Regierungsentwurf) dadurch gerechtfertigt werden kann, dass die Betroffenen „freiwillig“ der Erhebung ihrer Daten zustimmen.
Hier wurde von gewerkschaftsnahen Sachverständigen verständlicherweise eingewandt, dass infolge der wirtschaftlichen Drucksituation von Stellenbewerbern bzw. der sozialen Abhängigkeit von Arbeitnehmern eine formell „freiwilliges“ Einverständnis zur Datenerhebung keine ausreichende Begrenzung der Datensammelei darstellt (Deutscher Bundestag: Innenausschuss - Stellungnahmen der Sachverständigen).
Den damaligen Diskussionsstand der Fraktionen CDU/CSU und der FDP gibt ein „Arbeitspapier der Berichterstatter der Koalitionsfraktionen zur öffentlichen Anhörung am 23.05.2011“ wieder. In diesem Papier werden einige Änderungsvorschläge zu dem Gesetzentwurf der Regierung gemacht. U.a. wurde vorgeschlagen, das Fragerecht des Arbeitgebers bei der Einstellung gegenüber dem Regierungsentwurf auszuweiten.
Mehr als ein Jahr später, am 12.09.2012, nahm die Bundesregierung sodann aufgrund einer Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE Stellung zu der Kritik an ihrem Gesetzentwurf, der aus Sicht der Kritiker zu arbeitgeberfreundlich war.
Ihr Entwurf, so die Regierung, habe zustimmende und ablehnende Bewertungen erfahren. Man nehme die Kritik ernst, halte aber daran fest, dass der Entwurf ausgewogen und in der Sache richtig sei (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann u.a. und der Fraktion DIE LINKE, vom 12.09.2012).
Nachdem die Bundesregierung ihr Gesetzesvorhaben jahrelang mehr oder weniger in der Schublade hat liegen lassen, kam im Januar 2013 plötzlich Bewegung in der Sache.
Am 10.01.2013 legten die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP einen detail- und umfangreichen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Regierung vor, der bereits wenige Tage später im Ausschuss und sodann am 01.02.2013 im Bundestag zusammen mit den Gesetzentwürfen der SPD und der Grünen hätte beraten werden sollen, so jedenfalls die Ankündigung des Bundestags. Um nicht zu spät zu kommen, veröffentlichte auch die SPD am 14.01.2013 flugs noch einen eigenen Änderungsantrag.
Die Debatte im Bundestag über die drei Gesetzentwürfe wurde dann allerdings kurzfristig von der Tagesordndung genommen. Offensichtlich war der Druck der von Datenschützern, Opposition und Gewerkschaften geäußerten Kritik an dem Vorhaben der Regierungskoalition so groß, dass man befürchtete, sich zu Beginn des Wahljahres die Finger an dem heißen Eisen Arbeitnehmerdatenschutz zu verbrennen, so jedenfalls die selbstbewusste Einschätzung von SPD und Gewerkschaften.
Fazit: Ob es wirklich sinnvoll ist, überhaupt neue gesetzliche Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz zu erlassen, ist fraglich. Die Zweifel werden durch den schleppenden und bisher ergebnislosen Verlauf des Gesetzesvorhabens der Bundesregierung bestätigt.
Praktisch alle denkbaren Eingriffe in die Persönlichkeits- und Datenschutzrechte von Stellenbewerbern und Arbeitnehmern sind je nach den Umständen des Falles verschieden zu bewerten, angefangen von Gesundheitsuntersuchen und Datenerhebungen bei der Einstellung bis hin zur Videoüberwachung im Betrieb.
Das bedeutet, dass hier situationsbezogene rechtliche "Abwägungen" vorzunehmen sind. Wie das im Allgemeinen zu gehehen hat, weiß man auch, denn dazu gibt es einige Grundsatzentscheidungen der Arbeitsgerichte. Und natürlich gibt es auch Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.
Der Arbeitnehmerdatenschutz ist daher alles andere als ein rechtliches Vakuum. Solange man hier nur die bereits bestehende Rechtslage gesetzlich festschreiben will, lohnt sich eine gesetzliche Regelung nicht wirklich. Und wenn man bei dieser Gelegenheit der Arbeitgeberseite das eine oder andere „Goodie“ mitgeben möchte, bringt man Datenschützer und Gewerkschaften gegen sich auf.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes, Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 15.12.2010, Bundestag Drucks. 17/4230
- Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes, Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 24.08.2010
- Entwurf eines Gesetzes zum Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis, Gesetzentwurf der der Fraktion der SPD, vom 25.11.2009, Bundestag Drucks. 17/69
- Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes personenbezogener Daten der Beschäftigten in der Privatwirtschaft und bei öffentlichen Stellen, Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz u.a. sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vom 22.02.2011, Bundestag Drucks. 17/4853
- Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht, 94. Sitzung, 25.02.2011
- Deutscher Bundestag: Innenausschuss - Stellungnahmen der Sachverständigen
- Arbeitspapier der Berichterstatter der Koalitionsfraktionen zur öffentlichen Anhörung am 23.05.2011
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann u.a. und der Fraktion DIE LINKE, vom 12.09.2012, Bundestag Drucks. 17/10666
- Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“ (Drucksache 17/4230)
- Deutscher Bundestag: Bundestag will Arbeitnehmerdatenschutz novellieren, Pressemitteilung vom 25.01.2013
- n-tv.de, 29.01.2013: Bundestagsabstimmung vertagt. Datenschutzgesetz ausgebremst
- Handbuch Arbeitsrecht: Datenschutz im Arbeitsrecht
- Musterschreiben: Informationen zur Arbeitnehmer-Datenverarbeitung gemäß DS-GVO
- Arbeitsrecht aktuell: 18/125 Datenschutz im Arbeitsrecht nach der DS-GVO
- Arbeitsrecht aktuell: 13/275 Pflicht zur Nutzung einer elektronischen Signaturkarte
- Arbeitsrecht aktuell: 12/356: Befragung des Stellenbewerbers zu Ermittlungsverfahren
- Arbeitsrecht aktuell: 12/101: Datenschutz - Betriebsrat darf Arbeitszeiten erfahren
- Arbeitsrecht aktuell: 11/210: Arbeitnehmerdatenschutz: E-Mails können im Krankheitsfall gelesen werden
- Arbeitsrecht aktuell: 10/175: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Beschäftigtendaten
- Arbeitsrecht aktuell: 10/151: Privater E-Mail-Verkehr am Arbeitsplatz als Kündigungsgrund
- Arbeitsrecht aktuell: 10/009: Zugriff auf fremde E-Mails rechtfertigt fristlose Kündigung
Letzte Überarbeitung: 16. November 2020
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