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Urlaub und Krankheit: Resturlaub für Krankheitszeiten ist nach Genesung zu nehmen
Eine Sonderstellung nimmt seit 2009 der wegen langer Krankheit nicht genommene Urlaub ein. Er summiert sich über Jahre auf, bis der Arbeitnehmer wieder gesund wird oder aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Dies folgt aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Schultz-Hoff vom 20.01.2009 (C-350/06).
Fraglich ist, was in Fällen langer Krankheit mit dem „Schultz-Hoff-Urlaub“ nach Genesung des Arbeitnehmers passiert: Bleibt er weiterhin - möglicherweise unbegrenzt - bestehen oder verfällt er zum Jahresende? Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht vor einigen Tagen geklärt (Urteil vom 09.08.2011, 9 AZR 425/10).
Ein Busfahrer mit einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr war von Januar 2005 bis Juni 2008 durchgehend krank. Seitdem arbeitet er wieder und erhielt in 2008 prompt 30 Tage Urlaub, mehr aber nicht. Später klagte er 90 Tage Resturlaub für die zweieinhalb Jahre Krankheit ein. Das Arbeitsgericht Aachen (Urteil vom 08.12.2009, 4 Ca 2559/09), das Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 18.05.2010, 12 Sa 38/10) und das BAG wiesen die Klage ab, denn er hätte auch den Resturlaub in 2008 nehmen können.
Fazit: Die Klage wurde zurecht abgewiesen, da der für die Krankheit angesammelte Resturlaub nach Genesung keine Sonderrolle mehr hat. Die Krankheit war daher nicht die Ursache dafür, dass der Urlaub nicht genommen wurde. Wird ein lange Zeit kranker Arbeitnehmer wieder gesund, muss er seinen während der Krankheit angesammelten Urlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen, da er sonst gemäß § 7 Abs.3 BUrlG verfällt. Lange erkrankte Arbeitnehmer sollten daher bald nach der Genesung Urlaub beantragen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.08.2011, 9 AZR 425/10 (Pressemitteilung)
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.03.2009, 9 AZR 983/07
- Europäischer Gerichthof, Urteil vom 20.01.2009, C-350/06 (Schultz-Hoff)
- Handbuch Arbeitsrecht: Krankheit
- Handbuch Arbeitsrecht: Urlaub, Urlaubsanspruch
- Handbuch Arbeitsrecht: Urlaub und Krankheit
- Handbuch Arbeitsrecht: Urlaubsabgeltung
- Arbeitsrecht aktuell: 12/083 Urlaub nach unwirksamer Kündigung
- Arbeitsrecht aktuell: 11/059 Verfall von Resturlaub bei tariflicher Ausschlussfrist
- Arbeitsrecht aktuell: 10/145 Können krankheitsbedingt angesammelte Urlaubsansprüche verfallen?
- Arbeitsrecht aktuell: 10/120 Tarifliche Ausschlussfristen auch bei Urlaubsabgeltung
- Arbeitsrecht aktuell: 09/057: Auslegung des Bundesurlaubsgesetzes entsprechend dem Schultz-Hoff-Urteil des EuGH
Hinweis: In der Zwischenzeit, d.h. nach Erstellung dieses Artikels, hat das Gericht seine Entscheidungsgründe schriftlich abgefasst und veröffentlicht. Die Entscheidungsgründe im Volltext finden Sie hier:
Letzte Überarbeitung: 4. Juni 2019
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