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Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt zusammen mit den Datenschutzverordnungen der Länder den Umgang mit personenbezogenen Daten.
Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes stammt bereits aus dem Jahre 1978. Die letzte Neufassung trat am 25.05.2018 in Kraft, zusammen mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung - DS-GVO).
Ziel des BDSG ist es, die Privatsphäre der Bürger vor unautorisierten Zugriffen zu schützen und damit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung abzusichern. Informationen zur arbeitsrechtlichen Bedeutung des BDSG finden Sie in "Handbuch Arbeitsrecht: Datenschutz im Arbeitsrecht".
Auf unserer Webseite finden Sie auch folgende Mustertexte zum Datenschutz im Arbeitsrecht:
Teil 1
Gemeinsame Bestimmungen
Kapitel 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Kapitel 2
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel 3
Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen
Kapitel 4
Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Kapitel 5
Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle, Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union
Kapitel 6
Rechtsbehelfe
Teil 2
Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679
Kapitel 1
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
Abschnitt 1
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten und Verarbeitung zu anderen Zwecken
Abschnitt 2
Besondere Verarbeitungssituationen
Kapitel 2
Rechte der betroffenen Person
Kapitel 3
Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
Kapitel 4
Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung durch nichtöffentliche Stellen
Kapitel 5
Sanktionen
Kapitel 6
Rechtsbehelfe
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |