HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

GESETZE ZUM ARBEITSRECHT

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Steckverbindung an PC-Rückwand

Das deut­sche Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) re­gelt zu­sam­men mit den Da­ten­schutz­ver­ord­nun­gen der Län­der den Um­gang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten.

Die ur­sprüng­li­che Fas­sung des Ge­set­zes stammt be­reits aus dem Jah­re 1978. Die letz­te Neu­fas­sung trat am 25.05.2018 in Kraft, zu­sam­men mit der Ver­ord­nung (EU) 2016/679 des Eu­ro­päi­schen Par­la­ments und des Ra­tes vom 27.04.2016 zum Schutz na­tür­li­cher Per­so­nen bei der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Da­ten, zum frei­en Da­ten­ver­kehr und zur Auf­he­bung der Richt­li­nie 95/46/EG (Da­ten­schutz-Grund­ver­ord­nung - DS-GVO).

Ziel des BDSG ist es, die Pri­vat­sphä­re der Bür­ger vor un­au­to­ri­sier­ten Zu­grif­fen zu schüt­zen und da­mit das Recht auf in­for­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung ab­zu­si­chern. In­for­ma­tio­nen zur ar­beits­recht­li­chen Be­deu­tung des BDSG fin­den Sie in "Hand­buch Ar­beits­recht: Da­ten­schutz im Ar­beits­recht".

Auf un­se­rer Web­sei­te fin­den Sie auch fol­gen­de Mus­ter­tex­te zum Da­ten­schutz im Ar­beits­recht:


Teil 1
Gemeinsame Bestimmungen

Kapitel 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel 3
Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen

Kapitel 4
Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Kapitel 5
Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle, Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union

Kapitel 6
Rechtsbehelfe

Teil 2
Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679

Kapitel 1
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten

Abschnitt 1
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten und Verarbeitung zu anderen Zwecken

Abschnitt 2
Besondere Verarbeitungssituationen

Kapitel 2
Rechte der betroffenen Person

Kapitel 3
Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter

Kapitel 4
Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung durch nichtöffentliche Stellen

Kapitel 5
Sanktionen

Kapitel 6
Rechtsbehelfe


Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
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Nina Wesemann
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Fachanwältin für Arbeitsrecht

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040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

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