HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

GESETZE ZUM ARBEITSRECHT

00c: Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Schnittstelle,Computer,Datenschutz

Die Ver­ord­nung (EU) 2016/679 des Eu­ro­päi­schen Par­la­ments und des Ra­tes vom 27. April 2016 zum Schutz na­tür­li­cher Per­so­nen bei der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Da­ten, zum frei­en Da­ten­ver­kehr und zur Auf­he­bung der Richt­li­nie 95/46/EG (Da­ten­schutz-Grund­ver­ord­nung) gilt seit dem 25.05.2018 un­mit­tel­bar in der Eu­ro­päi­schen Uni­on (EU) und im Eu­ro­päi­schen Wirt­schafts­raum (EWR).

Die Ver­ord­nung dient der Ver­ein­heit­li­chung des Da­ten­schutz­rechts in Eu­ro­pa und gilt auch für Un­ter­neh­men, die in der EU oder im EWR tä­tig sind, oh­ne dort ei­ne Nie­der­las­sung zu be­trei­ben.

Die DS-GVO be­inhal­tet u.a. Grund­sät­ze, die bei der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Da­ten zu be­fol­gen sind, Rech­te be­trof­fe­ner Per­so­nen so­wie Pflich­ten der für die Ver­ar­bei­tung ver­ant­wort­li­chen Per­so­nen. In­for­ma­tio­nen zur ar­beits­recht­li­chen Be­deu­tung der DS-GVO fin­den Sie in "Hand­buch Ar­beits­recht: Da­ten­schutz im Ar­beits­recht".

Auf un­se­rer Web­sei­te fin­den Sie auch fol­gen­de Mus­ter­tex­te zum Da­ten­schutz im Ar­beits­recht:


Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Kapitel II
Grundsätze

Kapitel III
Rechte der betroffenen Person

Abschnitt 1
Transparenz und Modalitäten

Abschnitt 2
Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten

Abschnitt 3
Berichtigung und Löschung

Abschnitt 4
Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall

Abschnitt 5
Beschränkungen

Kapitel IV
Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter

Abschnitt 1
Allgemeine Pflichten

Abschnitt 4
Datenschutzbeauftragter

KAPITEL VI
Unabhängige Aufsichtsbehörden

Abschnitt 2
Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse

Kapitel VIII
Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen

KAPITEL IX
Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen


Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
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Nina Wesemann
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Fachanwältin für Arbeitsrecht

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040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

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