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CGZP war auch in der Vergangenheit nicht tariffähig
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigte das und entschied kürzlich, dass diese Organisation nicht tariffähig ist, weil ihre Mitgliedsgewerkschaften der CGZP mehr Zuständigkeiten verleihen wollten, als sie selbst hatten (Beschluss vom 14.12.2010, 1 ABR 19/10). Inwieweit das nicht nur für die Gegenwart, sondern auch für die Vergangenheit gilt, blieb allerdings offen. Diese Lücke hat das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin nun gefüllt (Beschluss vom 30.05.2011, 29 BV 13947/10).
In dem Fall des ArbG Berlin war fraglich, ob die CGZP am 29.11.2004, am 19.06.2006 und am 09.07.2008 Tarifverträge abschließen konnte. Das Gericht stellte jetzt fest, dass die Organisation (schon) damals nicht tariffähig war. Ihre „Tarifverträge“ sind deshalb nichtig, also rechtlich bedeutungslos (vgl. BAG, Urteil vom 05.11.2006, 10 AZR 665/05). Laut der bisher allein vorliegenden gerichtlichen Pressemitteilung hat sich das ArbG dabei der Begründung des BAG angeschlossen.
Fazit: Eine Beschwerde gegen die Entscheidung zum Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg ist möglich. Sie hat aber keine Aussicht auf Erfolg. Denn das BAG hat die fehlende Tariffähigkeit der CGZP mit einem grundlegenden Zuständigkeitsproblem begründet, das schon seit ihrer Gründung besteht. Leiharbeiter mit arbeitsvertraglichen Verweisen auf CGZP-"Tarifverträge" können daher rückwirkend den gleichen Lohn wie vergleichbare Arbeitnehmer des Entleihers einfordern.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Arbeitsgericht Berlin (Webseite)
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit, Zeitarbeit)
- Handbuch Arbeitsrecht: CGZP
- Handbuch Arbeitsrecht: Tarifvertrag
- Arbeitsrecht aktuell: 13/071 Gleicher Lohn für Leiharbeitnehmer und Ausschlussfrist
- Arbeitsrecht aktuell: 12/211 CGZP - Tarifverträge endgültig gekippt
- Arbeitsrecht aktuell: 12/192 Für Leiharbeitsfirmen werden die CGZP-Tarifverträge teuer
- Arbeitsrecht aktuell: 12/010 CGZP-Tariffähigkeit
- Arbeitsrecht aktuell: 11/188 CGZP: Arbeitsgericht Berlin bestätigt Tarifunfähigkeit der CGZP von Anfang an
- Arbeitsrecht aktuell: 11/182 Mindestlohn für Leiharbeit - noch immer nicht umgesetzt
- Arbeitsrecht aktuell: 11/064 Equal-pay-Ansprüche und tarifliche Ausschlussfristen
- Arbeitsrecht aktuell: 11/048 Mindestlohn für Leiharbeiter?
- Arbeitsrecht aktuell: 11/034 BAG: Die CGZP kann keine Tarifverträge abschließen
- Arbeitsrecht aktuell: 09/134 Tariffähigkeit der "Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen" (CGZP)
Hinweis: In der Zwischenzeit, d.h. nach Erstellung dieses Artikels, hat das Arbeitsgericht Berlin seine Entscheidungsgründe veröffentlicht. Den vollständig begründeten Beschluss finden Sie hier:
Letzte Überarbeitung: 30. Oktober 2020
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
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