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Dumpinglöhne: Wie weist man das allgemeine Lohnniveau nach?

27.07.2011. Auch ohne Tarifbindung müssen Arbeitgeber das Tariflohnniveau in ihrer Branchen im Auge behalten.
Denn "freie" arbeitsvertragliche Lohnvereinbarungen sind gemäß § 138 Abs.1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wegen "Sittenwidrigkeit" unwirksam, wenn sie mehr als ein Drittel unter dem regionalen Branchentariflohn liegen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.04.2009, 5 AZR 436/08).
Gibt es keinen einschlägigen Tarifvertrag, ist das allgemeine Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet der Vergleichsmaßstab.
Für seltene Tätigkeiten gibt es oft keinen Tarifvertrag. Dann ist der Nachweis einer sittenwidrig geringen Höhe des vereinbarten Lohns für den Arbeitnehmer schwer, aber für eine erfolgreiche Klage auf weiteren Lohn notwendig. Denn der vertraglich vereinbarte Lohn ist - bis zum Nachweis der Unterschreitung des allgemeinen Lohniveaus um mehr als ein Drittel - erst einmal verbindlich. Das zeigt ein Fall des Landesarbeitsgerichts (LAG) Schleswig-Holstein (Urteil vom 31.08.2010, 5 Sa 121/10).
Ein Korrektor war vollzeitig für zunächst etwa 2.500 und später für etwa 2.800 EUR bei einer Lektoratsfirma beschäftigt, die für ihre Kunden Texte bearbeitete. Der Korrektor hielt seinen Lohn für sittenwidrig und berief sich auf einen Tarifvertrag für das Zeitschriftenverlagsgewerbe. Diesen Tarif hielten aber weder das Arbeitsgericht Lübeck (Urteil vom 20.01.2010, 5 Ca 1982/09) noch das LAG für maßgeblich. Denn eine Lektoratsfirma gehört nicht zur Zeitschriftenverlagsbranche.
Fazit: Arbeitnehmer, die mit selten ausgeübten Tätigkeiten befasst sind und deren Arbeitgeber eine Nischendienstleistung anbietet, können sich bei Lohndifferenzklagen praktisch nie auf einschlägige Branchentarifverträge berufen, denn solche Tarifverträge gibt es nicht. Dann bleibt nur der Nachweis des allgemeinen Lohnniveaus in der jeweiligen Mini-„Branche“. Ohne gründliche Vorbereitung mit anwaltlicher Unterstützung ist klagewilligen Arbeitnehmer daher von einer Lohndifferenzklage abzuraten.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 31.08.2010, 5 Sa 121/10
- Welche Rolle spielen Dumpinglöhne in der Arbeitswelt? (Tagesspiegel.de)
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Letzte Überarbeitung: 16. November 2020
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