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Mustervertrag: Aufhebungsvertrag nach Kündigung (Abwicklungsvertrag)
Weiterführende Stichworte: Abfindung, Arbeitslosengeld I, Freistellung, Kündigungsfristen, Arbeitsvertrag und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Ausgleichsklausel
Im folgenden finden Sie ein Vertragsmuster „Aufhebungsvertrag nach Kündigung (Abwicklungsvertrag)“.
Wenn Sie sich an diesem Mustervertrag „Aufhebungsvertrag nach Kündigung (Abwicklungsvertrag)“ orientieren möchten oder diesen übernehmen wollen, sollten Sie darauf achten, dass Ihnen seine Bedeutung als Beispielstext in allen Einzelheiten wirklich klar ist. Bedenken Sie bitte, dass Sie mit der Entscheidung für einen bestimmten Vertragstext Rechtsfolgen herbeiführen, die in Ihrem konkreten Fall aber vielleicht nicht die richtigen sind. Sollte Ihnen daher irgend etwas unklar sein, lassen Sie sich besser anwaltlich beraten.
Bitte beachten Sie, dass die hier gegebenen Formulierungsvorschläge unverbindlich sind, d.h. keine Rechtsberatung im Einzelfall darstellen. Wir übernehmen daher keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.
_________________________________________
Abwicklungsvertrag
zwischen
der Muster-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Max Muster,
Musterstraße 1, 11111 Musterstadt
- im folgenden: „Arbeitgeber“ -
und
Herrn Moritz Mustermann
Mustermannstraße 1, 11111 Musterstadt
- im folgenden: „Arbeitnehmer“ -
§ 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die Parteien beziehen sich auf die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung vom XX.XX.20XX und vereinbaren diesbezüglich, dass der Arbeitnehmer diese unter Verzicht auf das Recht zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage als rechtswirksam hinnimmt. Aufgrund dieser Kündigung wird das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis daher mit dem Ablauf des XX.XX.20XX enden. Mit diesem Austrittsdatum ist durch den Arbeitgeber einzuhaltende ordentliche Kündigungsfrist gewahrt.
§ 2 Abfindung
Der Arbeitnehmer erhält als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes in entsprechender Anwendung der §§ 9, 10 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) eine Abfindung in Höhe von __________ EUR (in Worten: ___________________ EUR) brutto. Der Abfindungsanspruch entsteht mit Abschluss dieser Vereinbarung und ist ab diesem Zeitpunkt vererblich. Die Abfindung ist fällig und zahlbar zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß Punkt 1.) dieser Vereinbarung.
§ 3 Zeugnis
Der Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer ein auf den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses datiertes qualifiziertes Zeugnis mit der üblichen Dankes- und Bedauernsformel sowie mit der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung „sehr gut“.
[Alternativ: Der Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer ein auf den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses datiertes qualifiziertes Zeugnis entsprechend dem Zeugnisentwurf, der dieser Vereinbarung als Anlage beiliegt.]
§ 4 Freistellung, Urlaubsgewährung, Freizeitausgleich
Der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer ab dem XX.XX.20XX bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses widerruflich von der Arbeit frei.
Während der Zeit vom XX.XX.20XX bis zum XX.XX.20XX erfolgt die Freistellung unwiderruflich. Die Parteien sind darüber einig, dass mit der unwiderruflichen Freistellung etwaige Urlaubs- und Freizeitausgleichsansprüche in Natur gewährt bzw. ausgeglichen sind.
§ 5 Gehaltsansprüche
Der Arbeitgeber zahlt an den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses das ihm zustehende reguläre Gehalt in Höhe von XX.XXX,XX EUR brutto pro Monat. Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber zum Ausgleich für etwaige Ansprüche auf Prämien, Gratifikationen, Provisionen und/oder anteilige Einmalzahlung für das Jahr 20XX einen weiteren einmaligen Betrag von XX.XXX,XX EUR brutto, der zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig und zahlbar ist.
§ 6 Rückgabe von Firmeneigentum
Der Arbeitnehmer händigt spätestens bis zum XX.XX.20XX folgende dem Arbeitgeber gehörende Sachen an diesen aus:
• Mobiltelefon der Marke XXXXXXXXXX
• Firmen-Pkw, amtl. Kennzeichen: XXXXXXXXXX
• Notebook / Laptop der Marke XXXXXXXXXX
• Firmenschlüssel
Darüber hinausgehende, zum Betrieb gehörende Sachen befinden sich nicht im Besitz des Arbeitnehmers.
§ 7 Pflicht zur Meldung bei der Agentur für Arbeit
Der Arbeitnehmer wurde darüber informiert, dass er nach § 38 Abs.1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) zur frühzeitigen Arbeitssuche verpflichtet ist. Insbesondere ist er verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Liegen zwischen Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Er ist auch dazu verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.
Der Arbeitnehmer wurde auch darüber informiert, dass der Abschluss der vorliegenden Vereinbarung auch bei unverzüglicher Meldung eine Sperrzeit zur Folge haben kann.
§ 8 Ausgleichsklausel
Mit der Erfüllung der in dieser Vereinbarung niedergelegten Pflichten sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und aus seiner Beendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund, erfüllt. Dies betrifft nicht etwaige Ansprüche bzw. Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und den Anspruch auf Aushändigung der Arbeitspapiere.
§ 9 Schlussbestimmungen
Der vorliegende Vertrag wurde zweifach ausgefertigt und von beiden Parteien unterschrieben. Dem Arbeitnehmer wurde eine Ausfertigung dieses Vertrags ausgehändigt.
Musterstadt, den XX.XX.20XX
_____________________
(Unterschrift Arbeitgeber)
_____________________
(Unterschrift Arbeitnehmer)
Letzte Überarbeitung: 1. Juli 2019
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