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Urlaubsabgeltung für Beamte
Daher fragt sich, ob Beamte, die nach längerer Krankheit aus dem Dienst ausscheiden, ihre Urlaubsansprüche verlieren. Die meisten Verwaltungsgerichte sehen das so und begründen das z.T. mit dem Argument, dass Beamte gar keine „Arbeitnehmer“ im Sinne der Richtlinie sein sollen, obwohl diese bis auf bestimmte Tätigkeiten in Notsituationen alle „privaten und öffentlichen Tätigkeitsbereiche“ erfasst. Ob dieses Argument stimmt, hat nunmehr der EuGH entschieden (Beschluss vom 07.04.2011, C-519/09, „May“).
Das Arbeitsgericht Wuppertal hatte dem EuGH die Frage vorlegt, ob Dienstordnungsangestellte, die gemäß Arbeitsvertrag wie Beamte behandelt werden, „Arbeitnehmer“ im Sinne der Richtlinie sind (EuGH-Vorlage vom 19.11.2009, 7 Ca 2453/09). Denn nur dann könnte der Kläger, Herr May, Urlaubsabgeltung auf Grundlage des Schultz-Hoff-Urteils verlangen. Der EuGH entschied, dass die Antwort sich klar aus seiner Rechtsprechung ergibt: Auch Beamte sind „Arbeitnehmer“ im Sinne der Richtlinie 2003/88/EG.
Fazit: Der Beschluss des EuGH ist deutlich. Beamten und Dienstordnungsangestellten, die nach langer Krankheit aus dem Dienst ausscheiden, kann eine entsprechend hohe Urlaubsabgeltung nicht mehr mit dem Argument verweigert werden, die Richtlinie 2003/88/EG gelte gar nicht für sie. Beamte, die infolge langer Erkrankung entsprechend lange keinen Urlaub mehr genommen haben und danach in Rente gehen, sollten daher unter Berufung auf das May-Urteil des EuGH Urlaubsabgeltung verlangen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Europäischer Gerichtshof, Beschluss vom 07.04.2011, C-519/09, „May“
- Europäischer Gerichtshof (Webseite)
- Arbeitsgericht Wuppertal, EuGH-Vorlage vom 19.11.2009, 7 Ca 2453/09
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitnehmer
- Handbuch Arbeitsrecht: Urlaub, Urlaubsanspruch
- Handbuch Arbeitsrecht: Urlaub und Krankheit
- Handbuch Arbeitsrecht: Urlaubsabgeltung
- Arbeitsrecht aktuell: 12/180 Urlaubsabgeltung nach langer Krankheit auch für Beamte
- Arbeitsrecht aktuell: 10/200 Urlaubsabgeltung für langzeitig erkrankte Beamte?
- Arbeitsrecht aktuell: 10/135 Urlaubsabgeltung auch für Beamte?
- Arbeitsrecht aktuell: 10/029 Urlaubsabgeltung nach langer Krankheit
- Arbeitsrecht aktuell: 09/023 Bei dauerhafter Krankheit kein Verfall von Resturlaubsansprüchen
Letzte Überarbeitung: 4. Juni 2019
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