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Dienstwagennutzung nach fristloser Kündigung
Der Lohnanspruch entfällt mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Obwohl nach einer Kündigung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge kündigungsschutzrechtlicher Streitigkeiten vorerst oft unklar ist, muss der Arbeitnehmer den Dienstwagen grundsätzlich erst einmal herausgeben. In einem aktuellen Fall hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm zu entscheiden, wann der Arbeitnehmer den Dienstwagen trotz Kündigung ausnahmsweise weiter behalten darf (Urteil vom 09.11.2010, 12 Sa 1376/10).
Eine Führungskraft wurde wegen derselben Angelegenheit erst abgemahnt und dann gekündigt. Anschließend wurde dem Arbeitnehmer erneut gekündigt, weil er seinen Dienstwagen nicht herausgab. So nicht, meinten das Arbeitsgericht Iserlohn (Urteil vom 27.07.2010, 5 Ca 3486/09) und das LAG. Die erste Kündigung war offensichtlich unwirksam, weil mit einer Abmahnung auf eine Kündigung wegen derselben Sache verzichtet wird. Damit gab es keinen Herausgabeanspruch und keinen Grund für die zweite Kündigung.
Fazit: Bei einer offensichtlich unwirksamen Kündigung darf der Arbeitgeber einen zur Privatnutzung überlassenen Dienstwagen nicht zurückfordern. Wenn aber, wie in den meisten Fällen, die (Un-)Wirksamkeit einer Kündigung nicht eindeutig ist, sollten Arbeitnehmer den Firmenwagen zunächst herausgeben, um Schadensersatzansprüche und weitere Kündigungen zu vermeiden. Nach festgestellter Unwirksamkeit der Kündigung kann man dann immer noch Nutzungsausfallentschädigung (nach-)fordern.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 09.11.2010, 12 Sa 1376/10
- Landesarbeitsgericht Hamm (Webseite)
- Handbuch Arbeitsrecht: Dienstwagen
- Handbuch Arbeitsrecht: Freiwilligkeitsvorbehalt
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Kündigung des Arbeitsvertrags (Überblick)
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - fristlose Kündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Abmahnung
- Arbeitsrecht aktuell: 12/267 Fristloser Widerruf der Dienstwagenüberlassung?
- Arbeitsrecht aktuell: 11/118 Nutzungsausfallentschädigung für Entzug des Dienstwagens
- Arbeitsrecht aktuell: 11/007 Dienstwagen bei Krankheit nur bis zum Ende der Entgeltfortzahlung
- Arbeitsrecht aktuell: 10/203 Widerruf der Dienstwagengestellung aus „wirtschaftlichen Gründen“
- Arbeitsrecht aktuell: 09/080 Wegfall der Dienstwagenberechtigung bei längerer Krankheit
Letzte Überarbeitung: 24. August 2016
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
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