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Internet und E-Mail für den Betriebsrat
So darf der Betriebsrat heutzutage in der Regel einen Internetzugang mit E-Mail-Adresse für erforderlich halten, wenn nicht ausnahmsweise Kostengesichtspunkte, Geheimhaltungsinteressen oder Missbrauchsgefahren dagegen sprechen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen entschied nun über die Frage, ob der Betriebsrat den Zugang auch dann verlangen kann, wenn der Arbeitgeber für seine Arbeit die Internetnutzung aus Prinzip ablehnt (Beschluss vom 27.10.2010, 2 TaBV 55/10).
In dem Rechtsstreit verweigerte der Arbeitgeber dem Betriebsrat einen Internetzugang mit E-Mail-Adresse und verwies dabei auf die seine Unternehmensphilosophie, sich weitgehend vom Internet abzuschotten. Immerhin hatte er einen funktionsfähigen Anschluss und damit die Möglichkeit, im Internet zu recherchieren. Dass er - als Arbeitgeber - das nicht wollte, ist für den Betriebsrat aber nicht bindend, meinten das Arbeitsgericht Braunschweig (Beschluss vom 30.03.2010, 2 BV 16/09) und das LAG.
Fazit: In der Rechtsprechung ist mittlerweile anerkannt, dass der Betriebsrat Internet und E-Mail für seine Arbeit beanspruchen kann, auch ohne das kleinkariert mit konkret anstehenden Betriebsratsaufgaben begründen zu müssen. Denn ohne Internet und E-Mail arbeitet heute kaum noch jemand. Eine prinzipielle Internetabstinenz des Arbeitgebers ist für den Betriebsrat unerheblich. Da Zugänge heute kaum noch etwas kosten, ist eine Verweigerungshaltung des Arbeitgebers in aller Regel chancenlos.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 27.10.2010, 2 TaBV 55/10
- Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Webseite)
- Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsrat
- Arbeitsrecht aktuell: 14/176 Betriebsrat hat Anspruch auf Fachzeitschrift
- Arbeitsrecht aktuell: 12/280 Betriebsrat hat Anspruch auf einen Laptop
- Arbeitsrecht aktuell: 12/229 Betriebsrat und Rechtsanwaltskosten
- Arbeitsrecht aktuell: 11/149 Computer des Betriebsrats: Über Datenschutz entscheidet der Betriebsrat
- Arbeitsrecht aktuell: 10/155 Internet und E-Mail für jedes Betriebsratsmitglied
- Arbeitsrecht aktuell: 10/111 Recht des Betriebsrats zur Veröffentlichung im Intranet
- Arbeitsrecht aktuell: 09/193 Internet für Betriebsrat wegen Konflikten mit Arbeitgeber
Letzte Überarbeitung: 17. März 2015
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