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Anhörung des Betriebsrats vor einer Kündigung
31.10.2011. Wird der Betriebsrat vor einer Kündigung nicht ordnungsgemäß angehört, ist die Kündigung schon allein deshalb unwirksam, § 102 Abs.1 Satz 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Dabei kann die Anhörung des Betriebsrats auch durch einen Stellvertreter des Arbeitgebers vorgenommen werden.
Ein Fall des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg weist auf einen wichtigen, aber leicht zu vermeidbaren „Stolperstein“ für diesen Fall hin, dass die Anhörung durch einen Stellvertreter "erklärt" wird: Urteil vom 27.05.2011, 8 Sa 132/11.
- Darf der Betriebsrat ein Anhörungsschreiben zurückweisen, wenn keine Originalvollmacht beigefügt ist?
- Der Streitfall: Betriebsratsanhörung durch Anwalt des Unternehmens ohne Originalvollmacht
- LAG Berlin-Brandenburg: Ein von einem Vertreter ohne Originalvollmacht ausgehändigtes Anhörungsschreiben kann zurückgewiesen werden
Darf der Betriebsrat ein Anhörungsschreiben zurückweisen, wenn keine Originalvollmacht beigefügt ist?
Die Anhörung des Betriebsrates vor jeder Kündigung soll dem Betriebsrat ermöglichen, für den Arbeitnehmer bzw. den Erhalt seines Arbeitsplatzes einzutreten. Dabei steht der Betriebsrat unter Zeitdruck, denn Bedenken gegen eine ordentliche Kündigung muss er innerhalb einer Woche nach Beginn der Anhörung, Bedenken gegen eine außerordentliche Kündigung sogar binnen drei Tagen schriftlich mitteilen (§ 102 Abs.2 BetrVG).
Bestehen im Betrieb Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten, kann der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung widersprechen (§ 102 Abs.3 BetrVG). Das macht sie zwar nicht unwirksam, verschafft dem Arbeitnehmer aber einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung während einer Kündigungsschutzklage (§ 102 Abs.5 BetrVG). Aber auch das Widerspruchsrecht ist an die Wochenfrist aus § 102 Abs.2 Satz 1 BetrVG gebunden.
Aus Sicht des Betriebsrates sind also gleich zu Beginn des Anhörungsverfahrens „klare Verhältnisse“ wichtig, denn die Uhr tickt. Das LAG Berlin-Brandenburg hat vor kurzem die Frage beantwortet, ob der Betriebsrat ein von einem Anwalt vorgelegtes Anhörungsschreiben zurückweisen darf, wenn der Anwalt keine Originalvollmacht vom Arbeitgeber beifügt.
Der Streitfall: Betriebsratsanhörung durch Anwalt des Unternehmens ohne Originalvollmacht
Ein Arbeitnehmer in der Position eines „Cargo Sales Representative“ wurde von seinem Arbeitgeber, einem Flugunternehmen, betriebsbedingt gekündigt. Das Kündigungsschreiben und das vorangegangene Anhörungsschreiben stammten von dem Rechtsanwalt des Flugunternehmens.
Nur der Kündigung lag eine Originalvollmacht bei. Zuvor hatte der Betriebsrat die unterbliebene Vollmachtsvorlage im Rahmen seines Widerspruchs gegen die Kündigung gerügt.
LAG Berlin-Brandenburg: Ein von einem Vertreter ohne Originalvollmacht ausgehändigtes Anhörungsschreiben kann zurückgewiesen werden
Dies kam im Kündigungsschutzverfahren erst vor dem LAG zur Sprache und wurde dort "kriegsentscheidend“. Anders als noch vor dem Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 25.11.2010, 23 Ca 2753/10) gewann der Arbeitnehmer vor dem LAG Berlin-Brandenburg den Prozess.
Fazit: Der Betriebsrat darf eine Betriebsratsanhörung, die von einem angeblichen Vertreter des Arbeitgebers stammen, zurückweisen, so jedenfalls die Ansicht des LAG Berlin-Brandenburg. Das Zurückweisungsrecht folgt aus einer sinngemäßen Anwendung von § 174 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Es setzt voraus, dass ein Vertreter des Arbeitgebers seiner Erklärung (hier: der Betriebsratsanhörung) keine Originalvollmacht beifügt.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.05.2011, 8 Sa 132/11
- Handbuch Arbeitsrecht: Anhörung des Betriebsrates
- Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsrat
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigungsschutzklage
- Arbeitsrecht aktuell: 18/158 Kündigung während der Schwangerschaft bei Massenentlassung
- Arbeitsrecht aktuell: 17/029 Bei Massenentlassung keine Benachteiligung während einer Elternzeit
- Arbeitsrecht aktuell: 16/258 Massenentlassung und Elternzeit
- Arbeitsrecht aktuell: 13/361 Weiterbeschäftigung oder Zwangsgeld
- Arbeitsrecht aktuell: 13/032 Weiterbeschäftigung per einstweiliger Verfügung
- Arbeitsrecht aktuell: 12/385 Keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung wegen fehlender Vollmacht
- Arbeitsrecht aktuell: 12/223 Kündigung ohne Vollmacht
- Arbeitsrecht aktuell: 11/207 Betriebsübergang und Kündigung: Keine Betriebsratsanhörung bei Kündigung nach Widerspruch
- Arbeitsrecht aktuell: 11/133 Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung mit Auslauffrist
- Arbeitsrecht aktuell: 10/130 Durchsetzung eines betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruchs im Eilverfahren
- Arbeitsrecht aktuell: 09/175 Anhörung des Betriebsrats vor verhaltensbedingter Kündigung
- Arbeitsrecht aktuell: 09/157 Betriebsrat - keine Anhörung zu Kündigung vor konstituierender Sitzung
- Arbeitsrecht aktuell: 09/108 Kündigung: Mitteilungspflichten des Arbeitgebers
Hinweis: In der Zwischenzeit, d.h. nach Erstellung dieses Artikels, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Fall des LAG Baden-Württemberg die Frage, ob der Betriebsrat bei Anhörung durch einen Vertreter des Arbeitgebers ein Zurückweisungsrecht gemäß § 174 BGB hat, mit nein beantwortet, d.h. diese Streitfrage zugunsten der Arbeitgeberseite entschieden. Das Urteil des BAG im Volltext und unsere Besprechung dieses BAG-Urteils finden Sie hier:
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2012, 6 AZR 348/11
- Arbeitsrecht aktuell: 12/385 Keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung wegen fehlender Vollmacht
Letzte Überarbeitung: 2. Juli 2018
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